Schlafepilepsie
Also grundsätzlich musst Du meines Wissens nach nicht von Dir aus sagen, dass Du einen Behindertenausweis hast. Dann wirkt sich der halt nicht auf den Kündigungsschutz aus - hatten wir neulich erst wieder einen Link irgendwo dazu durchsuch einfach einmal ein paar ältere Themen. In der Steuererklärung kannst Du den Freibetrag, den Du dadurch bekommst, meines Wissens nach trotzdem geltend machen.
Was Du "rechtzeitig" angeben musst ist, wenn Du gewisse Tätigkeiten auf Grund Deiner Epilepsie nicht ausüben kannst bzw. Du durch diese Dich oder andere "über das normale Maß hinaus" gefährden würdest. Z.B. also spätestens dann, wenn Du ein landwirtschaftliches Fahrzeug steuern sollst, aber nicht darfst, weil Du noch nicht entsprechend lange anfallsfrei bist.
Bei rein an den Schlaf gebundenen Anfällen ist das ja ein vergleichsweise kurzer Beobachtungszeitraum.
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
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jojorose,
01.03.2012, 02:44
- Schlafepilepsie - Bernd Müller, 01.03.2012, 10:34
- Schlafepilepsie - sandra79, 01.03.2012, 11:00
- Schlafepilepsie - huge88, 02.03.2012, 10:10