Fahrverbot - Fahrdienst über dt. Rentenversicherung

1_amira, MH, Tuesday, 08.01.2013, 20:22 (vor 4968 Tagen)

Hallo zusammen,

mein Mann hatte im Mai 2012 seinen ersten GrandMal-Anfall im Urlaub aus dem Schlaf heraus und es war furchtbar für mich. Schlafe seitdem kaum noch, wache bei jeder kleinen Bewegung oder Geräusch von ihm auf und bin nur noch müde.

Im Juli hatte er dann seinen zweiten GrandMal-Anfall und hat seitdem ein 1jähriges Fahrverbot. Da wir aber sehr ländlich wohnen und er morgens um 6.00 Uhr in einer Nachbarstadt anfangen muß zu arbeiten, um diese Uhrzeit bei uns aber noch keine Busse fahren, haben wir uns schlau gemacht, wo es ggf. Hilfe für ihn geben kann.

Dabei sind wir auf die dt. Rentenversicherung gestoßen. Da er ja berufstätig ist und es denen daran gelegen ist, dass er auch weiterhin arbeitet und Geld verdient, gibt es dort die Möglichkeit einen Antrag für Teilhabe am Arbeitsleben - Kfz-Hilfe zu stellen. Das wissen leider nur die wenigstens und dieser Antrag wird auch nur ganz selten gestellt und dann auch nur bei Glück bewilligt.

Diese Kfz-Hilfe ist eigentlich für Behinderte, wenn ein Fahrzeug behinderterecht umgebaut oder gekauft werden muß. Aber in unserem Fall (Fahrverbot aufgrund Epilepsi und keine andere Möglichkeit zur Arbeit zu kommen) kann die dt. Rentenversicherung dies auch bewilligen und leistet dann einen Zuschuß für einen Fahrdienst/Taxiunternehmen.

Leider ist die Bearbeitung bei der dt. Rentenversicherung sehr zögerlich. Wir hatten Ende Aug. den Antrag gestellt und alles unterschriftsreif und Idiotensicher mit beigefügt. Hätte nur mal eben bewilligt werden müssen. Aus dem nur mal eben, sind nun fast 5 Monate geworden, aber wir hatten Erfolg: Mein Mann bekommt den Fahrdienst und wir müssen uns nun keine Sorgen mehr machen, wie er morgens zur Arbeit kommt.

Wir sind auch nur durch Zufall darauf gestoßen und möchten nun anderen Betroffenen den Tipp geben, auf der Internestseite bei der dt. Rentenversicherung nachzuforschen. Der Antrag lautet "Teilhabe am Arbeitsleben- Kfz-Hilfe"

Vielleicht kann der eine oder andere von Euch dies ja auch nutzen und bekommt die Hilfe bewilligt.

LG,
1_amira:-)

Fahrverbot - Fahrdienst über dt. Rentenversicherung

Tanni, Varel, Tuesday, 08.01.2013, 20:31 (vor 4968 Tagen) @ 1_amira

Hey 1-amira,
danke für diesen Tipp. :-P
Ich denke das hier alle froh sind für jede art von Hilfe die uns das Leben leichter machen!
Liebe Grüße,
Tanni

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Ich lebe jetzt und heute!

Fahrverbot - Fahrdienst über dt. Rentenversicherung

rescue ⌂, Dollbergen bei Uetze, Wednesday, 09.01.2013, 07:12 (vor 4968 Tagen) @ Tanni

Hai@all,

meine Frau bekommt diesen Zuschuss, um am "normalen" Leben teilnehmen zu können und diverse Veranstaltungen besuchen zu können.

Man hat dabei zwei Auswahlmöglichkeiten.
1. Steuervergünstigung auf KFZ Steuer oder
2. Bahnticket, bei uns 60€ für ganz Deutschland im Jahr.

Außerdem kann man einen Antrag stellen, das man auch mal ab und an mit anderen Verkehrsmitteln fährt. Hierbei kann man bis zu 79€ / Monat Sonderzulage erhalten. Allerdings kommt das auf Versicherer und Antragsteller an

Gruß. Andreas

--
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Fahrverbot - Fahrdienst über dt. Rentenversicherung

Green, Wednesday, 09.01.2013, 08:51 (vor 4968 Tagen) @ rescue

Hallo andreas

das was du beschreibst kenn ich über den oder durch den Schwerbehindertenausweis?
Ist das so?
Und diese 79,-- Euro wo wie kann ich da mehr drüber erfahren.

Ich kann viele sachen auch nicht machen weil ich nicht hin komme mit Öffis.......
vielleicht gibt es ja doch einen weg.

Gruss green

Antwort

rescue ⌂, Dollbergen bei Uetze, Friday, 11.01.2013, 06:14 (vor 4966 Tagen) @ Green

Hi,
einfach mal beim Versicherungsträger oder Sozialversicherungsverband anfragen.
Bei m einer Frau war es ein Schulwegeunfall und somit ist bei ns die GUV Ansprechpartner.

Gruß, Andreas

--
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Fahrverbot - Fahrdienst über dt. Rentenversicherung

1_amira, MH, Wednesday, 09.01.2013, 16:10 (vor 4968 Tagen) @ 1_amira

Hallo zusammen, Hallo Andreas,
Das was du ansprichst kenne ich auch nur vom Schwerbehindertenausweis und dann auch nur wen das Kennzeichen G bewilligt ist.
Mein Mann hat nur 50% bewilligt bekommen da eine Beeinträchtigung bei ihm nicht vorliegt. Anfälle bislang nur nachts und nicht tagsüber.
Den Zuschuss den ich meine gibt es nur für das arbeitende Volk bei der DT. Rentenversicherung, damit diese trotz Krankheit weiterhin ihrer Arbeit nachgehen können.
LG 1_amira;-)

Fahrverbot - Fahrdienst über dt. Rentenversicherung

hannerl, Thursday, 10.01.2013, 13:32 (vor 4967 Tagen) @ 1_amira

Hallo zusammen,
ich habe zurzeit tagsüber mehrere Anfälle, bei denen ich immer hart auf den Hinterkopf stürze :-( und fahre deswegen nicht mit den Öffentlichen, sondern mit Taxi.
Ich stelle nä. Woche auch diesen Antrag an die Rentenversicherung, wenn er durch ist, schreibe ich Euch mehr. Lt. meinem Kollegen (Schwerbehindertenbeauftragter in der Firma) soll das i. d. R. eine Einmalzahlung sein, ohne Taxiquittungen, dafür aber mit Attest vom Arzt bei Antragstellung.
Viele Grüße
Hannerl

Fahrverbot - Fahrdienst über dt. Rentenversicherung

1_amira, MH, Thursday, 10.01.2013, 13:54 (vor 4967 Tagen) @ hannerl

Hallo Hannerl,

bei dem Antrag muß man auch ein Attest vom Arzt vorlegen und die dt. Rentenversicherung bzw. der medizinische Dienst prüfen den Antrag und die eingereichten Unterlagen ganz genau. Die behandelnden Ärzte werden auch separat von denen nochmal um Stellungnahme gebeten und deswegen dauert die Prüfung und ggf. Bewilligung auch unter Umständen so lange.

Das offizielle Bewilligungsschreiben von der dt. Rentenversicherung haben wir noch nicht, aber tel. wurde uns zugesagt, dass diese uns einen Pauschalbetrag (ohne Taxiquittung) monatlich überweisen werden.

viel Glück mit Deinem Antrag und hoffentlich gehts bei Dir schneller.

LG,
1_amira:-)

Fahrverbot - Fahrdienst über dt. Rentenversicherung

S.Dehler, Thursday, 17.01.2019, 19:23 (vor 2768 Tagen) @ 1_amira

Hallo
Ich habe das gleiche Problem und habe aber seitens der Dtsch. Rentenversicherung eine Ablehnung für eine Fahrdienst bekommen. Bin echt entäuscht und mir stellt sich die Frage wer für mich zuständig ist. Vielleicht das Arbeitsamt wenn ich erst arbeitslos bin, da ich nicht zur Arbeit komme