Beruf/Leberwerte

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Monday, 27.08.2012, 12:53 (vor 5103 Tagen) @ Tablettenschlucker

Den Schwerbehindertenausweis muss man meines Wissens nicht angeben, kann dann aber auch nicht gewisse Vorteile gegenüber dem Arbeitgeber beanspruchen - z.B. wenn es um eine Kündigung geht.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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