hilfe!text versteh ich nicht

sandytimmy, Monday, 21.11.2011, 09:44 (vor 5384 Tagen)

ich habe den schwerbehindertenausweis beim versorgungsamt beantragt. jetzt bekam ich einen brief mit diesem text den ich nicht verstehe.
was soll ich für die machen,was muss ich tun?
zitat:
"Sie haben dien feststellung der gesundheitlichen voraussetzungen für das merkzeichen H (hilflos) beantragt. ob dieses merkzeichen festgestellt werden kann, wird die weitere überprüfung ergeben.
um sicherzustellen, dass ihnen und/oder einer für sie tätigen pflegekraft mögliche leistungen nach dem pflege-versicherungsgesetz RECHTZEITIG gewährt werden können, empfehle ich ihnen umgehend- soweit noch nicht geschehen- einen antrag bei ihrer pflegekasse zu stellen, weil leistungen frühestens ab antragsmonat gewährt werden."
mfg
...


was hat die pflegekasse damit zu tun? ich kenn einige epileptiker die dieses merkzeichen haben.
ich habe doch keinen gesetzlichen vertreter oder eine pflegestufe. bin doch ganz normal solang ich nicht den moment des anfalls habe


was soll ich laut dieser textaussage jetzt tun?

hilfe!text versteh ich nicht

teilchenschubse, Monday, 21.11.2011, 10:35 (vor 5384 Tagen) @ sandytimmy

Hallo Sandy,

das ist ein Standardtext, der halt alle Möglichkeiten abdeckt.

Es könnte ja sein, daß Du von Angehörigen gepflegt wirst, die eine finanzielle Entschädigung wollen (z.B. dafür, daß sie in der Zeit nicht arbeiten gehen können, oder weil sie speziell für die Pflege angestellt wurden). Das Merkzeichen H wird ja nicht nur von Epileptikern beantragt, die 95% ihrer Zeit gut allein klarkommen. ;)

LG
t.

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Ich habe das Asperger-Syndrom und manchmal eine Meinung, die nicht allen gefällt. ;o)

hilfe!text versteh ich nicht

sandytimmy, Monday, 21.11.2011, 10:44 (vor 5384 Tagen) @ teilchenschubse

was heißt das jetzt für mich? ich werde ja nicht gepflegt. was soll ich tun? versteh nur bahnhof

hilfe!text versteh ich nicht

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Monday, 21.11.2011, 19:20 (vor 5384 Tagen) @ sandytimmy

Die sichern sich selbst rechtlich ab, ihrer Aufklärungspflicht nachzukommen, weil sie eine Prüfung der Pflegekasse, die ergeben würde, dass Du Ansprüche von denen hättest, für Dich positiv berücksichtigen müssten - bzw. deren Begründung der Ansprüche.

Wie alt bist Du denn doch gleich wieder? H wegen Epilepsie gibt's meines Wissens nach ja nur bei "Kindern" - da haben die Ämter ja einen flexibleren Spielraum - und bei Personen, die durch eine extrem schwere Epilepsie bedingt zahlreiche alltägliche Dinge(Einkaufen, Putzen, Waschen, Kochen oder so etwas) nicht machen könnten.

Hast Du den Antrag zusammen mit einer Beratungsstelle(z.B. Rummelsbacher Werke) oder selbst ausgefüllt? Kennst Du eigentlich: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Epilepsie---Schwerbehinderung-561.html
Dort findest Du ganz nützliche Infos rund um GdB und Epilepsie.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil