Kann man bei olfaktorischen Auren Auto fahren?

juli, Friday, 18.01.2013, 07:57 (vor 4959 Tagen)

Hallo,ich habe vor 2 Jahren meinen ersten Anfall gehabt.(kryptogene fokale Eoilepsie mit Grand mal Anfällen).Meinen letzten Anfall hatte ich im März 2012.(in dem Jahr vorher 5)Bis zum Sommer(2012) hatte ich sehr selten olfaktorische Auren. Meine Frage ist,ob ich ab diesen März wieder mit dem Auto fahren darf,trotz der Auren letzten Sommer.Juli

Kann man bei olfaktorischen Auren Auto fahren?

rescue ⌂, Dollbergen bei Uetze, Friday, 18.01.2013, 08:12 (vor 4959 Tagen) @ juli

GuMo,

schau mal hier
Definitiv benötigst Du eine Freigabe Deines Neurologen / Epileptologen.
Somit rede einfach einmal direkt mit ihm :-)

Gruß, Andreas

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Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Kann man bei olfaktorischen Auren Auto fahren?

juli, Friday, 18.01.2013, 08:58 (vor 4959 Tagen) @ rescue

Das werde ich machen,vielen Dank.Juli

Kann man bei olfaktorischen Auren Auto fahren?

Mondenkind, Friday, 18.01.2013, 10:53 (vor 4959 Tagen) @ juli

Hallo Juli,

ich würde mal sagen, nein - da auch die Aura als Anfall zählt.

Aber wie rescue schon sagte, klär das am Besten mit deinem Neurologen ab.

Lieben Gruß
Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Kann man bei olfaktorischen Auren Auto fahren?

juli, Friday, 18.01.2013, 16:46 (vor 4958 Tagen) @ Mondenkind

Hallo,das war nicht die Antwort die ich gerne gehört hätte.Trotzdem, vielen Dank!! Juli

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bundy, Monday, 21.01.2013, 11:54 (vor 4956 Tagen) @ juli

Hi Juli, rein rechtlich muss du ein medizinisches gutachten bei der führerscheinstelle abgeben.Wenn sie dein führerschein abgenommen haben.Wenn nicht liegt es bei Dir ob du fährst.das musst du mit Dir selber ausmachen. Ich musste mein Schein im August 2012 abgeben.Und muss im august 2013 ein gutachten machen. Wenn ich anfalls frei bleibe.was ich hoffe. 1. Tipp noch Uni Klinik Bonn.Top Adresse.Ich hoffe das ich dir helfen konnte.

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Mondenkind, Monday, 21.01.2013, 13:11 (vor 4956 Tagen) @ bundy

Hallo bundy,

rein rechtlich muss du ein medizinisches gutachten bei der führerscheinstelle abgeben.Wenn sie dein führerschein abgenommen haben.Wenn nicht liegt es bei Dir ob du fährst.das musst du mit Dir selber ausmachen.

Das ist nicht ganz richtig. Das Wort deines Neurologen zählt da.

Hat er dir also ein Fahrverbot erteilt (was er ja i.d.R. auch in seinen Unterlagen festgehalten hat) und du fährst trotzdem und es passiert etwas (sei es mit Anfall oder ohne) dann trägst du die volle Schuld.

Lieben Gruß
Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

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bundy, Monday, 21.01.2013, 15:10 (vor 4956 Tagen) @ Mondenkind

hallo Mondenkind, richtig. Wenn er es ausgesprochen hat.;-)

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Tim, Monday, 21.01.2013, 16:11 (vor 4956 Tagen) @ bundy

Mir wurde das so erklärt, dass die Probleme dann anfangen sobald die Versicherung nach einem Unfall ins Spiel kommt.Klingt logisch weil die Polizei z.B. nichts von meiner Epilepsie weiss und Versicherungen sowieso immer sparen wollen. Verkehrskontrollen stellen also kein Problem dar, solange sich der Führerschein noch im eigenen Besitz befindet. Strafrechtlich sieht das schon ganz anders aus. Ist bekannt das man aktiver Epileptiker ist und dann am Steuer einen weiteren Anfall hat bei dem eine andere Person zu Schaden kommt kann das sogar Gefängnis bedeuten!

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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Monday, 21.01.2013, 19:22 (vor 4955 Tagen) @ bundy

Für die Dauer, in der die Gutachterleitlinien greifen, muss er es nicht einmal explizit aussprechen.

Immerhin ist jeder Autofahrer verpflichtet, sich zu informieren, ob sein gesundheitlicher Zustand das Führen eines KFZ überhaupt erlaubt.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

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Musica, Monday, 21.01.2013, 20:50 (vor 4955 Tagen) @ huge88

Ich bin betr. Führerschein immer unsicher was ich darf und was nicht. Niemand hat mir jemals ein Fahrverbot erteilt. Ich fahre ab und zu zum Einkaufen oder zu U-Bahn, mehr traue ich mich nicht.LG, Musica

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juli, Tuesday, 22.01.2013, 09:20 (vor 4955 Tagen) @ bundy

Hi,vielen Dank für deine Antwort.Wann bekommt man denn den Führerschein abgenommen? Ich habe offizell nur ein Fahrverbot bis März von meinem Neurologen auferlegt bekommen.(und hoffe,dass es auch so bleibt)Juli

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Green, Tuesday, 22.01.2013, 10:43 (vor 4955 Tagen) @ juli

Hallo
den nimmt dir keiner ab....du musst dich nur an das Fahrverbot halten und wenn du wieder darfst nimmst du ihn aus der Schublade und fährtst wieder.
Gruss green

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bundy, Tuesday, 22.01.2013, 12:58 (vor 4955 Tagen) @ juli

Hi Juli, ich habe beim einparken ein anfall bekommen und habe das Auto vor mir angefahren.Der Mann hat die Polizei angerufen.3tage später hatte ich ein Brief von der Führerscheinstelle bekommen. Ich ging hin,und der lappen war weg. MFG

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juli, Wednesday, 23.01.2013, 19:01 (vor 4953 Tagen) @ bundy

Vielen Dank für eure Hilfe!!! Juli