Begleitperson

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 25.11.2012, 20:47 (vor 5012 Tagen) @ ina

Als ich den Antrag im April gestellt hatte hatte mein Mann nur zwei Anfälle in einem Jahr.Das wurde nicht unter Epilepsie eingestuft

Wie bitte? Da hättet Ihr gleich Einspruch einlegen sollen. Die Anwendung des Richtlinienkatalogs für Epilepsie ist nicht von der Anzahl der Anfälle abhängig, sondern von der alleinigen Diagnose. Nur das, was einem dann zugesprochen wird, ist von der Anfallshäufigkeit, Art, persönlichen Umständen etc. abhängig.
Guck mal hier unter Punkt 4, um eine ungefähre Vorstellung zu bekommen, was er mindestens bekommen sollte und hol Dir ggf. bei einer sozialen Einrichtung kostenlose Hilfe: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Epilepsie---Schwerbehinderung-561.html#ue4

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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