Fahrkosten bei Epil.

Kathy2010, Monday, 21.11.2011, 13:19 (vor 5384 Tagen)

Hy...

ich habe mal eine Frage zwecks Fahrkosten und einer bestehender Epilepsie.

Folgendes: Ich bin selbstständig und bin auf das Auto angewiesen, nun wurde mir ein Fahrverbot für ein Jahr erteilt. Jetzt bin ich somit auf den Bus angeweisen, für mich ist das kein Problem den ich habe massenweise Busse vor meiner Tür und erreiche somit all meine Kunden. Nur fahre ich mehrere Kunden am Tag an so das sich die Buskosten enorm erhöht haben.
Meine Frage ist nun, beomm ich die Fahrkosten erstattet bzw. muss ich welche zahlen bei bestehender Epi.Ich würde ja kein Busfahren wenn mir das Fahrvebot nicht erteilt wurden wäre, somit habe ich jetzt eine doppelte Fin.belastung. Ein Auto was da steht und wartet bis es gefahren werden und mehrere Busstrecken die auch bezahlt werden müssen.

Habe eben bei google was gefunden zwecks Behindertenausweis, aber bekommt man automatisch bei einen B.ausweis die Buskosten erstattet bzw. muss keine zahlen.


danke für jede antwort

lg Kathy2010

Fahrkosten bei Epil.

Mondenkind, Monday, 21.11.2011, 14:34 (vor 5384 Tagen) @ Kathy2010

Hallo Kathy,

erst einmal stehen ja jedem Arbeiter ein Kilometergeld zu (egal ob schwerbehindert oder nicht). Wenn du nicht immer die gleiche Fahrstrecke hast, wäre es vielleicht gut, wenn du dir die Belege dafür aufhebst und auch schaust, was für dich am günstigsten ist (Lohnt sich z.B. für eine bestimmte Strecke ein Monatskarte?). Die Sachen schön sammeln und in nächsten Jahr beim Finanzamt einreichen.

So war es zumindest bei mir, aber ich war angestellt - ob es da bei Selbständigen eine Extra-Regel gibt, keine Ahnung.

Habe eben bei google was gefunden zwecks Behindertenausweis, aber bekommt man automatisch bei einen B.ausweis die Buskosten erstattet bzw. muss keine zahlen.

Klares Nein!

Du brauchst das Merkzeichen G, damit du dir beim Versorgungsamt (glaub ich) eine "Jahresfahrkarte" für 60 € kaufen kannst (oder nur die halbe KfZ-Steuer zahlst). Mit dieser kannst du dich dann in Deutschland in sämtlichen Bussen, Regionalbahnen und -expressen frei bewegen.

Liegen Gruß
Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Fahrkosten bei Epil.

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Monday, 21.11.2011, 19:33 (vor 5384 Tagen) @ Mondenkind

Hier ein paar Infos zum GdB, Schwerbehindertenausweis und Epilepsie: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Epilepsie---Schwerbehinderung-561.html

Wenn Du einen beantragst, empfehle ich Dir, Dir beim Ausfüllen von einer Beratungsstelle(z.B. von den Rummelsbacher Werken) helfen zu lassen und den Antrag mit möglichst vielen Attesten erst einmal nur per Post einzuschicken und nicht persönlich abzugeben(nicht dass Du dem Sachbearbeiter an dem Tag zu gesund erscheinst - traurig, aber wahr).

Da die ja jeden Einzelfall prüfen müssen, empfiehlt es sich, ein eigenes Schreiben beizulegen, um über die stark eingrenzenden Fragebögen hinaus darzustellen, wie schwerwiegend die Epilepsie sich für Dein persönliches Arbeitsleben auswirkt.
Als zusätzliche Begründung für das Merkzeichen G könntest Du z.B. betonen(man darf da ruhig ein klein wenig dramatisch klingen), dass durch das Fahrverbot Du in der für Deine selbstständige Tätigkeit wichtigen Flexibilität in der Fortbewegung beschnitten bist. Folglich kannst Du, weil von Deinen Kunden Pünktlichkeit erwartet wird, weniger Termine am Tag ausmachen, was sich auf Dein Einkommen auswirkt.

Aber für so eine Ausformulierung empfiehlt sich wirklich eine Beratungsstelle. Die haben damit Erfahrung und können Dir auch Deine ganzen Fragen beantworten.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Fahrkosten bei Epil.

Jack, Tuesday, 22.11.2011, 11:57 (vor 5383 Tagen) @ huge88

Hallo Kathy

Das Auto würd ich einfach mal abmelden da sparst du dir zumindest die Versicherung. ich hab meines nun ganz weggegeben weil ich seit meinem letzten GM vor einem Monat nun wieder mal 2 Jahre kein Auto fahren darf. Ich sagte mir wieso Geld fürn Auto ausgeben wenns eh nur rumsteht. Bin allerdings Gott sei dank nicht drauf angewiesen weil ich mit der Jahreskarte überhall hin und vor allem gut zur Arbeit komme. Nur son kleiner Tipp.

Grüße Jack

Fahrkosten bei Epil.

Mondenkind, Tuesday, 22.11.2011, 12:11 (vor 5383 Tagen) @ Jack

Hallo Jack,

davon mal abgesehen, dass ich auch das Auto (zumindest) abgemeldet hätte, aber warum 2 Jahre??

Die aktuelle Regel (seit 2009) ist i.d.R. ein Jahr Anfallsfreiheit, siehe hier.

Liebe Grüße
Mondenkind

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Jack, Tuesday, 22.11.2011, 16:13 (vor 5383 Tagen) @ Mondenkind

Hallo Mondenkind

Mir wurde auf der Neuro gesagt 2 Jahre. Werd mich aber mal erkundigen. danke für den Hinweis.

Grüße Jack

Fahrkosten bei Epil.

Mondenkind, Tuesday, 22.11.2011, 16:38 (vor 5383 Tagen) @ Jack

Hallo Jack,

das ist z.T. das Problem, dass noch nicht mal diejenigen, die sich eigentlich damit auskennen müssten (Neurologen, Epileptologen etc.) davon etwas gehört haben...

Lieben Gruß
Mondenkind

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Achim74, Sunday, 04.12.2011, 18:40 (vor 5371 Tagen) @ Kathy2010

Hallo Kathy!

Ich stand vor ca. 1,5 Jahren vor dem gleichen Problem. Nach einer Medikamentenumstellung musste auf das Autofahren verzichten und muss es immer noch. Da ich, genau wie du, beruflich auch auf das Auto angewiesen bin habe ich mich bei dem Sozialdienst des Epilepsiezentrums in Bethel erkundigt, welche Möglichkeiten bestehen.

Die Leiterin des Sozialdienstes Bethel hat mich darüber informiert, dass ich im Rahmen eines sog. Nachteilsausgleich eine sog. Arbeitsassistenz in Form einer Fahrassistenz beantragen konnte. Gesetzliche Grundlage ist (glaube ich) § 102 SGB 9.

Ich habe also einen Antrag bei dem Landschaftsverband-Westfalen-Lippe LWL (der für meinen Wohnort zuständig ist) gestellt. Die Bearbeitung hat etwas gedauert. In dem Antrag habe ich kurz meine Situation geschildert und auch ein Schreiben meines Neurologen bzgl. der gesundheitlich bedingten "Fahrunfähgigkeit" beigefügt.

Unterm Strich wurde mir ein mtl. Budget bewilligt über welches ich frei verfügen kann. Maßgabe des Kostenträgers ist nur, dass ich die Mittel immer unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, also nicht verschwenderisch, einsetze.

Mit dem Budget war es mir möglich als Arbeitgeber einen eigenen Fahrer zu beschäftigen. Dieser ist im Rahmen eines Minijobs (Stichwort: Minijobzentrale) beschäftigt und entsprechend versichert. Eine mtl. Abrechnung mit der Minijobzentrale und auch mit dem Kostenträger ist notwendig, bedeutet meiner Meinung nach nur einen geringen Mehraufwand und ist zum Teil auch über Internet möglich.

Solltest Du jemanden beschäftigen ist auch einen Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft notwendig. (Unfallversicherung etc.) Die Minijobzentrale hat mich leider nicht darauf hingewiesen, so dass ich die Anmeldung jetzt nachholen und die zurückliegenden Monate nachzahlen muß. Desweiteren habe ich mir eine Betriebsnummer über die Bundesagentur besorgen müssen. War aber auch nur ein Telefonat.

Falls ich einen Termin habe, den ich bequemer mit dem ÖPNV erreiche, dann kann ich auch die Fahrkarten über das bewilligte Budget bestreiten.
Einen Schwerbehinertenausweis habe ich, jedoch keinen Anspruch auf das Merkzeichen "G", so dass die Fahrassistenz für mich die beste Lösung des Problems darstellt.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen!

Viel Erfolg

Achim