Fachliteratur

Andre, Sunday, 11.11.2012, 18:34 (vor 5026 Tagen)

Wer kennt gute Fachliteratur über Epilepsie bzw was darf ein Mensch mit Epilepsie lt Gesetz und was nicht?

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sandytimmy, Sunday, 11.11.2012, 18:38 (vor 5026 Tagen) @ Andre

was man nicht darf:
führerschein machen solang man noch "aktiv" anfälle hat, man muss zwei jahre anfallsfrei sein,
oder bei der berufswahl gibts einschränkungen:
chirurg , hebamme,dachdecker... da macht kein arbeitgeber bzw die haftpflicht- und unfallversicherung des arbeitgebers mit

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Green, Sunday, 11.11.2012, 18:46 (vor 5026 Tagen) @ Andre

Hallo

hast du Dich auf diesen Seiten unter Beraten und infomieren um geschaut?

Gruss Green

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Andre, Sunday, 11.11.2012, 19:10 (vor 5026 Tagen) @ Green

Beides!!
Aber gute Literatur ist selten
Lg
Andre

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Mondenkind, Sunday, 11.11.2012, 18:50 (vor 5026 Tagen) @ Andre

Wer kennt gute Fachliteratur über Epilepsie bzw was darf ein Mensch mit Epilepsie lt Gesetz und was nicht?

Hallo André,

ich kann das Das große TRIAS-Handbuch Epilepsie von Günther Krämer empfehlen.

Ein Mensch mit Epilepsie hat gewisse "Einschränkungen", z.B. darf er bei Nicht-Anfallsfreiheit kein Auto fahren oder bei manchen Berufen kann es auch Probleme geben.

Lieben Gruß
Mondenkind

PS: Hast du bestimmte Fragen - oder einfach nur so??

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

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Yvett, Sunday, 11.11.2012, 19:21 (vor 5026 Tagen) @ Mondenkind

Schichtarbeit ist zu empfehlen. Ich selbst bin Krankenschwester und darf zum Beispiel keine Nachtdienste mehr machen, nur 1 Wochenende im Monat arbeiten und darf nur zwischen 6UHr und 20Uhr arbeiten. (das sind nicht mal 2 komplette Schichten)

Und auf die Frage wegen der Literatur ich habe ein Buch das heißt "100 Fragen über Epilepsie die sie nie zu stellen wagten". Das ist sehr schön beschrieben für Leute die sich mit Medizinischen Fachausdrücken nicht so auskennen. Aber Literatur ist ja sehr individuell dem einen gefällt das und der nächste empfiehlt ein ganz anderes Buch. :-)

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baerli3333, Sunday, 11.11.2012, 22:39 (vor 5026 Tagen) @ Yvett

Hallo
`Epilepsie und Führerschein`
ISBN 978-3-936817-73-7
Hippocampus Verlag
G.Krämer,R. Thorbecke + Thomas Porschen

`Epilepsie`
ISBN 3-933185-49-1
Novartis Pharma Verlag
Ulrich Altrup + Christian E.Elger
gabs an der UNI Bonn damals umsonst,
sehr anschaulich und selbst für laien verständlich auch
da viel, ja eigentlich alles, bebildert erklärend ist.

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Andre, Monday, 12.11.2012, 21:14 (vor 5025 Tagen) @ Yvett

Gab es bei Dir YVETT am Arbeitsplatz Probleme wegen Epilepsie?? Der TÜV sagte auch nur kein ND ansonsten alles ok.
Neurologe erklärte auch >kein Problem. Zwischenzeitig habe ich eine Aura wobei ich nur nicht sprechen kann,was meine PDL stört

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eisbaerchen, Osterode am Harz, Monday, 12.11.2012, 21:24 (vor 5025 Tagen) @ Yvett

Yvett, das ist doch logisch. Die sind laut Schwerbehindertengesetz darauf zu achten, dsas Du genügend Schlaf hast. Aufgrund der Epilepsie. Selbst wenn Du kein Problem mit den Diensten hättest, es ist verboten. Sont bekommt der Arbeitgeber Ärger.

Hoffe, ich konnte Dir damit helfen. Was die Kündigung angeht, so einfach geht das nicht. Es gibt auch da Fristen, die er einhalten muss. Er muss nach dem Schwerbeindertengesetz argumentieren, das dürfte schwerer werden. Das Recht ist also auf Deiner Seite.

LG Elke

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baerli3333, Monday, 12.11.2012, 22:52 (vor 5025 Tagen) @ eisbaerchen

hallo Elke
auch auf die gefahr hin, dass wir hier vom eigentlichem thema abweichen,
Recht haben ist immer noch was anderes als recht kriegen.
gesunder menschenverstand deckt sich nun mal nicht immer mit dem Gesetzbuch

was soll also daran so schwer sein, einen unbequemen Mitarbeiter los zu werden ?
so manche AG legen es sogar drauf an,....-Zensur-....
du hast dann zwar eine schlacht gewonnen, aber den krieg verloren.

glaub mir ich kenn da mind. 4 rechtlich haltbare möglichkeiten, die dauern zwischen, na sagen wir mal, 5 min. und längstens +/- 1 Jahr (ist hierbei unterschiedlich)
schwerbehintertengesetz, integrationsamt, versorgungsamt,
ja,ja, auf dem Papier und in der theorie, aber in der wirklichen welt ???

bevor aber jemand (AG) auf dumme gedanken kommt, hier im forum werde ich die 4 mitnichten veröffentlichen. ich komme gut mit meinem Chef klar, aber der hat halt auch seine chefs.

LG
Uwe

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Yvett, Tuesday, 13.11.2012, 07:33 (vor 5025 Tagen) @ baerli3333

Hallo ihr Lieben,

ist lieb dass ihr euch Gedanken macht, aber ich glaube ich habe es falsch rüber gebracht. Ich habe kein Problem a´mit meinem Arbeitgeber. Im gegenteil. in eier riesigen Klinik gibt es ja mehrere Möglichkeiten versetzt zu werden. Ich persönlich fühle mich halt nicht mehr so wahnsinnig wohl, eben weil einen die Kollegen manchmal schief anschauen wenn ich nur 1 WOchenende arbeiten darf im Monat und andere 3 oder 4. Aber ich muss nochmals betonen dass das mein persönliches Empfinden ist. Meine Chefin, die Personalabteilung und der Betriebsarzt stehen alle hinter mir. (was in einem Gesundheitsunternehmen auch eigentlich so sein sollte)
Meinem niedergelassenen Neurologen ist es egal wie ich arbeite, er meint ich könnte auch Nachtdienste machen wenn ich es vertrage.

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Andre, Wednesday, 14.11.2012, 19:19 (vor 5023 Tagen) @ baerli3333

Uwe
Die Gerichte entscheiden
Wenn man 15 Jahre dabei ist mit 50% Schwerbehinderrung wird man in einem Beruf wo mit Menschen gearbeitet wird nicht ohne Abmahnung aufgrund bekannter Erkrankung gekündigt werden können.
Vielleicht in Betrieben wo Uwe arbeitet ,die keinenBR haben oder unter 50 Leute sind

Lg
Andre

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Tablettenschlucker, Freiburg, Sunday, 18.11.2012, 14:54 (vor 5020 Tagen) @ Andre

Hey Andre,

könnte dir noch folgendes Empfehlen:

Epilepsie & Arbeit

Kann man nur bei der
Deutschen Epilepsievereinigung
Zillestr. 102
10585 Berlin bestellen
ISBN: 3-9805386-8-6


Epielepsie - Antworten auf die häufigsten Fragen
Dr. Günter Krämer TRIAS Verlag
ISBN: 3-89737-586-0
kann man ebenfalls in Berlin bestellen und
wird gegen eine Spende geliefert


Kleines Lexikon der Epileptologie
ebenfalls von Günter Krämer Thieme Verlag
ISBN:3-13-133831-8


Sind alle drei recht "günstig" und sehr gut. Ich hoffe du kannst damit was anfangen.

Liebe Grüße
Lukas