Rechtliche Frage für... danach

mezeg, München, Wednesday, 05.09.2012, 10:36 (vor 5094 Tagen)

Hallo,

mache mir seit einer Weile Gedanken über meine Hinterlassenschaft. Ja, ich habe es nicht eilig ;-) aber man kann nie wissen. Früher hätte ich mich auf die gleichmäßige Teilung verlassen, seit kurzem (und eben der bekannten Epilepsie) habe ich Grund es anders zu regeln, auch was eventuelle Pflege und Vormundschaft (:-( !! ) bedeuten würden.

Habe mit Freunden darüber gesprochen. Es würde reichen (zumindest bei uns), wenn ich ein handgeschriebenes Testament mit meiner Unterschrift und von mind. zwei Zeugen hinterlassne würde - mehrere Kopien verteilt - . Ich würde es auch in den zwei Sprachen verfassen, damit jeder Zweifel aus dem Weg geräumt ist.

Dann komme ich an mein jetziges Problem. Bei uns wird geschrieben "Je, soussignée ... (Vorname, Name, Geburtsdatum), sain de corps et d'esprit..." also "Ich unterzeichnende... im Besitz meines vollen Geistes" (oder wie es offiziell heißt). Wäre einfach...

Aber wenn jemand es anfechten will??? Kann die Tatsache, daß ich an Epilepsie leide, alles zunichte machen?? Oder wird akzeptiert, daß die Zeugen in der Zeit ihrer Unterschrift und vorheriger Lesung ("Lu et approuvé") über meinen Geisteszustand zuverlässig urteilen können? Sollte ich mich in der Zeit der Unterschrift vom Neurologe als "clean" attestieren lassen?

Ich will doch dafür sorgen, daß das "Schiff in der Flasche" - ein Geschenk an meinem Großvater am Ende seines Arbeitslebens - in die richtigen Hände gelangt und nicht per eBay verramscht wird. Und last not least, daß man sich liebevoll um meine verwaisten Katzen kümmert!

Weiß jemand Bescheid? Gelten wir als Epileptiker als nicht mündig, vertragsfähig oder wie es im Amtsdeutsch heißt?

Das Schiff kann ich doch nicht jetzt bereits verschenken und mich von den Katzen trennen?? Sniff :-( :-( :-(

mezeg

Rechtliche Frage für... danach

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 05.09.2012, 13:27 (vor 5094 Tagen) @ mezeg

Hi!

Also wenn Du rechtlich auf Nummer sicher gehen willst, dann nimm die Kosten in Kauf und lass Dir das Ganze von einem Notar aufsetzen und beglaubigen. Bei uns in Deutschland würde dies auch die entsprechende Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht beinhalten.

Dann kann der Notar denjenigen, denen Du im Falle eines Falles Deine Pflege und Vormundtschaft anvertrauen willst, auch entsprechend wirksam beurkundete Dokumente, die z.B. Ärzten gegenüber auch Rechtssicherheit schaffen, ausstellen.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Rechtliche Frage für... danach

mezeg, München, Wednesday, 05.09.2012, 20:23 (vor 5094 Tagen) @ huge88

vielen Dank für all Deine Informationen, habe gründlich darüber nachgedacht.

Ja, der Notar wäre wohl der sicherste Weg. Ich sehe aber dabei zwei Probleme:

a) wenn das Testament begläubigt und hinterlassen ist, läßt es sich nicht ohne weiteres ändern / ergänzen. Ich hoffe weiterhin auf eine Verbesserung der Familienverhältnisse - auch wenn die Wahrscheinlichkeit dafür gering ist. Dann wäre ein Testament überflüssig.

b) eigentlich mein Kernproblem. Egal wie fachmännisch der Notar alles geregelt hat, kann das Testament doch nicht angefochten werden, mit der Begründung, daß ich als Epileptikerin nicht / nicht immer richtig ticke und daß der Notar es nicht zwangsläufig gemerkt haben kann? Weder ist er Neurologe noch kennt er mich. Kann er also "getäuscht" worden sein und somit wäre das Testament wertlos.

Durch das Grübeln ist mir aber eingefallen, daß ich doch einen "Joker" habe: Die Frau eines Neffen hat Notariat studiert und arbeitet in der Branche, sie könnte beim Thema Geistesverwirrung / Epilepsie usw. Erfahrungen gemacht haben. Und der Neffe ist Arzt, kann also das medizinische Wissen dazu bringen und an Schweigepflicht ist er ohnehin gebunden. Ich kontaktiere die beiden.

In der Zwischenzeit setze ich ein olographes Testament auf, habe bereits einen Entwurf niedergeschrieben und läßt es von Freunden bezeugen: Sie kennen mich seit 40 Jahren und würden die leichteste Änderung in meinem Verhalten sofort bemerken.


Es dürfte sowieso keine große Begeisterung geben, dieses Dokument anzufechten, eine Flick-Erbschaft ist nicht zu erwarten. :-D :-D :-D :-D


Aber irgendwas muß ich machen, um mir diese erdrückende Idee aus dem Kopf zu verjagen. So habe ich zumindest etwas niedergeschrieben.

Danke Dir!

Rechtliche Frage für... danach

Musica, Wednesday, 05.09.2012, 21:21 (vor 5093 Tagen) @ mezeg

Hallo mezeg, Epilepsie ist kein Grund zu einer Entmündigung....Du bist doch nicht geisteskrank! Den Vorschlag Notar oder Gericht würde ich Bekannten vorziehen. Lg,Musica

Rechtliche Frage für... danach

mezeg, München, Thursday, 06.09.2012, 12:26 (vor 5093 Tagen) @ Musica

Hallo mezeg, Epilepsie ist kein Grund zu einer Entmündigung....Du bist doch nicht geisteskrank!

Hallo Musica,

ich kann leider nicht ausschließen, daß eine Tochter einer anderen Meinung als Du sein könnte. Mit allen Konsequenzen...

Vielleicht denke ich auch zu schwarz aber wenn ich vorbeuge, kann ich mir diese Idee aus dem Kopf treiben. Wäre schon viel gewonnen.

LG

mezeg

Rechtliche Frage für... danach

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Thursday, 06.09.2012, 10:18 (vor 5093 Tagen) @ mezeg

Wenn Du befürchtest, dass jemand Dich wegen der Epi nachträglich für unzurechnungsfähig erklären lassen wollte, um ein Testament anzufechten, dann setz doch das Testament auf und lass Dir von Deinem Neurologen als Anhang für das Testament zeitnah bestätigen, dass die Epilepsie weder eine Ursache hat, die Deine Mündigkeit einschränkt, noch Auswirkungen auf diese hat.

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Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Rechtliche Frage für... danach

mezeg, München, Thursday, 06.09.2012, 12:04 (vor 5093 Tagen) @ huge88

das ist bestimmt die für mich beste Lösung. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Neurologe so eine Bestätigung verweigern wird, weder wegen der Sache noch der notwendigen Zeit dafür aus.

Habe gestern einen Entwurf niedergeschrieben und ihn heute von einer Freundin unterschreiben lassen. Viel weniger um die rechtliche Wirksamkeit als primär um das Problem zu relativieren und es sachlich und in Ruhe auszuarbeiten. Und mir nicht unnötig graue Haare wachsen zu lassen.

Danke an Dir und Musica für Euere Vorschläge und Bemerkungen!

mezeg