SBA wird eingezogen ?
baerli3333, Thursday, 23.08.2012, 23:55 (vor 5106 Tagen)
Hallo
habe Ausweis mit Grad 50, Aufwachepilepsie,
"Risikophase " bis 1 std nach aufwachen, Tageszeit egal, täglich kleinere, seltener GM Anfälle, mit Monaten Pause zwischen GM, außer bei stresssituation, dann jederzeit
Als damals, der Ausweis beantragt wurde, wussten meine Eltern nichts von wegen Nachteilsausgleich, Merkzeichen, usw. hauptsache der Ausweis war erst mal da und gut ist.
habe nun Ergänzungsantrag gestellt für Merkzeichen G , wurde damals ja versäumt
Bei der Erklärung des Kennzeichen G steht im antrag des Versorgungsamtes : Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
da aufgrund von Anfällen für sich und andere eine Gefahr darstellt
Antrag wurde prompt abgelehnt u.a. wegen der 2 km klausel(bekloppt), und dem Hinweis dass ja keine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.
Widerspruch und Akteneinsicht ist bereits beantragt
nun kommts
auf dem Versorgungsamt entgegnete man mir, man könnte sogar auch in Betracht ziehen eine Neufeststellung zu veranlassen und ggf dann den Ausweis ganz einzuziehen, oder herabstufen da ja keine erhebliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation eingetreten ist.
jetzt weiss ich gar nichts mehr
bin ich denn nur bekloppt ?
habe jetzte erst wieder 2 jahre Fahrverbot auferlegt bekommen, weil ich halt " im Straßenverkehr eine Gefahr für mich und andere darstelle", im gleichem Atemzug sagt das Versorgungsamt - alles gar nicht wahr, ihnen steht kein G zu, weil u.a. gesundheitlich ja keine erhebliche Verschlechterung eingetreten ist -
Was die Gefahr im Straßenverkehr angeht : ich wohne hier in der Großstadt, direkt an der Straße und ich kann nicht mal dafür garantieren, dass ich die andere Straßenseite heil erreiche,
aber lt. Versorgungsamt.... na ja, siehe oben
mir wurde mal gesagt das Versorgungsamt für die Interressenwahrnehmung der Behinderten da und nicht gegen die Behinderten
weiss mir keinen Rat mehr,
widerspruch zurückziehen ?
vdk und bdh sind sich hier auch nicht so richtig schlüssig
danke schonmal vorab für die vielen Zuschriften
Uwe
SBA wird eingezogen ?
Tablettenschlucker, Freiburg, Friday, 24.08.2012, 02:44 (vor 5106 Tagen) @ baerli3333
Hey Baerli,
an einer Aufwach-Grand mal Epilepsie leide auch ich. Hab mir damals ebenfalls
den Ausweis ausstellen lassen. Mein Sachbearbeiter meinte auf die Frage, ob
ich das G bekommen könnte, dass dies nur für Personen die in ihrer Bewegung
eingeschränkt (sprich Gehbehindert) sind. Ich habe seit ca 8 Jahren keinen
Führerschein mehr, aber ich kann laufen, deshalb nein. Wie die Lage bei dir
im einzelnen ist, weiß ich nicht. Rede mal mit deinem Neurologen. Vielleicht
muss er den Bericht für das Landratsamt etwas "anderst" formulieren.
Grüßle
Lukas
SBA wird eingezogen ?
Samuel_70, Sunday, 26.08.2012, 00:58 (vor 5104 Tagen) @ baerli3333
Hallo,
es ist erschreckend wenn man erleben muss wie mit den SB`s umgegangen wird.
Noch schlimmer die Kompetenz einiger Angestellten in den Behörden.
Ich hab/hatte zwar keine "Aufwach-Epi" sondern zeitlich unberechenbare Anfälle, bin damals auch sofort auf 70 GdB eingestuft worden und bekam ohne weiteres "B" und "G".
"G" steht lt. § 146 Neuntes Buch des SGB einem Epi`zu. Weil während eines A. unsicherer Gang und möglichen Orientierungsproblemen auftreten können.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_9/gesamt.pdf
Hier wurde die Formulierung des Gesetzes mal geschrieben das es auch Ottonormalverbraucher versteht.
http://www.barrierefrei-fuer-alle.de/ca/a/hm/
Muss aber eingestehen nicht genau zu wissen ob das bei Eurer Art der Epi ausgeschlossen wird, kann es mir aber nicht vorstellen.
Ebenso steht uns das "B".
--
Baerli, der berechtigte Einzug des SGB muss vorher durch Mediziner geprüft werden. Wenn die Häufigkeit und Stärke der Anfälle sich nicht wesentlich gebessert haben wird man ihn dir nicht nehmen können
LG
S.
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baerli3333, Sunday, 26.08.2012, 19:29 (vor 5104 Tagen) @ Samuel_70
Hallo
ist schon echt schlimm, wie man mit den SB umgeht
kommst du vom Land, oder kommst du aus der Stadt, was Grad und Merkzeichen angeht
bei derselben Epi wird vom Amt ein nicht grade klein zu nennender Unterschied der bei der Einstufung gemacht wird. / auch wenn es niemand zugeben will
Das "G", laut Amt ist nur bei Bewegungseinschränkungen, sprich gebehindert (zitat vom Amt) vorgesehen. hier kommt wieder die Klausel - normalerweise - zum tragen, epileptische Anfälle wurden bei mir hingegen als Ausnahmesituation gewertet, und jetzt sinngemäß zitiert "keine weiteren Diskussionen mehr".
Sorry, aber dass musste ich mir mal von der Seele schreiben.
Ich würde euch ja mal gerne am 1.Mai zu unserem Fest einladen, dann könntet ihr mal sehen, wieviele "G"`s auf dem Parkett das Tanzbein schwingen,
und mir gegenüber kommt das Amt mit der 2 km Klausel.
Du zitierst den §146 SGB IX, auch im §145 und einigen anderen finden sich, aus meiner Sicht, sinngemäß die für "G" notwendingen Bedingungen wieder, hinzukommt das selbst vom Amt dieses im Merkblatt zum Ausfüllen des Antrages exakt so steht. Aber wehe ich berufe mich drauf, dann kam man mir mit den o.g. Argumenten.
Die Gesetzestexte, mit denen hab ich mich natürlich vor Antragstellung beschäftigt, nur irgentwelche Hinweise, wie diese zu interpretieren sind, und zwar auf unsere Situation als Epileptiker bezogen, kann ich leider nirgends finden.
Kennt jemand Quellen ?
Das bekanntlich hier in der Großstadt zur Zeit Schindluder getrieben wird mit dem "aG", einzig wegen dem Behindertenparkplatz hier in der Stadt, mag vielleicht auch zu dieser ablehnenden Haltung gegenüber allen Ergänzungsanträgen und Erweiterungen geführt haben.
So langssam schwindet bei mir die Hoffnung
LG
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Samuel_70, Monday, 27.08.2012, 00:53 (vor 5103 Tagen) @
baerli3333
bearbeitet von Samuel_70, Monday, 27.08.2012, 00:58
Hallo Baerli3333,
Mit den Worten des Amtes "keine weiteren Diskussionen" würde ich mich nicht einschüchtern lassen und auf Dein Recht pochen. Druck Dir doch mal den Abschnitt aus §146 aus (noch besser auch die 1. Seite um deutlich zumachen woher Du den Text hast) und lege ihn dem Amt mal vor. Mal sehen was die dann sagen. Wenn die es genau lesen, vorallem das was auch in der Klammer steht. Ich zitiere:
"(auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen
der Orientierungsfähigkeit)"
SGB Neuntes Buch
Die Formulierung auf folgender Seite finde ich sehr gut.
Hessisches Sozialministerium "Definition Schwerbehinderung"
Auch das kannste mal ausdrucken und vorlegen, weil eben auch drin steht das die (hessischen) Ämter sich daran orientieren müssen.
Wenn die dann noch mit dem Argument "nur für Gehbehinderte" sollen die mal genauer lesen und die "ODER" mitbeachten.
Lass Dich nicht klein kriegen und bleib standhaft, denn der Ausweis inkl. "G" und "B" ist, wenn man Fahrtkosten betrachtet, eine kleine, große Unterstützung für uns Epi`s.
LG
S.
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baerli3333, Monday, 27.08.2012, 07:13 (vor 5103 Tagen) @ Samuel_70
Hallo
es wird hier immer vorausgesetzt dass das "G" ausnahmslos nur für " gehbehindert " steht, und gehen kann ich ja.
- oder in Folge von Anfällen - also das die Gehbehinderung die Folge von Anfällen ist, nur gehen kann ich ja.
diese Argumente hält man einem au dem Amt vor.
Ich habe mir seinerzeit diese Texte und Unterlagen ausgedruck sie in einem Ordner gesteckt und auf dem Amt vorgelegt und die Mitarbeiter mit dem Finger darauf hingewiesen. Als Antwort kam, und jezt wörtlich ( der Spruch hat sich bei mir eingebrannt ) - wenn ihnen das nicht gefält, können Sie ja zum VdK gehen, wir haben keine Angst vor denen -
so einen Spruch ins Gesicht gesagt, vergisst man so schnell nicht.
Auf alle Fälle danke für deine Anteilnahme
übrigens was die Fahrtkosten angeht : ich arbeite seit über 30 Jahren bei der selben Firma, nur 7 Haltestellen entfernt, und das in der Großstadt, also nicht weit, habe in dieser Zeit ca. 20.000,- euro nur für die Fahrkarte zur Arbei hin und zurück bezahlt.
In Zukunft werde ich wohl 24 am Tag mit dem A... im Bett bleiben müssen, bei dem Lohn rentiert es sich nicht mehr, sich Monat für Monat 200 Std den Arsch aufzureissen.
Bitte nicht falsch verstehen, es gibt manch Nichtbehinderten der so lebt, erleb ich jeden Tag im Bus der durch ein sogenannten sozialen Brennpunkt fährt.
LG
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bananamama, Monday, 27.08.2012, 17:02 (vor 5103 Tagen) @ baerli3333
hallo baerli
wenn Du in eine Epiambulanz gehst , oder dort behandelt wirst solltest Du
nach einem Sozialdienst fragen , diese Leute helfen bei jeder Art Antragstellung
usw . Ich komme aus Hessen und bin in Marburg in Behandlung .
Diese Uniklinik hat eine Sozialarbeiterin die einfach spitze ist .
Ich hab jetzt 70 % und G und B dafür hat sie gesorgt , dasselbe Thema mit der
EU Rente , von mir Antrag gestellt - abgelehnt - dann hat sie sich eingeklinkt
und abra kadabra hab sie ;-P . Du brauchst jemanden der Dich bei diesen Sachen
unterstützt . LG Moni
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baerli3333, Monday, 27.08.2012, 18:31 (vor 5103 Tagen) @ bananamama
Hallo
auch ich finde es toll, dass es bei Dir so prima geklappt hat.
Epiambulanz - nun ich war 6 Jahre lang in Bonn ambulant in Behandlung, wusste auch, da gab es jemanden der sich um die Belange kümmert, doch Kontakt konnte ich keinen knüpfen, wahrscheinlich auch, weil ich immer nur für ein paar Std da war. weisst Du Vielleicht ob jeder, der in einer Klinik aktuell in Behandlung ist, oder auch jeder andere, der nicht in einer Klinik behandelt wird, den " klinikeigenen" Sozialdienstmitarbeiter in Anspruch nehmen kann, also vor Ort hingehen und seine Probleme vorsprechen ?
Wäre toll, wenn das auch ginge ohne extra in einer klinik in Behandlung zu sein.
LG
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bananamama, Tuesday, 28.08.2012, 19:24 (vor 5102 Tagen) @ baerli3333
Du solltest dort Mal anrufen und versuchen mit dem Herrn , oder der Dame einen Termin
zu machen , der -die kann Dir dann auch sagen was Du brauchst . Ich hab meine nach meinen Op"s kennengelernt und heute noch super Kontakt , wenn ich ein Problem hab :
zB läuft meine EU Rente zu Dez aus , wir haben einen Termin gemacht und alles erledigt . Und dieser Dienst hat auch viel schneller zugriff auf Deine Krankenunterlagen .
Tut mir leid , ist soviel geworden 
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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 29.08.2012, 10:25 (vor 5101 Tagen) @ baerli3333
Es gibt auch gute klinikexterne Hilfen, z.B. bei mir in Franken die
Rummelsberger Werke
--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil