Gutachetrrichtlinien oder Rechte für Epi Patienten
Arno, Wednesday, 23.05.2012, 15:38 (vor 5199 Tagen)
Hallo,
Ich habe in der Nacht von 2009 auf 2010 einen Epileptischen Anfall in Verbingung mit einer schweren Hirnentzündung gehabt, danach nie wieder. Seit dem nehme ich Keppra (Morgens 1000 und Abens 1000 mg) als Medikament.
Mein Arbeitgeber und ein meines Erachtens nach nicht kommpetenter Betriebsarzt ist der Meinung, dass ich Aufgrund des Anfall meinen Dienst als Waffenträger nicht mehr ausüben kann.
Gibt es irgendwo Gutachterrichtlinien die man Lesen kann oder gibt es sogar Gesetzliche Regelungen.
Bin für jede Info dankbar
Gruß Arno
Gutachetrrichtlinien oder Rechte für Epi Patienten
Tom vom Berg
, Wednesday, 23.05.2012, 16:30 (vor 5199 Tagen) @
Arno
Gutachetrrichtlinien oder Rechte für Epi Patienten
huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 23.05.2012, 18:14 (vor 5199 Tagen) @ Arno
Hi!
Wenn Du die Gutachterrichtlinie wissen willst, kannst Du Deinen Betriebsarzt fragen. Der muss Dir diese auf Nachfrage eigentlich nennen können, wenn er für Deinen Arbeitgeber ein Gutachten anfertigt.
Ich kenn zwar nicht die genauen Gutachterrichtlinien, aber die sind sehr streng und darauf ausgelegt, im begründeten Zweifelsfall jemanden eher nicht eine Waffe in die Hand zu geben, weil die Situationen, in denen diese verwendeten werden, tendenziell eher zu denen gehören, welche einen Anfall auslösen können.
Eine Hirnhautentzündung, bei dem z.B. Narbengewebe zurückbleiben kann und während der jemand einen Krampfanfall hatte, erhöhen zumindest das Risiko doch signifikant.
Die Sache sähe vielleicht für Dich ganz anders aus, wenn Du vom Keppra ausgeschlichen werden würdest und so ein- oder zwei Jahre lang anfallsfrei bleiben würdest.
--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
Gutachetrrichtlinien oder Rechte für Epi Patienten
Mondenkind, Wednesday, 23.05.2012, 20:22 (vor 5199 Tagen) @ Arno
Gibt es irgendwo Gutachterrichtlinien die man Lesen kann oder gibt es sogar Gesetzliche Regelungen.
Hallo Arno,
für deinen speziellen Fall weiß ich keine Gutachterichtlinien, aber, du kannst z.B.mal die Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie durchschauen, ob du dort etwas ähnliches findest.
Oder wenn ich ans Autofahren denke, dann gibt es folgende Richtlinien. Wenn ich mir hier z.B. anschaue, wann ich LKW fahren darf (ich weiß, das hinkt ein bisschen...), dann lese ich, dass ich das erst darf, wenn ich anfallsfrei bin und keine Antiepileptika einnehme.
Ich denke, mit Waffengebrauch sieht das ganze dann nicht anders aus, gerade wenn ich sie im Beruf nutze.
Liebe Grüße
Mondenkind
--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
Gutachetrrichtlinien oder Rechte für Epi Patienten
beatmeup, Thursday, 24.05.2012, 04:19 (vor 5198 Tagen) @ Arno
wer verschreibt denn antiepileptika bei einem einmaligen anfall, wenn eine hirnhautenzündung vorlag. ich halte den mann in weiss auch für inkompetent, schon allein wegen der dosis. allerdings muss ich auch zugestehen, dass ich ausgemustert wurde, weil ich mit vielleicht 16 einen anfall hatte, bis dato auch einmalig aber ohne hirnentzündung.
Gutachetrrichtlinien oder Rechte für Epi Patienten
beatmeup, Saturday, 26.05.2012, 03:27 (vor 5196 Tagen) @ beatmeup
einmalig "diagnostiziert"
Gutachetrrichtlinien oder Rechte für Epi Patienten
Arno, Saturday, 26.05.2012, 06:42 (vor 5196 Tagen) @ beatmeup
einmalig "diagnostiziert"
Nein, beim ersten mal war es ein Anfall durch die Hirnentzündung. Beim zweiten mal den ich 3 Wochen später (die Hirnentzündung war schon fast wieder weg) hatte bekam ich einen zweiten Abfall der daraus beruhte, dass ich meine Tabletten genommen habe und ca 30min. später aber die Ausspülflüssigkeit für eine Darmspiegelung einnehmen mußte und somit auch die Medikamente mit ausgespült wurden. Das bedeutet von jetzt auf gleich war das Keppra sofort auf Null.
Leider ein Fehler der Herren im weißen Kittel
.
Gutachetrrichtlinien oder Rechte für Epi Patienten
beatmeup, Thursday, 31.05.2012, 00:48 (vor 5191 Tagen) @ Arno
die Hirnentzündung war schon fast wieder weg...
dann besteht doch immernoch der erstfall, provoziert ausgelöst, da die krankheit nicht auskuriert war.
ICH würde auf jeden fall noch paar wochen warten, bis die entzündung verschwunden ist und dann erneute eegs anfordern bzw 24h eeg bevor ich lebenslang abgestempelt würde.
gängige praxis ist, dass der erste anfall egal ist, weil es vorkommen kann, aber ein weiterer ein zeichen für epilepsie ist. das trifft doch nicht zu, wenn die krankheit noch besteht.