auf sonderrechte beim arbeitgeber verzichten

Musica, Thursday, 26.04.2012, 22:23 (vor 5226 Tagen) @ Profiler

Ich habe aufgrund eines Gutachtens einen Anspruch auf eine andere Stelle bei meinem AG. Nachdem ich also meine Behinderung angegeben habe, wollte mich niemand. Von wegen ...bei gleicher Eignung", ist alles nur Schein. Man nimmt doch dann lieber einen gesunden Menschen als einen Behinderten mit gleicher Eignung. Da ist der Behinderte eben nicht gleich geeignet! Ich habe meine Behinderung nach Jahren nur angegeben, weil es mir schlecht ging. Vorher nicht und das war gut so. Kündigungsschutz gibt es, aber sicher ist selbst das nicht. LG,Musica


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