auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
sandytimmy, Thursday, 19.04.2012, 21:25 (vor 5233 Tagen)
ich habe ja den schwerbehindertenausweis mit 70 prozent, dem G und B
kann ich beim vorstellungsgespräch angeben dass ich auf diese sonderrechte gern verzichten würde, wie kündigungsschutz oder mehr urlaub usw. oder bin ich dazu gewungen die rechten in anspruch zu nehmen
auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
Nachtfee, Thursday, 19.04.2012, 21:28 (vor 5233 Tagen) @ sandytimmy
Hi,
warum möchtest du denn darauf verzichten?
LG
--
Wahrheit ist eine Fackel, die durch den Nebel leuchtet, ohne ihn zu vertreiben. -
Claude Adrien Helvetius
auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
sandytimmy, Thursday, 19.04.2012, 22:29 (vor 5232 Tagen) @ Nachtfee
damit ich überhaupt die stelle bekomme
auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
Nachtfee, Thursday, 19.04.2012, 22:44 (vor 5232 Tagen) @ sandytimmy
Es gibt aber auch stellen wo Behinderte bei entsprechender Eignung bevorzugt behandelt werden. Ok manche AG wollen keine Behinderten weil sie Angst haben das sie nie wieder kündigen können. Als was möchtest du dich bewerben
LG
--
Wahrheit ist eine Fackel, die durch den Nebel leuchtet, ohne ihn zu vertreiben. -
Claude Adrien Helvetius
auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
sandytimmy, Friday, 20.04.2012, 11:25 (vor 5232 Tagen) @ Nachtfee
ich bin augenoptikerin- das sind also kleine traddis oder wie mir lieber- große ketten
auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
Profiler, Weinheim, Friday, 20.04.2012, 13:12 (vor 5232 Tagen) @ Nachtfee
Hi,
Ausschreibungstexte mit dem nachfolgenden Hinweis: "Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt".
Also ich hatte mich schon oft trotz "Eignung" auf so eine Stelle erfolglos beworben.
Ich kenne auch niemanden dem es gelang.
Aber jeder muss wissen was er macht und ich möchte keinen beeinflussen, es nicht zu versuchen. Einfach nochmal überdenken.
Falls doch, viel Glück!
LG
auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
Nachtfee, Friday, 20.04.2012, 13:48 (vor 5232 Tagen) @ Profiler
Hi Profiler,
das tut mir leid, dass du diese Erfahrung machen musstest. Ich habe aufgrund einer körperlichen Behinderung einen Ausweiss zu 60 GdB und habe diese Erfahrung noch nie machen müssen
LG Nachtfee
--
Wahrheit ist eine Fackel, die durch den Nebel leuchtet, ohne ihn zu vertreiben. -
Claude Adrien Helvetius
auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
Green, Thursday, 19.04.2012, 22:00 (vor 5233 Tagen) @ sandytimmy
Hallo
es gibt kein Gesetz das dich zwingt den Ausweis an zugeben.Aber sagen ich habe Ihn aber nutz Ihn nicht kommt glaube ich nicht gut.
Darum sag einfach nix davon wenn du es nicht willst.
Gruss Green
auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
sandytimmy, Thursday, 19.04.2012, 22:31 (vor 5232 Tagen) @ Green
hab ich auch gesagt bei dem typen vom arbeitsamt.
der meinte aber dass die meisten irgendeine förderung für das einstellen von arbeitslosen mit ALG II beantragen, was bei mir ja der fall ist und die dann erfahren würden dass die noch eine sonderförderung bekommen wegen behinderung und das kann ich nicht verhindern bzw. dem arbeitsamt verbieten
auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
Green, Thursday, 19.04.2012, 23:11 (vor 5232 Tagen) @ sandytimmy
Hallo
sagen kann der ja viel aber deswegen musst du es ja nicht machen.
Es gibt ja noch persönlichkeits Rechte.
GRuss Green
auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
sandytimmy, Friday, 20.04.2012, 11:28 (vor 5232 Tagen) @ Green
nicht förderung für mich- nein finanzielle für den arbeitgeber- da verzichtet kaum einer drauf. die übernehmen für ein halbes jahr die hälfte der lohnkosten und nebenkosten
auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
Green, Friday, 20.04.2012, 12:51 (vor 5232 Tagen) @ sandytimmy
Hallo
ja das das für den Arbeitgeber ist ist schon klar.aber trotzdem musst du ja nix sagen.
GRuss green
auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
Profiler, Weinheim, Thursday, 19.04.2012, 22:08 (vor 5233 Tagen) @ sandytimmy
hi,
meiner erfahrung nach, handelst du dir nur minuspunkte ein und der job geht nicht
an dich!
ist schon schwer genug was passendes zu finden!
bb
auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten
Musica, Thursday, 26.04.2012, 22:23 (vor 5226 Tagen) @ Profiler
Ich habe aufgrund eines Gutachtens einen Anspruch auf eine andere Stelle bei meinem AG. Nachdem ich also meine Behinderung angegeben habe, wollte mich niemand. Von wegen ...bei gleicher Eignung", ist alles nur Schein. Man nimmt doch dann lieber einen gesunden Menschen als einen Behinderten mit gleicher Eignung. Da ist der Behinderte eben nicht gleich geeignet! Ich habe meine Behinderung nach Jahren nur angegeben, weil es mir schlecht ging. Vorher nicht und das war gut so. Kündigungsschutz gibt es, aber sicher ist selbst das nicht. LG,Musica