SBA wird eingezogen ?

Samuel_70, Monday, 27.08.2012, 00:53 (vor 5103 Tagen) @ baerli3333
bearbeitet von Samuel_70, Monday, 27.08.2012, 00:58

Hallo Baerli3333,

Mit den Worten des Amtes "keine weiteren Diskussionen" würde ich mich nicht einschüchtern lassen und auf Dein Recht pochen. Druck Dir doch mal den Abschnitt aus §146 aus (noch besser auch die 1. Seite um deutlich zumachen woher Du den Text hast) und lege ihn dem Amt mal vor. Mal sehen was die dann sagen. Wenn die es genau lesen, vorallem das was auch in der Klammer steht. Ich zitiere:
"(auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen
der Orientierungsfähigkeit)"
SGB Neuntes Buch

Die Formulierung auf folgender Seite finde ich sehr gut.
Hessisches Sozialministerium "Definition Schwerbehinderung"

Auch das kannste mal ausdrucken und vorlegen, weil eben auch drin steht das die (hessischen) Ämter sich daran orientieren müssen.

Wenn die dann noch mit dem Argument "nur für Gehbehinderte" sollen die mal genauer lesen und die "ODER" mitbeachten.

Lass Dich nicht klein kriegen und bleib standhaft, denn der Ausweis inkl. "G" und "B" ist, wenn man Fahrtkosten betrachtet, eine kleine, große Unterstützung für uns Epi`s.

LG
S.


gesamter Thread: