Es kracht

Musica, Wednesday, 15.08.2012, 21:45 (vor 5114 Tagen)

....wenn man als Epi am Steuer sitzt und jemand anderer verursacht einen Unfall mit Schaden und Verletzungen. Der Epi kommt auch in´s Krankenhaus und wird behandelt. Was geschieht rein rechtlich? Mit der Krankenkasse? LG, Musica

Es kracht

Tablettenschlucker, Freiburg, Wednesday, 15.08.2012, 22:18 (vor 5114 Tagen) @ Musica

Hallo Musica,

ich denke das hängt davon ab, was du für eine Fahrerlaubnis hast.
Es gibt ja auch tageszeitlich gebundene Epilepsien und dement-
sprechende Führerscheine. Sollte aber für den Epi keine rechtlichen
Folgen haben.
Warum fragst du, gibts einen aktuellen Anlass oder einfach nur aus
Neugier?

Gruß
Lukas

Es kracht

Musica, Wednesday, 15.08.2012, 22:38 (vor 5114 Tagen) @ Tablettenschlucker

Hallo Lucas, diese Frage ist mir plötzlich eingefallen. Man redet ja immer nur von der Schuld des Epi. Ich selbst habe eigentlich nie ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen. Allerdings verzichte ich freiwillig und will endlich 1 Jahr keinen Anfall mehr haben. Habe ich aber, 1 x im Jahr!:-D Zwar reaktiv, aber Anfall ist Anfall. Natürlich reizt es mich und dieser Einfall hat natürlich auch eine Ursache....Lieben Gruß,Musica

Es kracht

Mondenkind, Wednesday, 15.08.2012, 23:47 (vor 5114 Tagen) @ Tablettenschlucker

Hallo Lukas,

Es gibt ja auch tageszeitlich gebundene Epilepsien und dement-
sprechende Führerscheine. Sollte aber für den Epi keine rechtlichen

Was sollen das für dementsprechende Führerscheine sein?? Davon hab ich noch nie gehört und ich hab meinen Führerschein damals auch gemacht, als ich aus dem Schlaf heraus Anfälle hatte. In meinem Führerschein steht nichts davon.

Lieben Gruß
Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Es kracht

Tablettenschlucker, Freiburg, Thursday, 16.08.2012, 00:33 (vor 5114 Tagen) @ Mondenkind

Hallo mondenkind,

also wenn du eine Tageszeitlich gebundene Epilepsie hast. Darunter fallen sämtliche Formen der Schlaf Epilepsie und bestimmte Formen (tonische/ kleonische) der Aufwach-Epilepsie. Solltest du, wie das bei mir der Fall ist an Grand mal Epilepsie leiden bist du allerdings davon ausgeschlossen. Egal pb eine tageszeitliche Bindung besteht oder nicht.

Grüßle
Lukas

Es kracht

Tablettenschlucker, Freiburg, Thursday, 16.08.2012, 01:10 (vor 5114 Tagen) @ Tablettenschlucker

Hallo nochmal,

Habs grad gefunden:

Fahrtauglichkeit besteht nach den Begutachtungsleitlinien in folgenden Fällen:

  • ... bei ausschließlich einfach-fokalen Anfällen ohne Bewusstseinsstörung, motorische, sensorischeoder kognitive Behinderung ohne relevante Ausdehnung und ohne übergang zu komplex-fokalen oder generalisierten Anfällennach mindestens ein jähriger Verlaufsbeobachtung
  • ... bei ausschließlich Schlafgebundenen Anfällen nach mindestens drei jähriger Verlaufsbeobachtung
  • ...bei einem Gelegenheitsanfall (d.h. ein einziger, an bestimmte Bedingungen wie z.B. Schlafentzug, Alkoholkonsum, akute Erkrankungen, Fieber, Vergiftungen, Stoffwechelstörung(, wenn nach ein Beobachtungszeit von 3 bis 6 Monaten die auslösenden Faktoren nicht mehr auftreten
  • ... bei einem einmaligen Anfall, wenn der Anfall nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft war und es keinen Hinweis euf eune ursächliche Schädigung des Hirngewebes oder auf eine beginnende idiopathische Epilepsie gibt nach einer Beobachtungszeit von 3 bis 6 Monaten
  • ... bei Anfällen die unmittelbar(innerhalb ca. 2 Wochen) nach einer Hirnoperation und -verletzungen aufgetreten sind nach sechsmonatiger Beobachtungszeit
  • ... bei einer nicht lange bestehenden Epilepsie, wenn mindestens ein jährige Anfallsfreiheit vorliegt und keine Leistungsfähigkeit beeinträchtigende hirnorganische veränderungen vorliegen (z.B. Konzentrationsstörungen das Risiko weiterer Anfälle darf nicht erkennbar sein
  • ... bei einer langjährigen, bisher als therapieresistend geltenden Epilepsie, wenn mindestens zweijährige Anfallsfreiheit vorliegt und keine LeistungsLeistungsfähigkeit beeinträchtigende hirnorganische veränderungen vorliegen (z.B. Konzentrationsstörungen das Risiko weiterer Anfälle darf nicht erkennbar sein
    Leistungsfähigkeit beeinträchtigende hirnorganische veränderungen vorliegen (z.B. Konzentrationsstörungen das Risiko weiterer Anfälle darf nicht erkennbar sein

Dies ist der Stand aus dem Jahr 2002 es hat sich seither bestimmt was geändert. Einfach mal beim Neurologen, Landratsamt und Fahrschulen nachfragen.

Liebe Grüße
Lukas

Es kracht

Mondenkind, Thursday, 16.08.2012, 11:03 (vor 5114 Tagen) @ Tablettenschlucker

Hallo Lukas,

das ist mir klar, vielleicht hatte ich dich da falsch verstanden. Ich hatte es so verstanden, als wäre dies auch auf dem Führerschein vermerkt.

Lieben Gruß
Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Es kracht

Green, Wednesday, 15.08.2012, 22:36 (vor 5114 Tagen) @ Musica

Hallo

nix passiert....warum?

Gruss Green

Es kracht

Musica, Wednesday, 15.08.2012, 22:40 (vor 5114 Tagen) @ Green

...ist nix passiert. Fahre ja nicht. Lieben Gruß,Musica

Es kracht

Kaheroja, Thursday, 16.08.2012, 08:50 (vor 5114 Tagen) @ Musica

Generell ist es so, das die Haftpflicht des Verursachers auf jedenfall zahlen muss. Solltes du ein Fahrverbot haben kann es durchaus sein, das du eine Teilschuld bekommst und deine Versicherung den Schaden des anderen bezahlt. Deine Versicherung wird dann auf jedenfall versuchen dich in Regress zu nehmen.

VG

Es kracht

Flow, Sandhausen bei Heidelberg, Thursday, 16.08.2012, 14:15 (vor 5114 Tagen) @ Kaheroja

Ich weiß nur das sich die nette Ärztin und meine Neurologe nich ganz einig waren ^^
Also sie vermekte auf dem komischen wisch 2 Jahre Anfallsfreiheit und er meinte, als ich ihm das besagte Stück Papier zeigte, quatsch das ist veraltet gilt bei mir noch für ein Jahr...

Mit der Schuld bin ich mir nicht ganz sicher... wobei ich sagen muss soviel mich es reizt einfach mal wieder auf den Roller zu steigen und unabhängig von den öffentlichen oder bekannten zu sein, so sehr wiederstrebt es mir wenn ich daran denke was passiert wenn ich ein Kind erwische...

LG

Flo