Krankenkasse

ken, Thursday, 13.12.2012, 22:03 (vor 4994 Tagen)

Hallo

Als Epileptiker gibt es vieles, das man nicht mehr ausüben darf, doch was wäre wenn?
Ich darf z.B auf keine Leiter steigen, mit keiner Säge arbeiten, usw.
Doch was wäre z.B, wenn ich mit einer Säge arbeiten würde und mich in die Hand sägen würde und dadurch längere Zeit im Krankenhaus verbringen müßte, obwohl man keinen Anfall hatte, das ja jeden anderen auch passieren kann, der nicht an Epilepsie leidet.
Die Krankenkasse muß zwar bezahlen, aber kann Sie den bezahlten Betrag von mir wieder zurückfordern.

Gruß Ken

Krankenkasse

knuddel, Thursday, 13.12.2012, 22:32 (vor 4994 Tagen) @ ken
bearbeitet von knuddel, Thursday, 13.12.2012, 23:00

Hallo Ken,
Ist das wirklich so? Vorstellbar ist es durchaus... Aber dann dürften insulinpflichtige Diabetiker das z.B auch nicht, es besteht ja durchaus die Gefahr der Über- bzw. Unterzuckerung.
Dann könnte man aber sehr viele Dinge des täglichen Lebens kaum noch.
Vielleicht sehr weit an den Haaren herbeigezogen: ein komplex- fokaler Anfall beim Überqueren der Straße und man wird angefahren. Darf ich dann nicht mehr aus dem Haus?
Oder meinst du das Sägen bzgl. einer Tätigkeit im Berufsleben? Dann wäre es für mich absolut logisch. Die Berufsunfähigkeit zum Schutz der Person - würde dann aber nicht die Verantwortung bei der Rentenversicherung liegen?
Ich denke es kommt durchaus auch auf die Art und Häufigkeit der Anfälle an.
Außerdem wissen doch die Fachärzte über die Erkrankungen und unseren Beruf oder die Tätigkeit bescheid durch eine genaue Anamneseerhebung. Bei häufigen Änfallen muss der Arzt dich dann krankschreiben. Weiß er nämlich , was du beruflich tust und du krampfst, liegt die Verantwortung doch bei ihm und nicht mehr bei dir ???
Ein Mensch mit Myoklonien wird kaum an der Kreissäge arbeiten, wenn er häufig Symptome hat.
;) LG

Krankenkasse

Green, Thursday, 13.12.2012, 22:53 (vor 4994 Tagen) @ ken

Hallo wenn dem so wäre wie du schreibst dann dürftes du auch nicht mehr aus dem haus gehen den du könntest ja einen anfall bekommen und vor das Auto laufen oder die Treppe runter fallen dich an heissem Kaffee verschlucken.........wie wäre es mal mit die Kirche im Dorf lassen...........
oder die Kranken kasse anschreiben sie befragen und dann eine antwort abwarten sie dann hier rein stellen damit wir alle bescheid wissen.
Gruss green

Krankenkasse

Henry, Friday, 14.12.2012, 11:14 (vor 4994 Tagen) @ ken

Hallo,

also wegen der Leiter hatte ich auch mal im Epilepsiezentrum Erlangen nachgefragt,
weil es bei meinem Beruf schonmal sein kann das ich auf eine Leiter steigen muss.
Da wurde mir gesagt, dass Leitern bis 1m "erlaubt" seien, da es eine haushaltübliche Höhe ist. Sprich, da man Zuhause auch auf die Leiter muss, kann nichts dagegen sprechen. Hab das dann auch direkt so gehandhabt ...

Gruß Henry

Hallo

Als Epileptiker gibt es vieles, das man nicht mehr ausüben darf, doch was wäre wenn?
Ich darf z.B auf keine Leiter steigen, mit keiner Säge arbeiten, usw.
Doch was wäre z.B, wenn ich mit einer Säge arbeiten würde und mich in die Hand sägen würde und dadurch längere Zeit im Krankenhaus verbringen müßte, obwohl man keinen Anfall hatte, das ja jeden anderen auch passieren kann, der nicht an Epilepsie leidet.
Die Krankenkasse muß zwar bezahlen, aber kann Sie den bezahlten Betrag von mir wieder zurückfordern.

Gruß Ken

Krankenkasse

Xandri, Niedersachsen, Friday, 14.12.2012, 16:34 (vor 4994 Tagen) @ ken

Wenn du dir bei der Arbeit in den Finger sägst, ist das ein Arbeitsunfall.
Das zahlt die Berufsgenossenschaft.
Das ist auch bei der Arbeit geschehen und hängt nicht mit deiner Epilepsie zusammen!
Dazu müssen die auch nicht mal von deiner Epilepsie wissen.

Wenn die Kostenübernahme unklar ist (also ob KK oder BG), wird die KK vorerst zahlen und dir dann einen Unfallfragebogen schicken.
"war es ein arbeitsunfall?" und dann war es einer.
Dann kann die KK bei der BG Ersatzansprüche geltend machen.
Wenn es sofort eindeutig ist, zahlt sofort die BG.
Anders, wenn du aufgrund deiner Epilepsie einen Unfall bei der Arbeit hast.
Z.B. bei der Arbeit einen Anfall auf der Treppe bekommst und stürzt.
Dann ist es zwar bei der Arbeit geschehen, aber aufgrund deiner Vorerkrankungen.
Dann zahlt keine BG. Aber die KK.

Krankenkasse

Xandri, Niedersachsen, Friday, 14.12.2012, 16:38 (vor 4994 Tagen) @ Xandri

Wie es allerdings zusammenhängt, wenn du einen Beruf ausführst, den du nicht auesführen darfst,.. und dann etwas aufgrund deiner Epilepsie passiert..
Das kann ich nicht genau beantworten.
Dann würde sicher erst mal die Berufsgenossenschaft eine Kostenübernahme verweigern, weil Vorerkrankungen vorhanden sind, die den Unfall ausgelöst haben.
Dann wird die Krankenkasse das prüfen und je nach dem, wie viel Aufwand sie betreiben, prüfen, ob du diese Arbeit ausführen durftest.

Krankenkasse

baerli3333, Friday, 14.12.2012, 17:17 (vor 4993 Tagen) @ Xandri

und als nächstes kommt der arbeitgeber an die reihe, von wegen verletzung der fürsorgepflicht und so. natürlich nur, wenn ihm die krankheit bekannt ist.

das mit der höhe der leiter glaube ich, ist doch ein wenig mehr, aber genaues wird man dir beim integrationsamt erklären.
letztes jahr war bei der veranstaltung der ifa koeln eine mitarbeiterin vom integrationsamt da, was die so alles erzählt hat, was man trotz epi mittlerweile alles arbeiten darf, laufende machinen und so sachen, ich selbst hbs nicht glauben wollen, was da trotz epi mittlerweile alles möglich ist.

LG
Uwe

Krankenkasse

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 14.12.2012, 18:21 (vor 4993 Tagen) @ baerli3333

Der Arbeitgeber ist meines Wissens nach dann in der Verantwortung, wenn er trotz eines triftigen Grundes keine entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen trifft - also wenn nicht Seitens des Arbeitnehmers gegen ArbSchG §15(1) und §16 verstoßen und der Arbeitgeber nicht über die Erkrankung informiert wurde, obwohl dies auf Grund der ausgeübten Tätigkeit zum Zwecke des Arbeits-/Gesundheitsschutzes mitgeteilt hätte werden müssen.

In wie weit der "gesunde Menschenverstand" gegen einen arbeitgeberseitigen Verstoß gegen ArbSchG §12(1) - regelmäßige und an die Gefährdungsentwicklung angepasste Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bei Einstellung, Veränderung des Aufgabenbereichs, Einführung neuer Arbeitsmittel, ... - aufgewogen wird, wenn man es dem Arbeitgeber verschwiegen hat, weiß ich zwar nicht, aber ich würde eher vermuten, dass man sich dann als Arbeitnehmer wohl schwerer verschuldet hat, da man ja eigentlich auf Grund ärztlicher Aufklärung bereits wissen sollte, dass es Tätigkeiten geben kann, die auf Grund einer Epilepsie nicht ausgeführt werden dürfen.

P.S.: vom juristischen Laien

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Krankenkasse

ken, Sunday, 16.12.2012, 11:30 (vor 4992 Tagen) @ Xandri

Hallo

Ich übe einen 400 Euro Job aus, an geschlossenen Maschinen.
Ich dachte anfangs gar nicht, das ich diesen Beruf ausüben darf.
Mein Arbeitgeber informierte sich und daraufhin wurden zwei Männer von der LVA geschickt und diese sagten mir, das ich diesen Beruf ohne Einwände ausführen darf.
Schon seit mehreren Jahren übe ich diesen Beruf aus und es gab noch nie Probleme,
aber man weiß nie, was einmal passieren kann?

Gruß Ken

Krankenkasse

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 16.12.2012, 19:07 (vor 4991 Tagen) @ ken

Was soll denn bei einer geschlossenen Maschine schon schlimmes passieren?

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Krankenkasse

ken, Sunday, 16.12.2012, 20:45 (vor 4991 Tagen) @ huge88

Hallo huge88

Das täuscht alles.
In den geschlossenen Maschinen wird Stahl bearbeitet, die man während der Arbeit zwar nicht öffnen kann, aber man muß die Maschine oft öffnen, wenn sie nicht läuft.
In den Maschinen werden Stahlspäne produziert, die oft entfernt werden müssen und die scharf wie Messerklingen sind, an denen man sich schnell verletzen kann und an den Werkzeugen, die man oft auswechseln muß.

Gruß Ken