Aufhebung von Einschränkungen in der Arbeit - Frage

Paula, Friday, 20.07.2012, 18:39 (vor 5141 Tagen)

Hallo zusammen,

es geht um eine Frage bezüglich meines Neffen. Er ist Epileptiker und seine Anfälle kommen seit einem Jahr wieder ausschliesslich aus dem Schlaf. Davor war für 3 Jahre eine Anfallsfreie Zeit. Nach seiner Ausbildung wurde er von seinem Lehrbetrieb übernommen. Diesem ist bekannt, dass er nur aus dem Schlaf kommende Auren hat. Jetzt hat er den Schwerbehindertenausweis beantragt. Doch dann ist ein Problem aufgetreten. Nun darf er drei Geräte beruflich nicht mehr bedienen bzw. mit Ihnen hantieren, die Ihm sehr viel freude gemacht haben.

Angeblich laut dem Psychologen für 3 Volle Jahre - bis die Frist der 3 Jahre aus dem schlafgebundene Anfälle vorbei ist. Zählt da die Anfallsfreie Zeit etwa nicht dazu? Das ist sehr schwer für Ihn. Gibt es den keine Möglichkeit, diese Einschränkungen wieder aufzuheben?

Schöne Grüße und hoffe eine Antwort zu erhalten.

Paula

Aufhebung von Einschränkungen in der Arbeit - Frage

Hape, Friday, 20.07.2012, 19:08 (vor 5141 Tagen) @ Paula

hallo
Paula bei der Berufsgenossenschaft gibts da genaue vorschriften BGI 585

Aufhebung von Einschränkungen in der Arbeit - Frage

Mondenkind, Friday, 20.07.2012, 22:05 (vor 5140 Tagen) @ Paula

Hallo Paula,

ich denke, dass sie sich da nach den Führerschein-Richtlinien richten.

Beim Führerschein ist es so, dass man ihn machen darf (bzw. wieder Auto fahren darf), wenn man drei Jahren ausschließlich aus dem Schlaf heraus Anfälle hatte.

Im Zweifel mal beim Netzwerk für Epilepsie und Arbeit nachfragen, die können ihm bestimmt weiterhelfen.

Lieben Gruß
Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Aufhebung von Einschränkungen in der Arbeit - Frage

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Saturday, 21.07.2012, 10:06 (vor 5140 Tagen) @ Paula

Ich nehme an, mit Psychologe meinst Du Neurologe, oder?

Epilepsie ist nämlich keine geistige Erkrankung.

Ich schätze, wie Mondenkind auch schon schrieb, dass die Richtlinien in etwa wie im Straßenverkehr liegen werden.

Die Beobachtungszeit trotz der langen anfallsfreien Zeit kann durchaus sinnvoll sein. Anfallsbilder können sich im Laufe der Zeit auch verändern - vor allem, wovon ich jetzt einmal bei Deinem Neffen ausgehe, wenn der Mensch jung ist. Es gibt Untersuchungen, nach denen sich das menschliche Gehirn in der Pubertät mehrmals in 2-Jahres-Rythmen vollständig umvernetzt und damit deutlich schneller, als beim durchschnittlichen Erwachsenen.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Aufhebung von Einschränkungen in der Arbeit - Frage

kernerin ⌂, Stuttgart, Monday, 23.07.2012, 12:53 (vor 5138 Tagen) @ Paula

Es wird bestimmt wie beim Führerschein sein. Da zählt auch nur die Anfallsfreie Zeit zwischen dem letzten Anfall bis heute. Ist ein Anfall zwischendrin, wird von vorne wieder gezählt. Während beim Führerschein, reicht seit 2009 eine anfallsfreie Zeit von einem Jahr. Wie es bei Maschinen ist, weis ich nicht. Während die anfallsfreie Zeit davor, zählt gewiss nicht dazu.

Aufhebung von Einschränkungen in der Arbeit - Frage

Mondenkind, Monday, 23.07.2012, 13:34 (vor 5138 Tagen) @ kernerin

Hallo Kernerin,

Während beim Führerschein, reicht seit 2009 eine anfallsfreie Zeit von einem Jahr.

das ist nur halbrichtig. Das gilt, wenn du gar keine Anfälle mehr hast. Hast du aber Anfälle ausschließlich aus dem Schlaf heraus, wie es bei Paulas Neffe der Fall ist, gelten drei Jahre.

Lieben Gruß
Mondenkind

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(George Bernard Shaw)