hilfe!text versteh ich nicht

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Monday, 21.11.2011, 19:20 (vor 5384 Tagen) @ sandytimmy

Die sichern sich selbst rechtlich ab, ihrer Aufklärungspflicht nachzukommen, weil sie eine Prüfung der Pflegekasse, die ergeben würde, dass Du Ansprüche von denen hättest, für Dich positiv berücksichtigen müssten - bzw. deren Begründung der Ansprüche.

Wie alt bist Du denn doch gleich wieder? H wegen Epilepsie gibt's meines Wissens nach ja nur bei "Kindern" - da haben die Ämter ja einen flexibleren Spielraum - und bei Personen, die durch eine extrem schwere Epilepsie bedingt zahlreiche alltägliche Dinge(Einkaufen, Putzen, Waschen, Kochen oder so etwas) nicht machen könnten.

Hast Du den Antrag zusammen mit einer Beratungsstelle(z.B. Rummelsbacher Werke) oder selbst ausgefüllt? Kennst Du eigentlich: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Epilepsie---Schwerbehinderung-561.html
Dort findest Du ganz nützliche Infos rund um GdB und Epilepsie.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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