autofahren
Hallo bundy,
rein rechtlich muss du ein medizinisches gutachten bei der führerscheinstelle abgeben.Wenn sie dein führerschein abgenommen haben.Wenn nicht liegt es bei Dir ob du fährst.das musst du mit Dir selber ausmachen.
Das ist nicht ganz richtig. Das Wort deines Neurologen zählt da.
Hat er dir also ein Fahrverbot erteilt (was er ja i.d.R. auch in seinen Unterlagen festgehalten hat) und du fährst trotzdem und es passiert etwas (sei es mit Anfall oder ohne) dann trägst du die volle Schuld.
Lieben Gruß
Mondenkind
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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
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18.01.2013, 07:57
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