Schwerbehindertenausweis?

-chevere-, Sunday, 10.06.2012, 02:48 (vor 5181 Tagen)

Hallo an alle,

ich leide seit 9 Jahren an einer Epilepsie, die nur in Schlafphasen bzw. aus dem Schlaf heraus, wenn überhaupt, auftritt. Ich war mehrmals in einer Epileptologie und habe auch schon mehrmals meine Medikamente umgestellt. Wenn ich einen Anfall habe, bin ich in der Regel sehr müde, schlapp oder verkatert und schlafe einfach nur weiter. Manchmal bekomme ich die Anfälle nicht mit, höre keine Wecker und schlafe automatisch weiter. In der Regel bin ich froh die Anfälle nicht mitzuerleben. Je nach Schwere und Art des Anfalls sind meine Zustände nach dem Verkrampfen unterschiedlich.

Nun zu meiner wesentlichen Frage! Aus diversen Gründen habe ich nun einen Schwerbehindertenantrag gestellt! Ich habe lange damit gehadert, aber in meiner jetzigen Situation würde mir ein GdB (Grad der Behinderung) von 50 wirklich zu Gute kommen! Nicht das ich am liebsten gesund wäre und so etwas garnicht bräuchte. Aber unter gewissen Umständen bekommt man als "Schwerbehinderter" gerechterweise auch bestimmte Regelungen und Vorteile (z. B. Erlassung der Studiengebühren etc.)

Meint ihr denn ich habe unter diesen Umständen einen Anspruch auf einen GdB von 50? Nebenwirkungen treten aufgrund der Medis ebenfalls auf. (laut Tabelle nochmal 0-10-20 GdB mehr möglich). Macht es einen großen Unterschied bei der Feststellung des GdB, da es "nur" eine schlafgebundene Epilepsie ist und ich im wachen Lebensalltag nicht beeinträchtigt bin? Vielleicht könnt ihr das ja irgendwie einschätzen oder mir helfen? Sollte ich dann einen Antrag auf Erhöhung fordern wenns nicht klappt etc.?! Was meint ihr?

So dumm es vielleicht klingt, aber in diesem Fall sind mir die 50 schon sehr wichtig (wg. finanzieller und beruflicher Sicht v. a.)

Danke euch ;)

Schwerbehindertenausweis?

Epilepsiehund, Sunday, 10.06.2012, 07:48 (vor 5181 Tagen) @ -chevere-

Hi ich habe auch einen schwerbehindertenausweiß von 100% Ja du solltest auf jeden fall einen antrag stellen da dir die 50% zustehen da du nacht epi bist kann ich dir leider nicht sagen wie es bei dir ablaufen wird,es wird aufjeden fall jemand kommen um zusehen in wie weit du im alltag beeinträchtigt bist. Wenn die das ablehnen würde ich wiederspruch einlegen und wenn die das dann immer noch ablehnen würde ich vor`s soziealgericht gehen damit!! Viel Glück und alles gute deine Michaela

Schwerbehindertenausweis?

Musica, Sunday, 10.06.2012, 09:35 (vor 5181 Tagen) @ -chevere-

Hallo chevere, ob Tag od: Nacht ist egal. Ich denke, Du hast Chancen.Es beginnt m.W.bei 30%. Ich kann mich leider nicht erinnern ob ich zu einem Gutachter mußte. Es war jedenfalls unkompliziert. Wegen Studiengebühren rentiert es sich bestimmt. Einen schönen Sonntag,lg,Musica

Schwerbehindertenausweis?

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 10.06.2012, 12:36 (vor 5181 Tagen) @ -chevere-

Hi!

Das mit den Studiengebühren kann ich gut nachvollziehen. Da lohnt sich mein Ausweis wirklich. :-)

Mein Tipp bzgl. GdB:

Geh zu einer psychosozialen Beratungsstelle und füll zusammen mit denen den Antrag aus. Leg jedes noch so winzige Papierfestzchen, auf dem etwas bzgl. Deiner Erkrankung zu finden ist dem Antrag bei.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, in einer schriftlichen Erklärung zusätzlich auf besondere Umstände aufmerksam zu machen. Z.B. könntest Du, so dies zutreffen sollte, anführen, dass Du, durch nächtliche Anfälle bedingt, nicht wie nötig/gefordert Deine Vorlesungen und Übungen besuchen kannst und dadurch fraglich ist, ob Du Dein Studium in der Regelzeit wirst absolvieren können.

Ferner, das hat man mir damals geraten, versuch den Antrag erst einmal nur per Post einzureichen und warte ab, was passiert. Wenn man dort gleich persönlich vor Ort auftaucht, kann es sein, dass man gerade an dem Tag "versehentlich zu gesund wirkt".

Zu den Studiengebühren:

Es gibt, auch wenn ein GdB das ganze um Welten vereinfacht, bei den ganzen Studiengebührenregelungen immer die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen, um eine teilweise/völlige Befreiung von den Studiengebühren zu beantragen.

Außerdem solltest Du - so eine Antragsbearbeitung kann sich ja auch mal etwas hinziehen - zeitgleich mit dem GdB-Antrag auch einen Antrag bei der Uni auf Studiengebührenbefreiung stellen, mit dem Hinweis, dass der Nachweis des GdB bei Erteilung baldmöglichst nachgereicht wird und bis dahin die Überweisung der Studiengebühren nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgt.
Dann kannst Du nämlich bei GdB-Bewilligung auch bereits gezahlte Studiengebühren ab Antragsstellung zurückfordern.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Schwerbehindertenausweis?

Mondenkind, Sunday, 10.06.2012, 21:41 (vor 5181 Tagen) @ -chevere-

Hallo chevere,

was ich dir auch raten kann, hol dir Hilfe von außen.

Ich hab z.B. dank der Hilfe und Unterstützung der VdK meinen GdB auf 50. (Ok, es kostet etwas, aber ich finde, es hat sich auf jeden Fall gelohnt).

Lieben Gruß
Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)