Eheähnliche Lebensgemeinschaft
BravesBiest, Thursday, 18.10.2012, 10:26 (vor 5051 Tagen)
Hallo
Also ich habe da mal eine ganz kompliezierte Frage.
Ich bin ja nach Sachsen umgezogen zu meinem Freund mit meinem Sohn.Sind 600 km weit weg von meiner Family.
Wie ist das nun wenn ich ins KH müsste und nix mitbekomm er bekommt dann ja keine auskunft oder wie ist das?? Denn sind nicht verheiratet mein Sohn ist erst 7 Jahre und Eltenr wohnen zu weit weg.
NUn meinte seine Mum sollen Patientenverfügung machen aber das ist doch was ganz anderes oder?
Reicht da nicht was ganz normal schriftliches von mir das er auskünfte bekommt und entscheiden darf mit Unterschrift und dann im KH vorzeigt oder denken die dann könnt ja jeder fälschen?
Vielleicht hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrung gemacht
Grüssle Chrisi
Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Lerche, Thursday, 18.10.2012, 10:39 (vor 5051 Tagen) @ BravesBiest
Schau mal bei „Vorsorgevollmacht“ und vor allem „Gesundheitsvollmacht“ nach.
Patientenverfügung nützt deinem Freund nix.
VG Uwe
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BravesBiest, Thursday, 18.10.2012, 10:43 (vor 5051 Tagen) @ Lerche
Brauchtest sowas auch schonmal?
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Lerche, Thursday, 18.10.2012, 10:58 (vor 5051 Tagen) @ BravesBiest
Zum Glück noch nicht. Finde aber, sollte jede(r) haben, sowas. Wenn was passiert, isses zu spät.
Eheähnliche Lebensgemeinschaft
BravesBiest, Thursday, 18.10.2012, 11:09 (vor 5051 Tagen) @ Lerche
Aber die Mum von meinem Freund meinte so ne Patientenverfügung kostet was??
Aber so wie ich das grad gelesen hab is Patientenverfügung mit Schläuchen am Leben erhalten werden???
Sowas such ich ja net.
Kann sowas net mei Family automatishc bestimmen??
Eheähnliche Lebensgemeinschaft
mezeg, München, Thursday, 18.10.2012, 11:22 (vor 5051 Tagen) @ BravesBiest
Hallo BravesBies,
so eine Patientenverfügung habe ich kostenlos in einem AWO Alten- und Servicezentrum bekommen, bei einem Vortrag über das Problem.
Es dürfte auch kostengünstig in Verwaltungsämter geben.
Es muß nicht unbedingt amtlich registriert werden. Allerdings sollte man das Dokument immer wieder selbst unterschreiben.
Wollte zwei Freunde bitten, deren Unterschrift dazuzuleiten, damit die eine Tochter es nicht wegen "geistige Verwirrtheit bei Epilepsie" anfechten kann. Er hat das Dokument gründlich geprüft, Unterschrift von Zeugen ist nicht vorgesehen, daher nicht notwendig. Und um es anzufechten, gehört eine sehr penible Begutachtung von Fachärzten dazu, die meist ablehnen. Auf meinen Neurologen könnte ich mich in so einem Fall verlassen.
Frage doch im nächstmöglichen Alten- und Servicezentrum.
mezeg
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Lerche, Thursday, 18.10.2012, 11:26 (vor 5051 Tagen) @ BravesBiest
Kann sowas net mei Family automatishc bestimmen??
Kannse. Inner Patientenverfügung legst DU fest, ob DU das willst. Wenn du schreibst, du willst NICHT jahrelang künstlich am Leben gehalten werden, machense die Schläuche ab und Sense. Liegt keine Patientenverfügung vor, entscheiden das deine nächsten Verwandten.
Aber die Mum von meinem Freund meinte so ne Patientenverfügung kostet was??
Würde mich nicht wundern, kost' ja alles was neuerdings, hab ich aber noch nix von gehört. Meine Verfügung hab ich geschrieben, ausgedruckt und unterschrieben. Family gegeben und gut.
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BravesBiest, Thursday, 18.10.2012, 11:32 (vor 5051 Tagen) @ Lerche
Die meinte muss vom Notar unterschrieben werden oder so.
Jahrelang an Schläuche oder so will ich net.
Wollt sowas schon mal machen und meinen Eltern geben dann haben die gesagt ob ich spinn bin noch so jung.
Mit denen brauch ich über sowas net reden :(
Aber bei nem Anfall kann soviel passieren
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Mondenkind, Thursday, 18.10.2012, 11:47 (vor 5051 Tagen) @ BravesBiest
Wollt sowas schon mal machen und meinen Eltern geben dann haben die gesagt ob ich spinn bin noch so jung.
Ich hab auch eine zu Hause liegen, aber noch nicht ausgefüllt... finde ich auch sehr kompliziert...
Aber sinnvoll ist das schon. Vor Krankheit oder Unfall bist du leider in keinem Alter geschützt.
Lieben Gruß
Mondenkind
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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Thursday, 18.10.2012, 20:30 (vor 5050 Tagen) @ BravesBiest
Eigentlich sollte ein Zettel(am besten direkt in Deinem Geldbeutel bei der Krankenkassenkarte, dann finden die Ärzte ihn auch gleich) ausreichen, auf dem steht, wer im Falle eines Unfalls zu informieren wäre, mit Telefonnummer.
Was Du aber einmal beim z.B. Hausarzt ansprechen könntest ist, wenn Du schon eine von den neuen Gesundheitskarten hast, die Information dort abzuspeichern.
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
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Nachtfee, Thursday, 18.10.2012, 22:34 (vor 5050 Tagen) @ BravesBiest
Hi,
Was du im ersten Moment brauchst ist eine General und vorsorgevollmacht. Die gibt es z.b bei der Gemeinde oder Hausarzt . Beim HA besprichst du alles , a, besten mit Lebensgefährten und dann unterschreiben alle Personen. Ebenso bei der Pat. Verfügung
LG
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Wahrheit ist eine Fackel, die durch den Nebel leuchtet, ohne ihn zu vertreiben. -
Claude Adrien Helvetius