Neue Prüfung wegen Fahren

Musica, Saturday, 14.01.2012, 16:56 (vor 5330 Tagen)

Hallo, muß man den Füherersschein
irgendwo abgeben wenn man nicht oder nicht mehr fahren darf?
Oder wird er entwertet?
Oder irgendwo registriert, daß derjenige keine Fahrerlaubnis hat?Wer spricht das Fahrverbot offiziell aus?
Wer erteilt es nach den gebräuchlichen 2 Jahren Anfallsfreitheit aufs Neue?
Muß man irgendeine Prüfung ablegen? Beim TÜV??
Was, wenn der Arzt gar nicht weiß, daß man irgendwann einen Anfall hatte? Man könnte ja nach 2 Jahren sagen, daß nichts war. Ist zwar verantwortungslos aber möglich.

Ich habe ein Gutachten wo steht, daß ich auf das Fahren "hingewiesen" wurde, es mir aber nicht wörtlich erteilt wurde.
Ich bin fast anfallsfrei, seit über einem Jahr gar nicht, davor ca. 1 x im Jahr,- Schläfenlappenepi.

Ich habe meinen Arzt gefragt, der meinte 2 Jahre, glaube, er wollte mich abfertigen weil er in Eile schien, meine aber es sei sehr kompliziert. Ich soll es lieber lassen, wenn man einsteigt wird man nervös und dann passiert erst recht etwas.
Die Versicherungen zahlen nicht. Woher wollen sie wissen, daß ein Epi am Steuer saß?
Muß man die Medikamente, die man nimmt angeben?
Und wenn der Unfall gar nicht durch die Epi verursacht wurde?
Diese Fragen beschäftigen mich ohne Ende. Sorry für den Roman!
Liebe Grüße ,Musica

Neue Prüfung wegen Fahren

Mondenkind, Saturday, 14.01.2012, 18:29 (vor 5330 Tagen) @ Musica

Hallo Musica,

Hallo, muß man den Füherersschein irgendwo abgeben wenn man nicht oder nicht mehr fahren darf? Oder wird er entwertet? Oder irgendwo registriert, daß derjenige keine Fahrerlaubnis hat? Wer spricht das Fahrverbot offiziell aus?

Das Fahrverbot spricht dir offiziell normalerweise dein behandelnder Neurologe oder Epileptologe aus, ich denke in Ausnahmefällen kann dies auch dein Hausarzt sein. Sofern du dich daran hälst, wird es wird nirgendwo offiziell festgeschrieben, außer in den Unterlagen deines Arztes. Wenn er der Meinung ist dass du dich nicht daran hälst, hat er aber das Recht, es an einer offiziellen Stelle zu melden.

Wer erteilt es nach den gebräuchlichen 2 Jahren Anfallsfreitheit aufs Neue? Muß man irgendeine Prüfung ablegen? Beim TÜV??

Die Anfallsfreiheit muss heute i.d.R. nur noch ein Jahr sein, siehe hier. Und nein, du musst keine Prüfung ablegen. Ich z.B. bin mit meinem Mann in ein Industriegebiet gefahren und habe das erste Mal nach fast 4 Jahren wieder ein bisschen geübt.

Was, wenn der Arzt gar nicht weiß, daß man irgendwann einen Anfall hatte? Man könnte ja nach 2 Jahren sagen, daß nichts war. Ist zwar verantwortungslos aber möglich.

Das ist natürlich eine Vertrauenssache zwischen Arzt und dir. Klar kannst du sagen, es war nichts und wenn er dir glaubt, dann wird er dir auch nach gutem Wissen und Gewissen die Fahrerlaubnis wieder erteilen. Er selber hält dies dann aber (denke ich) auch in seinen Unterlagen fest, kann sich im Zweifel dann auch wieder darauf berufen.

Ich habe ein Gutachten wo steht, daß ich auf das Fahren "hingewiesen" wurde, es mir aber nicht wörtlich erteilt wurde.

Ob du es jetzt schriftlich oder mündlich hast, ist egal, schriftlich ist in der Form sogar noch besser, dann kann der Arzt jederzeit darauf zurückgreifen.

Ich bin fast anfallsfrei, seit über einem Jahr gar nicht, davor ca. 1 x im Jahr,- Schläfenlappenepi.

Was heißt denn fast anfallsfrei?? Entweder du bist jetzt seit einem Jahr anfallsfrei oder nicht (also auch keine Auren oder ähnliches)

Ich habe meinen Arzt gefragt, der meinte 2 Jahre, glaube, er wollte mich abfertigen weil er in Eile schien, meine aber es sei sehr kompliziert. Ich soll es lieber lassen, wenn man einsteigt wird man nervös und dann passiert erst recht etwas.

Wie gesagt, es ist mittlerweile i.d.R. nur noch ein Jahr.
Letzteres kann ich nicht bestätigen, ich fühlte mich einfach nur wieder frei und unabhängig, nicht wegen jeder Kleinigkeit meinen Mann fragen zu müssen - ich kann mich z.B. ins Auto setzen und meine beste Freundin, die 150 km entfernt wohnt besuchen wann ich will.

Die Versicherungen zahlen nicht.

Wenn du wieder Auto fahren darfst, dann zahlt auch die Versicherung, selbst wenn du wieder einen Anfall bekommen solltest, sonst wären die Richtlinien ja umsonst.

Woher wollen sie wissen, daß ein Epi am Steuer saß?

Es kann ja sein, dass du dich bei einem Unfall so sehr verletzt, dass du ins Krankenhaus musst, und wenn du dort dann ehrlich deine Krankheiten und Medikamente angibst, kann es schon sein, dass es auch an die Versicherung geht, wenn sie sich z.B nach deinem Zustand erkundet.

Muß man die Medikamente, die man nimmt angeben?

Nö,warum solltest du? Wem willst du sie angeben, der Versicherung??

Und wenn der Unfall gar nicht durch die Epi verursacht wurde?

Wie gesagt, wenn du wieder fahren darfst, musst du dir keine Sorgen machen, wenn dein Arzt dir nicht die Fahrerlaubnis wieder erteilt hat, dann sieht das ganze anderes aus.

Diese Fragen beschäftigen mich ohne Ende.

Dann hoffe ich, dass ich sie dir jetzt ein bisschen beantwortet habe und du das ganze ein bisschen gelassener siehst. :-)

Lieben Gruß
Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Neue Prüfung wegen Fahren

Musica, Saturday, 14.01.2012, 19:33 (vor 5330 Tagen) @ Mondenkind

Danke Mondenkind! Deine Auskünfte sind eine Wohltat!:-) Ich werde sie heute noch öfter lesen. Dummerweise hat mein Arzt gerade seine Praxis verkauft. Hoffentlich sieht der Neue in den Unterlagen wie es bei mir mit den Anfällen ist.Ich bin natürlich nicht fast anfallsfrei, sondern es im letzten Jahr völlig gewesen. Davor waren es jährlich eben nur 1-2. In Kürze gehe ich in´s Epilepsiezentrum Großhadern. Wenn ich Dich so höre denke ich, mein Arzt hat sich selber nicht ausgekannt. Er hat mich auch ewig mit Medi´s vollgedröhnt, 3 x 400 mg Lamo pro Tag! Ich war gerade auf Kur, dort hat man mich herunter dosiert und gemeint, es wäre immer noch hochdosiert. Deshalb der Aufenthalt in Großhadern.Ich hasse es ebenfalls, von meinem Mann derart abhängig zu sein! Lieben Gruß ,Musica

Neue Prüfung wegen Fahren

shennig, Saturday, 14.01.2012, 20:41 (vor 5330 Tagen) @ Musica

Hallo,

interessantes Thema. Ich hab gerade meine Fahrerlaubnis erworben/bekommen.
Laut meiner Neurologen ist das mit den 2 jahren Anfallsfreiheit noch aktuell. Ich habe dann ein extra Gutachten erhalten. Mir wurde bestätigt das ich Anfallsfrei bin (seit 2 Jahren) und das es keine bedenken gibt.

Das mit den Medikamenten wird nirgendwo festgehalten. Ich habe meinem Fahrlehrer gesagt was ich habe. Das Gutachten musste bei der Führerscheinstelle abgeben zusammen mit dem Antrag für den Führerschein/Unterricht.

Ich würde, wenn ich einen Anfall hätte das offen mit meiner Neurologen besprechen. Und dann nach 2 Jahren aufjeden Fall wieder Fahrstunden nehmen.

Lg und bei fragen einfach schreiben.

Neue Prüfung wegen Fahren

Mondenkind, Sunday, 15.01.2012, 11:29 (vor 5329 Tagen) @ Musica

Danke Mondenkind! Deine Auskünfte sind eine Wohltat!:-) Ich werde sie heute noch öfter lesen.

Immer wieder gerne! :-)

Wenn ich es zeitlich schaffe, antworte ich hier auch schon mal gerne ausführlicher - und du hattest gestern eben Glück gehabt. ;-)

Dummerweise hat mein Arzt gerade seine Praxis verkauft.

Kann aber auch gut sein, wer weiß??
Ich habe mal (das war noch während meines Studiums) im Notfall zu einem anderen Neurologen gemusst. Er war mir so sympathisch, dass ich ihn beim Verabschieden fragte, ob ich zukünftig immer zu ihm kommen könnte.

In Kürze gehe ich in´s Epilepsiezentrum Großhadern.

Ich würde an deiner Stelle einfach abwarten, was sie dir sagen. Die Aussage deines Arztes, dass vor Aufregung dann am Steuer Anfälle passieren könnten, fand ich im übrigen sehr ... ich nenn es mal nett bescheiden...

Wenn ich Dich so höre denke ich, mein Arzt hat sich selber nicht ausgekannt.

Ich beschäftige mich sehr viel mit der Epilepsie, ich sage mir was ich weiß, kann mir keiner nehmen. Bzw. kenne ich im Zweifel auch welche, die sich den ganzen Tag mit der Epilepsieberatung beschäftigten und die ich jederzeit anrufen kann und dort noch einmal nachfragen kann. Hat mir persönlich auch schon oft geholfen.

Ich war gerade auf Kur, dort hat man mich herunter dosiert und gemeint, es wäre immer noch hochdosiert.

Wenn es reicht, ist es doch super!
Wie du vielleicht gelesen hast, sind es in einem solchen Fall (Medikamentenwechsel bzw. -reduzierung) 3 Monate, die du anfallsfrei sein musst, bevor du (wieder) Auto fahren darfst.

Liebe Grüße & noch einen schönen Sonntag
Mondenkind

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(George Bernard Shaw)

Neue Prüfung wegen Fahren

Musica, Monday, 16.01.2012, 18:21 (vor 5328 Tagen) @ Mondenkind

Hallo Mondenkind, Du hattest mir einen Hinweis gegeben betr. Fahrerlaubnis. Beim Lesen habe ich entdeckt, daß es eine "Fahrerlaubnisbehörde" gibt. Was/Wo ist denn das? Du hast Dich wohl nicht melden müssen, weil Dir der Arzt das Fahrverbot aufgehoben hat. Außerdem würde ich demnach unter die "langjährigen Epilepsien" gehören. Diese müssen schon 2 Jahre warten. Wäre mir jetzt auch schon egal. Mittlereweile glaube ich auch, daß der neue Arzt eine Chance ist. Wenn sich da etwas verändert bzw. bewegt, bin ich 20 Jahre beim falschen Arzt gewesen! Lieben Gruß und schönen Abend, Musica

Neue Prüfung wegen Fahren

Mondenkind, Monday, 16.01.2012, 18:28 (vor 5328 Tagen) @ Musica

Hallo Musica,

schickt man nicht am Anfang (bzw. macht das glaub ich die Fahrschule für einen) einen Antrag an die Fahrerlaubnisbehörde der jeweiligen Stadt??

Und wenn man die Fahrerlaubnis - aus welchen Gründen auch immer - entzogen bekommt, muss man sich dann wieder bei ihnen melden und diese neu beantragen.

Da die Behörde das aber nie schriftlich von deinem Arzt bekommen hat, musst du dort auch nichts neu beantragen - sonst hättest du dort deinen Führerschein abgeben müssen, was du ja nicht hast.

Lieben Gruß
Mondenkind

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