Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??

alast, Saturday, 02.02.2013, 15:37 (vor 4943 Tagen)

Es klingt wirr..
Vor 20 Jahren begannen meine epil. Anfälle. Sie waren eher selten und zuletzt 2008. Laut Neurologe war alles ok, angeblich nur EEG verlangsamt und keine Ursache für die Epilepsie. Ich meinte immer, das ist keine Epilepsie, da ich andere Krankheitsgefühle dazu hatte und es eben einfach nicht passte, aber das interessierte keinen.
Vor 10 Jahren wurde ich ohnmächtig im Auto, konnte es aber noch parken, da ich merkte es geht mir nicht gut. Ich kam ins Krankenhaus, dort gab ich Anfälle an (obwohl dieser keiner war) und ich konnte - ohne EEG - wieder gehen. Diagnose: Epileptischer Anfall...
Daraufhin musste ich meinen Führerschein abgeben- auch wenn es nur eine Ohnmacht war!
Ich ging jedes Jahr zur Untersuchung fürs Verkehrsamt und habe viel Geld dort gelassen.
Jetzt hat sich herausgestellt, das es gar keine Epilepsie ist, sondern eine Autoimmunerkrankung. Die Anfälle, so lt. Ärzte, sind eine Begleiterscheinung durch eine falsche Therapie und dürften nun nicht mehr auftreten.
Kurzum, mir geht es nun richtig gut.
Jetzt war ich wieder bei der Ärztin für das Verkehrsamt- die Einzige im Umkreis die es auch machen darf- und sie bescheinigte mir, das alles ok ist und das ich ab jetzt nicht mehr zur jährl. Nachuntersuchung müsste.
Das Verkehrsamt hat das abgelehnt und will nun ein Gutachten (was ich vor 10 Jahren schon machen musste) und was ich mir z.Z nicht leisten kann.
Könnt Ihr mir sagen, warum diese Bescheinigung nicht gilt, denn ich war ja jahrelang bei dieser Ärztin. Oder muss man am Abschluss immer zu einem anderen Arzt und ein Gutachten machen?
Ich sag schon mal Danke!!

Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Saturday, 02.02.2013, 15:47 (vor 4943 Tagen) @ alast

Was steht denn in der Begründung der Ablehnung? Immerhin muss das Verkehrsamt Dir ja den Grund der Ablehnung nennen.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??

alast, Saturday, 02.02.2013, 16:51 (vor 4943 Tagen) @ huge88

Die haben nur geschrieben: Wie persönlich besprochen, benötigen Sie ein Gutachten von einem Facharzt für Neurologie mit verkehrsmed. Qualifikation. Die Stellungnahme der Ärztin (wo ich sonst war) ist dafür leider nicht ausreichend.
Komisch, denn 1. haben wir das nicht besprochen und 2. hat die Ärztin ja auch diese Qualifikation, die ist halt nur keine Neurologin. Aber warum hat sie dann diese Qualifikation??

Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??

mikewi, München, Saturday, 02.02.2013, 21:38 (vor 4943 Tagen) @ huge88

Hmm, ich würde nochmal ins Verkehrsamt fahren und mit denen persönlich sprechen, dass es damals eine Fehldiagnose war und die keine Epilepsie hast. Evtl. lässt sich sowas dann ja viel schneller klären als wenn es permanent schriftlich oder per Telefon hin und her geht.

Ich hatte mal eine Sehhilfe im Führerschein stehen weil sich ein Augenarzt vermessen hatte. Und obwohl ich von mehreren anderen Ärzten weitere Gutachten einreichte die bestätigten, dass das erste Messergebnis nicht korrekt ist weigerte sich die Behörde die Sehhilfe aus dem Führerschein zu streichen. Erst als ich dann persönlich in der Behörde vorsprach und von dem Beamten selbst wissen wollte wie so ein Fehleintrag wieder geradegezogen werden könne wusste er nicht mehr weiter. Er meinte dann, dass diese Situation eigentlich gar nicht vorgesehen sei, einmal Sehhilfe immer Sehhilfe. Aber dann auf einmal sagte er zu mir, "wissen Sie was? Ich lösche die Sehhilfe einfach aus dem System und Sie bekommen dann einen neuen Führerschein" Und seitdem habe ich keine Sehhilfe mehr im Führerschein stehen.
Also, auch ein persönliches Gespräch kann oft was bewirken. Nimm aber zur Sicherheit nochmal alle Gegengutachten mit. So dass du sie ggf. parat hast, falls danach gefragt wird.

Gruß
Mikewi

Was steht denn in der Begründung der Ablehnung? Immerhin muss das Verkehrsamt Dir ja den Grund der Ablehnung nennen.

Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??

Noooh, Sunday, 03.02.2013, 10:47 (vor 4943 Tagen) @ alast

was mich mal sehr interessieren würde wäre, wann man denn seinen führerschein abgeben muss und wann nicht?
ich war bei meinem letzten GM + status epilepticus drei tage auf der intensivstation, aber man sagte mir,ich soll nun erst einmal ein jahr kein auto mehr fahren!
ich habe aber meinen führerschein immer noch,es wird auch nirgendwo gemeldet!!!
ich soll eben nur dieses eine jahr nicht fahren und danach sieht man weiter...
also ab wann werden die dann benachrichtigt???

gruss dominic

Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 03.02.2013, 11:04 (vor 4943 Tagen) @ Noooh

Normalerweise bekommt man wegen Epi auch nicht gleich den Führerschein weg, denn:
1) der Besitz eines Führerscheins ist grundsätzlich für jeden mit der Verantwortung verbunden, nur dann Auto zu fahren, wenn es der eigene Gesundheitszustand zulässt;
2) Ärzte dürfen im Normalfall nicht einfach Ihre ärztliche Schweigepflicht brechen und die für den Führerschein zuständigen Stellen über eine Erkrankung informieren. Nur wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass jemand z.B. ein ärztliches Fahrverbot missachtet(also sich entgegen 1. verhält), oder auf Grund der psychischen Verfassung nicht in der Lage ist, zu beurteilen, ob er zum Fahren im Stande ist, dürfen Sie das melden.
3) Benachrichtigt werden müssen die zuständigen Stellen, wenn es auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung - gleich ob vorübergehend oder chronisch - zu einem Unfall kommt.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??

knuddel, Sunday, 03.02.2013, 11:18 (vor 4943 Tagen) @ Noooh
bearbeitet von knuddel, Sunday, 03.02.2013, 11:31

Hallo,
der Führerschein darf nicht eingezogen werden.
Das habe ich letzt in der Apothekenumschau gelesen. Ich glaube es ist die aktuelle Ausgabe.
Dort ist auch ein großer Bericht über Epilepsie.
Ich habe meinen Führerschein auch noch, musste beim Arzt aber unterschreiben, dass ich nicht Fahren soll.
Dann müsste auch jeder Diabetiker seinen Führerschein abgegeben oder ständig zum Verkehrsamt wegen Über- oder Unterzuckerung oder Menschen, die Antidepressiva oder Schmerzmitteln etc. nehmen.
Lass alles genau bei einem Facharzt/Fachklinik abklären.
Stell dir vor du bekommst wirklich nochmal einen Ohnmachtsanfall durch deine Autoimmunerkrankung am Steuer, nicht nur dein Leben ist in Gefahr sondern auch das Leben von anderen Menschen.
Lass in Ruhe alles abklären- das ist besser als das eigene oder gar das Leben von Mitmenschen aufs Spiel zu setzen.
Bin mir sicher, das wäre noch schlimmer als Epilepsie oder deine Autoimmunerkrankung..
Besorg ein Attest von deinem behandelnden Arzt...das wird dir weiterhelfen-für die untersuchende Ärztin des Verkehrsamt.

Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??

alast, Sunday, 03.02.2013, 15:20 (vor 4942 Tagen) @ knuddel

Danke für Eure Antworten!
Also bei mir wars ja so, das die Polizei damals hinzugezogen wurde, warum auch immer. Und die Polizei hat es dann ans Verkehrsamt weitergegeben. Und dann musste ich zum Neurologen, der ja nix gefunden hat.
Und jetzt ist ja eben so, dass die Amtsärztin - also die, die mir das Amt ja selber vorgeschlagen hat- dem Amt geschrieben hat, das ich keine Epilepsie sondern eine Autoimmunerkrankung habe und das neurologisch alles ok ist.
Und auf einmal reicht dieser Attest dem Amt nicht und sie wollen jetzt ein Gutachten einer neurologischen Amtsärztin- obwohl diese Amtsärztin Neurologin ist.
Jetzt muss ich hunderte Euro für ein Gutachten bei einem anderen Neurologen ausgeben, der mich nicht kennt und das, obwohl meine Grunderkrankung ja zu einem Rheumatologen gehört. Das ist doch die reine Willkür der Beamten!

Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??

knuddel, Sunday, 03.02.2013, 22:39 (vor 4942 Tagen) @ alast

bist du Mitglied bei einem Sozialverband, zum Beispiel dem VdK, die helfen bei solchen Angelegenheiten. Dort sind auch Juristen tätig, die entsprechende Schreiben aufsetzen können und für deine Belange kämpfen.
LG :-)

Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??

alast, Monday, 04.02.2013, 08:30 (vor 4942 Tagen) @ knuddel

Hey Knuddel, das ist ein guter Tip! Ich bin beim Sozialverband und die werd ich auch fragen! Soviel unnütze Kohle für ein neues Gutachten hab ich dann nämlich auch nicht. Dank Dir! Ich werd schreiben, was passiert.. :-)

Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??

knuddel, Monday, 04.02.2013, 20:01 (vor 4941 Tagen) @ alast

Super,
viel Erfolg!
LG :-) :-) :-)