Zur Arbeitsunfähigkeit

Noooh, Sunday, 23.09.2012, 18:14 (vor 5076 Tagen)

Hallo zusammen...
Ich bin leider derzeit arbeitslos,da ich nach meinen anfällen in meinem beruf(Maurer)nicht mehr arbeiten kann.ich habe nun ein gutachten beim amt machen lassen mit allen unterlagen von den ärzten usw. nur verstehe ich einiges nicht so richtig,wäre net wenn mir jemand helfen könnte!
Zuerst zum gutachten in kurzform:
Max. körperliche Arbeitsschwere:überwiegend mittelschwer
Körperhaltung:überwiegend sitzend,überwiegend gehend,überwiegend stehend
Auszuschließen sind:Fahr,Steuer-und Überwachungstätigkeiten,nachtschicht,stres,akkord,zeitdruck,absturzgefahr aus großer höhe,tätigkeiten auf leitern und gerüsten,über das maß des täglichen lebens hinausgehende lichtreize.tätigkeiten an schnell laufenden maschinen.
beurteilung:die bestehenden einschränkungen sind mit der zuletzt ausgeübten tätigkeit nicht vereinbar.eine berufliche neuorientierung ist erforderlich.die qualitativen einschränkungen sind auf dauer zu berücksichtigen.ob mir zu raten ist meinen beruf in zukunft nicht mehr auszuüben:JA!
so,dass heißt doch für mich eigentlich das ich für meinen beruf berufsunfähig bin,oder?
nun habe ich aber noch ein schreiben der rehaabteilung des arbeitsamtes bekommen,das ich nicht richtig verstehe...

nach der feststellung meines ärztlichen dienstes sind sie nicht länger als sechs monate leistungsunfähig.sie können nach dem gutachten grundsätlich vollschichtig arbeiten und stehen damit der arbeitsvermittlung zur verfügung.
daher müssen sie mir ab sofort alle arbeitsunfähigkeiten mitteilen und durch ärztliche bescheinigungen nachweisen(311 drittes buch sozialgesetzbuch).bitte informieren sie ihre ärztin darüber,dass sich ihre arbeitsunfähigkeit nun nach den tätigkeiten richtet,für die sie nach dem ärztlichen gutachten zur verfügung stehen.

nun meine fragen:hat da jemand was falsch verstanden?es steht eindeutig in meinem gutachten,dass ich meinen beruf nicht mehr ausüben darf.was muss ich nun tun?zum arzt?ein neues gutachten?warum stehe ich denn der arbeitsvermittlung zur verfügung wenn ich für meinen beruf rbeitsunfähig bin?irgendwie verwirrend das alles...hab denen auch vorgeschlagen,dass ich eine umschulung machen möchte oder meinen techniker und in dem gutachten steht auch,das da grundsätlich nichts einzuwenden ist....vielleiht hat hier ja jemand nen tipp....
danke schonmal im vorraus und sorry das es so lang geworden ist!

gruss dominic

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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 23.09.2012, 19:11 (vor 5076 Tagen) @ Noooh

Hi!

Ich glaub Du musst da zum einen die Begriffe "Arbeitsunfähig" und "Berufsunfähig" unterscheiden, zum anderen die Einschränkung des ärztlichen Dienstes beachten.

Der ärztliche Dienst sagt ja lediglich, dass Du grundsätzlich nach spätestens 6 monatiger Erholungszeit wieder "leistungsfähig" bist, eine Vollzeitstelle auszufüllen - sprich dass Du nach deren Einschätzung spätestens dann wieder einer Arbeit als Vollzeitkraft nachgehen kannst - das hat erst einmal nix mit der Art des Berufes zu tun.
Das kommt aber gleich danach, denn es gibt den Hinweis, dass "sich ihre arbeitsunfähigkeit nun nach den tätigkeiten richtet,für die sie nach dem ärztlichen gutachten zur verfügung stehen", also dass eine Arbeitsvermittlung unter Beachtung des erstellten Gutachtens, erfolgen muss, welches ja klar sagt, dass von der Ausübung des Maurerberufs abzusehen ist.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

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Noooh, Sunday, 23.09.2012, 22:22 (vor 5075 Tagen) @ huge88

ich werde nun wohl erstmal damit zum arzt gehen,wie es im brief steht...dann werd ich mich nochmal beim amt melden um zu sehen wie es weiter geht,denn meinen beruf kann ich nicht mehr machen und dann muss es doch wohl ne chance uf eine umschulung geben.das mit der schule drängt eben,da sie im februar beginnt und ich mich bewerben sollte!und deswegen wahrscheinlich auch umziehen muss.will nicht mehr rumsitzen aber das mit den ämtern dauert alles so lange!

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Tablettenschlucker, Freiburg, Monday, 24.09.2012, 09:59 (vor 5075 Tagen) @ Noooh

Hey Noooh,

nimm das Schreiben auch mal und lass dich wo beraten. Meine Eltern haben mich neulich
auf einen Sozialverband hingewiesen der sich auch um solche Sachen kümmert. Bei einer
Innung oder Intressen Gemainschaft müsste es auch solche Abteilungen geben. Außerdem
gibt es noch das Integrationsamt wenn du einen SBA hast.

Gruß
Lukas

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Musica, Tuesday, 25.09.2012, 20:28 (vor 5073 Tagen) @ Noooh

Hallo Dominik, ich versuche mich auf das Wesentliche Deiner Fragen zu beschränken.
Also, es wird Dir empfohlen Deinen Beruf und alle Berufe die ähnliche körperlichen Gefahren haben, nicht mehr machen sollst. Wenn Du bei diesen schweren Verrichtungen einen Anfall bekommst, gefährdest Du Dich. Bei Arbeiten im Sitzen, Stehen,Gehen usw.kann Dir nicht so viel passieren, solltest Du da einen Anfall haben.
Verbieten kann Dir das allerdings niemand. Alles Dein eigenes Risiko. Und solche Sachen darfst Du einem mögichen Arbeitgeber nicht vorenthalten. Eine Umschulung kannst Du natürlich machen. Oder den Meister. Wahrscheinlich mußt Du den selber zahlen. Ist teuer, weiß ich.
Der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen heißt: Du könntest in eine andere, möglichst gleichwertige Arbeit vermittelt werden, die Dir gesundheitlich zuzumuten ist.Gleichwertig würde Deiner Ausbildung entsprechend . Also wahrscheinlich Quali und Lehre und natürlich Geeignetheit. Wenn Du nicht einverstanden bist bekommst Du, falls notwendig keine Sozialhilfeleistungen. Und die brauchst Du ja spätestens dann, wenn Du kein Arbeitslosengeld mehr bekommst. Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen, Kopf hoch! Liebe Grüße, musica

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Musica, Tuesday, 25.09.2012, 20:40 (vor 5073 Tagen) @ Musica

P.S....leider darfst Du die Angebote nicht ausschlagen. Und wenn es nichts Gleichwertiges gibt, mußt Du auch eine andre Arbeit annehmen. Es wird auch erwartet, dass Du selbst suchst. Nochmal lG,Muscia

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Tablettenschlucker, Freiburg, Tuesday, 25.09.2012, 22:28 (vor 5073 Tagen) @ Musica

Hey Musica und Noooh,

die Weiterbildung oder Umschulung muss gezahlt werden. Du bist Berufs-
unfähig und eine solche Maßnahme gilt als berufliche Rehabilitation.

Gruß
Lukas

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Musica, Wednesday, 26.09.2012, 10:45 (vor 5073 Tagen) @ Tablettenschlucker

Sorry, stimmt. Aber erst wird der billigere Weg gesucht. Die Entscheidungen werden auch vom Alter abhängig sein. Und der Vermittlungschancen im neuen Beruf. LG,Musica

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Sassi, Friday, 28.09.2012, 23:25 (vor 5070 Tagen) @ Noooh

Hallo Noooh,

ich habe mir zwar nicht alle Antworten durchgelsen aber als ich mir deinen Text durchgelesen habe dachte ich mir gibts das dass jemand sowas auch druchmachen muss?

Max. körperliche Arbeitsschwere:überwiegend mittelschwer
Körperhaltung:überwiegend sitzend,überwiegend gehend,überwiegend stehend
Auszuschließen sind:Fahr,Steuer-und Überwachungstätigkeiten,nachtschicht,stres,akkord,zeitdruck,absturzgefahr aus großer höhe,tätigkeiten auf leitern und gerüsten,über das maß des täglichen lebens hinausgehende lichtreize.tätigkeiten an schnell laufenden maschinen.
beurteilung:die bestehenden einschränkungen sind mit der zuletzt ausgeübten tätigkeit nicht vereinbar.eine berufliche neuorientierung ist erforderlich.die qualitativen einschränkungen sind auf dauer zu berücksichtigen.ob mir zu raten ist meinen beruf in zukunft nicht mehr auszuüben:JA!

Das war dein Gutachten, so in der Art hatte ich das gleiche vor ca. 3 Jahren bekommen.
Ich bin gelernte Kinderpflegerin und hatte noch währen meiner Ausbildung einen guten Job bekommen, hatte bei Einstellung meine Epilepsie erwähnt und mein alter Arbeitgeber hatte sogar ein DINA4 Schreiben von meiner Neurologin. 3 Wochen nach Einstellung hate ich abends einen Anfall und konnte natürlich am daraufflgenden Tag nicht in die Arbeit gehen. Naja auf jeden Fall wurde ich dann zwei Wochen später ( eine Woche vor Ende meiner Probezeit) gekündigt und musste dann natürlich auf das Arbeitsamt. Die haben mir dann nach zwei Wochen fast das selbe Gutachten erstellt wie du bekommen hast. Dann musste ich sämtliche Tests machen und wurde zum Schluss zu einer Umschulung "gezwungen". Denn mir wurde von diesem Arbeitsamtfutzi wie ich ihn nenne gesagt ich würde meinen Beruf nie wieder ausüben können Dann habe ich mit schweren Herzens eine Ausbildung zur BÜrokauffrau begonnen. Das hat mir natürlich absolut keinen Spaß gemacht und ich erkundigte mich und durch Zufall habe ich erfahren das ich das alles nicht hätte machen müssen da es eigentlich nur darum ging etwas anderes zu machen bis es mir gesundheitlich wieder besser geht.
Ich war zu diesem Zeitpunkt zwei Jahre anfallsfrei, habe meine Ausbildung hingeschmissen und arbiete nun seit über einem Jahr wieder in meinem erlernten Beruf. Mein Arbeitgeber wei´über alles Bescheid, was damals geschehen ist und über meine Krankheit und es klappt wunderbar:)Hatte im Oktober letzten Jahres wieder einen Anfall aber das war kein Problem, da sie es wissen und es akzeptieren:)
Also tut mir einmal leid für die lange Geschichte aber wollte dir nur sagen damit dass du dich nicht unterkriegen lassen sollst ( was schwer ist sich weiß, ich war am Ende mit meinen Nerven damals), aber akzeptiere das Gutachten nicht und gehe dagegen vor.

Liebe Grüße und einen schönen Abend noch Sassi