Fahrverbot

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 02.10.2011, 15:11 (vor 5434 Tagen) @ Marvin St.
bearbeitet von huge88, Sunday, 02.10.2011, 15:15

Hi!

Regelmäßiger Besuch beim Neurologen/Epileptologen, vor allem nach Anfällen, ist, vor allem, wenn Du erst seit kurzem Anfälle hast, wichtig, vor allem um eine mögliche Ursachenforschung betreiben zu können.

Wenn es nicht der erste Anfall ist, gehen die in den Krankenhäusern bisweilen davon aus, dass man die Regelungen bereits kennt und vergessen auf Grund der teilweise unklaren Rechtslage, welche größtenteils auf Urteilen und Begutachtungsrichtlinien basiert, die Erwähnung.

Ich rate Dir allerdings dringend, mindestens die Fristen der Begutachtungsleitlinien bzw. den Ablauf des ärztlichen Fahrverbotes, über welche Dein Neurologe Dich aufklären sollte, einzuhalten, wenn nicht noch länger zu warten. Wenn etwas innerhalb der Frist passiert, hast Du richtige Probleme am Hals - ganz zu schweigen von der Frage, ob Du das dann noch mit Deinem Gewissen vereinbaren könntest, wenn jemand auf irgendeine Weise mehr als "nur materiellen" Schaden nimmt.

Hier findest Du einen Infoflyer aus 2009 von der Charite zu dem Thema:
http://neurologie.med-network.de/patienteninfo/spezialambulanzen/Epilepsie_und_Fuehrerschein.pdf

Edit - Nachtrag:
Geht es wohl bei Dir - wenn ich's recht im Kopf habe, bist Du doch dieses Jahr 16 geworden? Oder war das ein anderer Martin hier? - darum, ob Du den Führerschein machen darfst oder noch warten musst? Da sehen die Regelungen eh noch etwas anders aus.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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