Eheähnliche Lebensgemeinschaft

mezeg, München, Thursday, 18.10.2012, 11:22 (vor 5051 Tagen) @ BravesBiest

Hallo BravesBies,

so eine Patientenverfügung habe ich kostenlos in einem AWO Alten- und Servicezentrum bekommen, bei einem Vortrag über das Problem.

Es dürfte auch kostengünstig in Verwaltungsämter geben.
Es muß nicht unbedingt amtlich registriert werden. Allerdings sollte man das Dokument immer wieder selbst unterschreiben.

Wollte zwei Freunde bitten, deren Unterschrift dazuzuleiten, damit die eine Tochter es nicht wegen "geistige Verwirrtheit bei Epilepsie" anfechten kann. Er hat das Dokument gründlich geprüft, Unterschrift von Zeugen ist nicht vorgesehen, daher nicht notwendig. Und um es anzufechten, gehört eine sehr penible Begutachtung von Fachärzten dazu, die meist ablehnen. Auf meinen Neurologen könnte ich mich in so einem Fall verlassen.

Frage doch im nächstmöglichen Alten- und Servicezentrum.

mezeg


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