Schlafepilepsie

jojorose, Thursday, 01.03.2012, 02:44 (vor 5283 Tagen)

Hallo

Mein Arzt sagt ich könnte einen Behindertenausweis beantragen. Da ich aber in der Landwirtschaft arbeite weiß ich nicht was mein zukünftiger Arbeitgeber dazu sagt. Schließlich fahre ich dann sicherlioch Trecker und LKW.

Da ist so ein Ausweiß doch bestimmt nicht von Vorteil oder?

Schonmal Danke

Gruß

Jojo

Schlafepilepsie

Bernd Müller, Thursday, 01.03.2012, 10:34 (vor 5283 Tagen) @ jojorose

Ich habe durch den Schwerbehindertenausweis nur Nachteile gehabt. Also Schnauze halten.
Gruß Bernd

Schlafepilepsie

sandra79, Thursday, 01.03.2012, 11:00 (vor 5283 Tagen) @ jojorose

Hallo jojorose

also mir hat der Behindertenausweiß im nachhinein sehr geholfen,allerdings gings bei mir auch um eine Kündigung und ich fahre kein Auto.

also ich denke eher auch das du damit mehr Probleme haben würdest.Frag doch einfach mal ganz unverbindlich beim Behindertenamt nach,ob du ihn beim Arbeitgeber angeben musst? Hier gehen nämlich die Meinungen auseinander.

LG
Sandra

Schlafepilepsie

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 02.03.2012, 10:10 (vor 5282 Tagen) @ jojorose

Also grundsätzlich musst Du meines Wissens nach nicht von Dir aus sagen, dass Du einen Behindertenausweis hast. Dann wirkt sich der halt nicht auf den Kündigungsschutz aus - hatten wir neulich erst wieder einen Link irgendwo dazu durchsuch einfach einmal ein paar ältere Themen. In der Steuererklärung kannst Du den Freibetrag, den Du dadurch bekommst, meines Wissens nach trotzdem geltend machen.

Was Du "rechtzeitig" angeben musst ist, wenn Du gewisse Tätigkeiten auf Grund Deiner Epilepsie nicht ausüben kannst bzw. Du durch diese Dich oder andere "über das normale Maß hinaus" gefährden würdest. Z.B. also spätestens dann, wenn Du ein landwirtschaftliches Fahrzeug steuern sollst, aber nicht darfst, weil Du noch nicht entsprechend lange anfallsfrei bist.
Bei rein an den Schlaf gebundenen Anfällen ist das ja ein vergleichsweise kurzer Beobachtungszeitraum.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil