Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

lakritzstange, Tuesday, 05.03.2013, 16:37 (vor 4912 Tagen)

Hallo Zusammen,

einer unserer Mitarbeiter leidet schon seit Jahren an Epilepsie.
In der Firma ist das auch bekannt und die Arbeitskollegen sind darauf eingestellt wenn der Kollege einen Anfall am Arbeitsplatz hat.

Aus aktuellem Anlass suche ich Hilfe in diesem Forum. Allein heute hatte unser Mitarbeiter 2 Anfälle. Einen kurz vor Feierabend - natürlich ist es keinem von wohl, wenn er sich dann 5 Minuten später in sein Auto setzt und heim fährt. Dazu muss ich sagen, dass er bereits 3 Unfälle, davon 2 Totalschäden hinter sich hat.
Von der Firma aus hat er Fahrverbot.

Wir wissen nicht wie wir uns verhalten sollen?
Wir haben bereits unseren Betriebsarzt kontaktiert. Außer, dass er ihm verboten hat mit der Ameise zu hantieren und auf Leitern höher 50cm zu steigen hat es jedoch nichts unternommen. Für den Führerschein habe er keine Verantwortung.

Vielleicht kann uns hier im Forum jemand einen guten Ratschlag geben.
Unser Mitarbeiter sieht seine Krankheit selbst nicht als "Gefahr", bzw. möchte diese Verdrängen.

Es geht uns nicht darum unserem Mitarbeiter eines "reinzuwürgen" aber ich glaube nicht das es so weiter gehen sollte.

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

sandytimmy, Tuesday, 05.03.2013, 16:52 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Eigentlich darf man rechtlich nach einem Anfall zwei Jahre lang nicht auto fahren, den Führerschein abgeben, das weiß er bestimmt.
Ist von seiner Seite unverantwortlich

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

lakritzstange, Tuesday, 05.03.2013, 17:10 (vor 4912 Tagen) @ sandytimmy

Hallo Sandytimmy,

das wissen wir auch, aber was sollen wir machen?
Der Betriebsartz sagt: interssiert mich nicht!

kann das sein?

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

sandytimmy, Tuesday, 05.03.2013, 17:46 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Ja das liegt in der Verantwortung jedes einzelnen epileptikers. Da kann man nur auf ihn einreden. Er muss sich bewusst sein dass er sich strafbar macht wenn er jmd verletzt oder tötet. Frag ihn ob er trotzdem Schafen könnte wenn er auf die Art Leute <umbringt>
Ohne Anfall wäre es ja nicht zu so einem Unfall gekommen. Oder im schlimmsten Fall meldet es anonym der Polizei dann muss er zum Amtsarzt :-(

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

Green, Tuesday, 05.03.2013, 18:12 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Hallo

entweder einfach zur Polizei gehen und Ihn anzeigen.....bzw. denen das erzählen.
Oder ich weis nicht ob es eine Führerscheinstelle bei der Stadt nach fragen.
Oder einen Rechtsanwalt fragen.....oder der versicherung des jenigen bescheid geben.

Tja ich ging zur polizei und würde sagen so und so ist es was soll wir tun.

Gruss green

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

lakritzstange, Tuesday, 05.03.2013, 18:31 (vor 4912 Tagen) @ Green

Hat denn der BEtriebsarzt keine Befugnisse, bzw. ist es nicht sein Pflicht?
wir dokumentieren jeden zwischenfall und legen diese der Personalakte bei. Wir können also die Anfälle nachweisen mit zeugen.

hier ein Auszug aus diesem LINK

hier steht unter anderem Betriebsmedizin. Ist das gleichzeitig der Betriebsarzt?

"Sollte sich im Rahmen ärztlicher Untersuchungen herausstellen, dass ein Patient ein Fahrzeug führt, obwohl er
nicht die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt, muss
der behandelnde Arzt versuchen, den Patienten davon
abzuhalten. Gelingt ihm dies nicht, muss er die gegenüber
dem Patienten bestehende Schweigepflicht und das bestehende Vertrauensverhältnis gegen eine Gefährdung
anderer abwägen.

Als Gutachter für die Beurteilung der Fahreignung sind
seit dem 01.01.1999 Ärzte mit folgenden Qualifikationen
zugelassen:
ein Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
ein Arzt des Gesundheitsamtes
ein Arzt der öffentlichen Verwaltung
ein Arzt mit Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder
Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.
"

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

Mondenkind, Tuesday, 05.03.2013, 18:43 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Hallo Laktritzstange,

theoretisch darf er erst nach einem Jahr Anfallsfreiheit wieder Auto fahren. Und das hat er mit Sicherheit auch von seinem Neurologen gesagt bekommen (er ist doch in Behandlung, oder?).

Wenn so etwas passiert, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt, und er dafür haftbar gemacht wird - war doch erst letztes Jahr ein Urteil mit dem "Hamburger Todesfahrer"...

Allein heute hatte unser Mitarbeiter 2 Anfälle. Einen kurz vor Feierabend - natürlich ist es keinem von wohl, wenn er sich dann 5 Minuten später in sein Auto setzt und heim fährt. Dazu muss ich sagen, dass er bereits 3 Unfälle, davon 2 Totalschäden hinter sich hat.
Von der Firma aus hat er Fahrverbot.

Was mich ja interessieren würde (aber wahrscheinlich weißt du es nicht) ist, wie seine Versicherung, bzw. die Polizei auf die Unfälle reagiert - gerade der Versicherung muss es doch komisch vorkommen, wenn er so oft Unfälle hat...

Von der Firma aus hat er Fahrverbot.

Und wie reagiert der Chef / sagt er dazu, dass er Auto fährt??

Lieben Gruß
Mondenkind

PS: irgendetwas wollte ich noch fragen... doch dann schrie meine Tochter und jetzt ist es weg... wenn mir die Frage noch einfällt, melde ich mich nochmal.

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

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Lerche, Tuesday, 05.03.2013, 18:47 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Ich stimme Green zu. Stellt ihm meinetwegen vorher noch ein Ultimatum, damit er weiß, was auf ihn zukommt. Es geht doch nicht nur um kapputtgefahrene Autos, sondern um Menschenleben. Da darf/muss man schon mal "petzen" dürfen.
Vielleicht kann er noch gut schlafen, nachdem er jemanden totgefahren hat, aber könntet ihr es? Der ständige Gedanke "wir hätten es verhindern können/müssen"...
VG Uwe

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Green, Tuesday, 05.03.2013, 19:18 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Hallo das weis ich nicht was der Betriebsarzt muss..........aber Ihr werdet wenn Ihr wie Lerche auch schon schrieb nicht aus der Verantwortung raus kommen.....was zu unter nehmen....ween Ihr ruhig schlafen wollt.
Es ist ganz einfach nimm der Telefonhörer in die Hand und ruf die Polizei an und frag nach..........
Oder such dir vorne auf den seiten eine Telefonnummer von einer Epilepsie Beratungsstelle raus und frag da nach.......aber von dem entscheiden kommt ihr eh nicht weg....es könnte ja auch mal einer aus deinem umfeld sein den er an oder um fährt sein.

Gruss Green

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

lakritzstange, Tuesday, 05.03.2013, 19:27 (vor 4912 Tagen) @ Mondenkind

Ich bin mir nicht sicher, glaube aber das er in Behandlung ist. Warum er den Führerschein noch bzw. noch hat wissen wir nicht.
Kann der Arzt die Anfälle im Blut nachweisen, oder ist er auf die Aussage des Patienten angewiesen?

Die 3 Auto-Unfälle sind verteilt auf ca 7-10 Jahre passiert. Was er der Polizei erzählt wissen wir auch nicht.

Der Chef bzw. Betriebsleitung dokumentiert seit bestimmt schon 2 Jahren die Anfälle und hat auch dem Betriebsarzt schriftlich diese mitgeteilt und ihn aufgefordert hier etwas zu unternehmen. Der Betriebsartz hat dem Mitarbeiter daraufhin Einschränkungen im Betrieb gegeben - heißt er darf jetzt keine Ameise mehr bedienen und nicht auf Leitern >1m steigen. Nach der Arbeit setzt sich der MItarbeiter in sein Auto und fährt heim :-(

Im Betrieb darf der Mitarbeiter nicht mehr Auto fahren (vom CHef aus), obwohl das zu seinen aufgaben gehören würde.

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

Mondenkind, Tuesday, 05.03.2013, 19:57 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Ich bin mir nicht sicher, glaube aber das er in Behandlung ist. Warum er den Führerschein noch bzw. noch hat wissen wir nicht.
Kann der Arzt die Anfälle im Blut nachweisen, oder ist er auf die Aussage des Patienten angewiesen?

Nein, die Anfälle können nicht nachgewiesen werden. Selbst wenn sein EEG auffällig ist, heißt das noch lange nicht, dass er Anfälle hat. Es gibt viele Menschen die ein auffälliges EEG haben, aber nie Anfälle, umgekehrt gibt es das aber auch. Ein unauffälliges EEG - aber hin und wieder Anfälle.

Der Chef bzw. Betriebsleitung dokumentiert seit bestimmt schon 2 Jahren die Anfälle und hat auch dem Betriebsarzt schriftlich diese mitgeteilt und ihn aufgefordert hier etwas zu unternehmen. Der Betriebsartz hat dem Mitarbeiter daraufhin Einschränkungen im Betrieb gegeben - heißt er darf jetzt keine Ameise mehr bedienen und nicht auf Leitern >1m steigen. Nach der Arbeit setzt sich der MItarbeiter in sein Auto und fährt heim :-(

Wie reagiert dein Kollege eigentlich auf seine Einschränkungen?? Nimmt er sie einfach so hin oder beschwert er sich darüber?? Hält er sich daran??

Im Betrieb darf der Mitarbeiter nicht mehr Auto fahren (vom CHef aus), obwohl das zu seinen aufgaben gehören würde.

Was ich nicht so ganz verstehe. Wenn der Mitarbeiter nicht die Aufgaben erfüllen kann, die er machen kann und auch so manches nicht in Ordnung ist, warum wird ihm nicht gekündigt??

Ich weiß, das würde das Hauptproblem nicht mindern, trotzdem verstehe ich das nicht.

Jetzt weiß ich auch wieder, was ich eben fragen wollte:
Was genau arbeitet er bei euch, ist er im Büro oder in der Werkstatt?? Was hat er für Anfälle?? Kann auch während der Arbeit theoretisch etwas passieren??

Ich hab mal nachgelesen (Wikipedia sei Dank;-) ), das steht u.a., dass

  • Der Betriebsarzt hat – von eigenen Mitarbeitern der betriebsärztlichen Abteilung abgesehen – keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Beschäftigten des Unternehmens. Daraus erwächst eine auf die Richtigkeit der Beratung beschränkte Haftung. Die Verantwortung für die Umsetzung des Arbeitsschutzes selbst bleibt beim Unternehmer, der sie teilweise an Mitarbeiter mit Weisungsbefugnis delegieren kann (Übertragung von Unternehmerpflichten).
  • Wie jeder Arzt unterliegt auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht. Diese gilt gegenüber jedermann, auch gegenüber dem Arbeitgeber ohne jede Einschränkung. Mitteilungen an den Arbeitgeber haben sich auf diejenigen Aussagen zu beschränken, die zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften (z. B. bei Pflichtuntersuchungen nach der ArbMedVV) erforderlich sind, oder bedürfen der Einwilligung des Betroffenen.

Das macht das Ganze natürlich nicht gerade einfacher.

Lieben Gruß
Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

lakritzstange, Tuesday, 05.03.2013, 20:32 (vor 4912 Tagen) @ Mondenkind

Nein, die Anfälle können nicht nachgewiesen werden. Selbst wenn sein EEG auffällig ist, heißt das noch lange nicht, dass er Anfälle hat. Es gibt viele Menschen die ein auffälliges EEG haben, aber nie Anfälle, umgekehrt gibt es das aber auch. Ein unauffälliges EEG - aber hin und wieder Anfälle.>

das ist sicherlich auch der Grund warum er weiter Auto fahren "darf", er wird es seinem Arzt verschweigen.

Wie reagiert dein Kollege eigentlich auf seine Einschränkungen?? Nimmt er sie einfach so hin oder beschwert er sich darüber?? Hält er sich daran??>

Er nimmt seine Krankheit so hin.

Was ich nicht so ganz verstehe. Wenn der Mitarbeiter nicht die Aufgaben erfüllen kann, die er machen kann und auch so manches nicht in Ordnung ist, warum wird ihm nicht gekündigt?? >

klar der Mitarbeiter hat Einschränkungen. Es ist nicht unser Anliegen ihm zu kündigen - wenn dies überhaupt so einfach möglich ist...

Jetzt weiß ich auch wieder, was ich eben fragen wollte: Was genau arbeitet er bei euch, ist er im Büro oder in der Werkstatt?? Was hat er für Anfälle?? Kann auch während der Arbeit theoretisch etwas passieren?? >


Er arbeitet im Lager bzw. Warenversand und Annahme.

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

kucka, Tuesday, 05.03.2013, 21:00 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

hallo
ich arbeite in einer sehr grossen Firma. Die Betriebsmedizin ist nicht der Betriebsarzt,der steht noch drüber.
In eurem Fall wird er gegen das Fahren nach Feierabend nichts ausrichten können.Er ist auf dem direkten Weg nach Hause versichert,das ist alles,sonst nichts.
Der Betriebsarzt hat Schweigeflicht,gibt nur weiter an den Vorgesetzten,das er keine Fahrzeuge -wie Ameise udg-nicht mehr fahren darf,auch gewisse Maschinen sind tabu. Hier im Betrieb gibt es viele verschiedene Hallen,wo es nur Menschen mit Behinderung gibt ,da ist keine Gefahr das man von einem Stapelfahrer umgefahren wird...Ich bin mitten drin,mal hier mal da.....Das jetzt nur am Rande.
Was hat er denn für eine Epilepsie? Fällt er um,bleibt länger bewusstlos,oder ist er irgendwie weggetreten?
Das mit der Polizei,da würde ich doch erst mit ihm vorher drüber reden. Wenn das nicht hilft,sag ihm direkt ins Gesicht,das du die Polizei informierst weil du ihn schützen willst. Ist ihm das egal,geh das nächste Mal aber wirklich zur Polizei.Wenn du das so machst dann fühlt er sich nicht hintergangen,es gibt ja auch diesbezüglich sehr sensible Menschen.
Wenn er schon deswegen Unfälle hatte,denke ich das er schon schlimmere Anfälle hat,sonst hätte er noch was verhindern können.
Was für eine Sorte Medikamente nimmt er?

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lakritzstange, Tuesday, 05.03.2013, 21:08 (vor 4912 Tagen) @ kucka

Was für eine Sorte Medikamente nimmt er?

:-) er sagt uns nicht mal warum er Autofahren darf.

soweit ich das einschätzen kann sind sein Anfälle "heftig".
Ich konnte es einmal im schnellen vorbeigehen beobachten. Er lief mit einem Paketchen in der Hand den Gang entlang. Im Augenwinkel konnte ich noch sehen wie er das Gesicht verzogen hat.
Als ich dann kehrt gemacht habe, lag er auf dem Boden und es hat ihn geschüttelt. Laut Kollegen braucht er dann wieder 10-15 min bis er wieder "der alte" ist.

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

Tanni, Varel, Tuesday, 05.03.2013, 21:19 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Hey,
also mein Mann der KEINE Epilepsie hat, muss Autofahren im Job. Bei Ihm in der Firma ist es so, daß sein Chef einmal im Jahr die Führerschheine sehen muss. Er ist also verpflichtet sich die Führerscheine seiner Mitarbeiter anzuschauen! Wenn diese keinen vorlegen sollten (aus was für Gründen auch immer), oder dem Chrf fallen Dinge auf wie z.B. Alkohol usw. wird der Mitarbeiter entlassen. Knallhart, aber es geht ja auch um viel da auch in großer Höhe gearbeitet wird. Ist das bei Euch in der Firma nicht der Fall?
Liebe Grüße
Tanni

--
Ich lebe jetzt und heute!

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kucka, Tuesday, 05.03.2013, 21:24 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

hallo
dann hat er das was ich auch habe. Er darf kein Auto fahren,auf keinen Fall.
grüsse kucka

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mezeg, München, Tuesday, 05.03.2013, 21:52 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

ich kann mich nur an den meisten anlehnen: Ihm ausdrücklich sagen, daß Du die Polizei über die Situation informieren wirst, wenn Du ihn nun ein einziges Mal am Steuer siehst und daß Du nicht damit leben kann, aus gut gemeinter aber falscher Rücksicht indirekt an einem Unfall von ihm oder noch schlimmer von anderen Unbeteiligten schuldig zu sein.

Notfalls über den Chef. Ihr seid doch eine sehr tolerante Firma, andere würden ihn sofort feuern.

Es war doch so mit diesem Epileptiker, der in eine Gruppe gefahren ist und vier Leute getötet hat.

mezeg

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Musica, Tuesday, 05.03.2013, 22:27 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

....vielleicht gebt Ihr dem Mitarbeiter diese Beiträge hier zu lesen? LG,Musica.

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Katlyn, Tuesday, 05.03.2013, 23:24 (vor 4912 Tagen) @ mezeg

Hallo @all

eine tickende zeitbombe auf unseren strassen....es ist traurig,das es menschen,wenn auch ausnahmen gibt,die sich so egoistisch verhalten.
ob der jenige das befürworten würde,wenn er einer von den geschädigten wäre??wohl kaum.

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

teilchenschubse, Tuesday, 05.03.2013, 23:37 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Ohne jetzt (bedingt durch die Uhrzeit) alle anderen Beiträge gelesen zu haben: Die Versicherung für den Heimweg trägt meines Wissens das Unternehmen (Stichwort: Arbeitsweg), deshalb achtet man als Unternehmer ja auch im Allgemeinen darauf, daß Mitarbeiter nicht länger als 10 Stunden arbeiten ... ;)

Ich hätte ihn nicht wegfahren lassen.
Allerdings bringe ich auch nicht gerade die nötigen Überredungskünste für so ein Gespräch mit.

--
Ich habe das Asperger-Syndrom und manchmal eine Meinung, die nicht allen gefällt. ;o)

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teilchenschubse, Tuesday, 05.03.2013, 23:41 (vor 4912 Tagen) @ Tanni

Hallo Tanni,

ein ärztliches Fahrverbot führt nicht zu Führerscheinentzug, diese Maßnahme greift nur bei 18 (?) Punkten in Flensburg und/oder nach Alkoholfahrt(en).

Gruß
t.

--
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teilchenschubse, Tuesday, 05.03.2013, 23:44 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Diese Fahreignungsprüfung wird allerdings vom TÜV gemacht und entspricht einer MPU.
Der zweite Absatz sagt daher nur, daß der Mitarbeiter bei einem solchen Gutachten statt des TÜV-Mediziners den Betriebsarzt als Gutachter heranziehen kann.
Eine Möglichkeit, als Firma da Druck aufzubauen, haben Sie da meines Wissens nicht.

--
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teilchenschubse, Tuesday, 05.03.2013, 23:46 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

lakritzstange schrieb:

klar der Mitarbeiter hat Einschränkungen. Es ist nicht unser Anliegen ihm zu kündigen - wenn
dies überhaupt so einfach möglich ist...

Das hinge u.U. davon ab, ob er einen Schwerbehindertenausweis hat und die Firma darüber informiert ist.

--
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teilchenschubse, Tuesday, 05.03.2013, 23:50 (vor 4912 Tagen) @ mezeg

mezeg schrieb:

Notfalls über den Chef. Ihr seid doch eine sehr tolerante Firma, andere würden ihn sofort feuern.

Soweit ich das sehe, geht es hier gerade eben nicht um seine Arbeitsleistung, es gibt also keinen Grund, ihn wegen der Autofahrten zu kündigen!

Die Anfälle in der Firma sind ein anderes Thema - aber ganz ehrlich: setzen wir uns in diesem Forum jetzt nicht mehr für Akzeptanz von Epileptikern im Beruf ein?

--
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Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

lakritzstange, Wednesday, 06.03.2013, 08:24 (vor 4912 Tagen) @ teilchenschubse

es geht hier nicht um die Arbeitsleistung. Der Mitarbeiter hat einen Schwebehindertenausweis und wird von den anderen auch akzeptiert, seine Arbeitsleistung steht nicht zur debatte..

Das Problem ist eher, das er in der arbeit "umfällt". Daher darf er dann WÄREND der arbeit NICHT
1) Autofahren
2) Ameise bedienen
3) auf Leitern steigen
Der Betriebsartzt hat ihm das VERBOTEN! der Arbeitgeber muss sich daran halten.

Das irre an der Geschichte ist doch, dass er sich um 16.00 Uhr in sein Auto setzt und als "tickende Zeitbombe" nach Hause fährt.

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

Musica, Wednesday, 06.03.2013, 08:28 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Was sagt denn er selbst dazu,wenn man ihn quaisi zur Rede stellt? Und was habt Ihr / Vorgesetzte schon versucht? LG,Musica

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teilchenschubse, Wednesday, 06.03.2013, 08:48 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Das Problem ist eher, das er in der arbeit "umfällt". Daher darf er dann WÄREND der arbeit NICHT
1) Autofahren
2) Ameise bedienen
3) auf Leitern steigen
Der Betriebsartzt hat ihm das VERBOTEN! der Arbeitgeber muss sich daran halten.

... und ich hab das gestern auch so verstanden, daß der Mitarbeiter diese drei Sachen in der Arbeitszeit nicht macht.

Das irre an der Geschichte ist doch, dass er sich um 16.00 Uhr in sein Auto setzt und als
"tickende Zeitbombe" nach Hause fährt.

Tja, dann wohl doch eine Anzeige von Firmenseite. :(
Soweit ich das beim Überfliegen der unten angegebenen Seiten verstanden habe, könnte das mit einer gewissen Sorgfaltspflicht begründbar sein.

Zum Weiterlesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrlicher_Eingriff_in_den_Stra%C3%9Fenverkehr
http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdung_des_Stra%C3%9Fenverkehrs
http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/staftatbestaende/s-315c-stgb
http://www.epilepsie-online.de/index.php?docid=1539
http://www.t-anwaelte.de/Strassenverkehrsgefaehrdung.256.0.html
http://tinyurl.com/c9ew4s4

Das letzte ist ein Blogbeitrag zu der Unfallfahrt in Hamburg-Eppendorf, der Original-URL war zu lang.

--
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Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

mezeg, München, Wednesday, 06.03.2013, 09:11 (vor 4912 Tagen) @ teilchenschubse

Ich hätte ihn nicht wegfahren lassen.
Allerdings bringe ich auch nicht gerade die nötigen Überredungskünste für so ein Gespräch mit.

ich verstehe Deine Schwierigkeit ihn direkt darauf anzusprechen. Aber wie schwer wäre es, wenn ein Unfall - besonders mit menschlichen Schäden - doch passieren würde??? Würdest Du nicht immer und immer wieder denken: "Wenn ich bloß nicht geschwiegen hätte!"

Vielleicht einfacher für Dich die sanfte Methode. "Ihn fahren lassen" aber in einem ruhigen freundlichen Moment ihm Deine Ängste und Bedenken teilen. Nicht: "Wenn Du weiter Auto fährst, gehe ich zum Chef!" aber ungefähr "Es macht mir Sorge, Dich ein Auto lenken zu sehen, besonders nach einem Anfall. Du könntest einen Anfall am Steuer bekommen, Dich verletzen oder noch schlimmer... Und wenn anderen dadurch zu Schäden kommen würden, vielleicht sogar ein Kind, wäre es für Dich bestimmt schwer zu tragen."

Ihn etwa als Hauptperson in Deiner Sorge "deklarieren"

Auch wenn das Gespräch keinen Erfolg hat, fühlst Du Dich im Fall eines Unfalls zumindest schuldfrei: "Ich hast es doch versucht!"

Und wenn er zuerst ablehnend bis aggressiv reagiert, vielleicht geht der Samen doch irgendwann auf. Wenn meine Tochter mich partout zu etwas überrumpelt will, lehne ich brüsk ab. Wenn sie ihre Meinung aber ruhig äußerst und mich nicht zu einer sofortigen Reaktion zwingt, dann kann ich darüber grübeln und oft wird vieles, manchmal auch alles umgesetzt.

Viel Mut und viel Glück!

mezeg

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 06.03.2013, 10:57 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Ich hab jetzt keine Ahnung, was hier bereits im Detail geschrieben wurde, das überfordert sogar mich, alles durchzulesen in der kurzen Zeit, die ich gerade habe, drum nicht böse sein, wenn ich hier vielleicht was bereits erwähntes schreibe:

Um aus http://www.bmas.de/ zu zitieren:
"Der Arbeitnehmer bzw. die versicherte Person steht grundsätzlich auf dem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit unter Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt dabei mit dem Durchschreiten der Außentür des von der versicherten Person bewohnten Gebäudes und endet mit Betreten des Betriebsgeländes (anschließend ggfls. "normaler" Arbeitsunfall)."

Wir haben bereits unseren Betriebsarzt kontaktiert. Außer, dass er ihm verboten hat mit der Ameise zu hantieren und auf Leitern höher 50cm zu steigen hat es jedoch nichts unternommen. Für den Führerschein habe er keine Verantwortung.

Schickt den Betriebsarzt einmal auf Fortbildung. Ein Arzt hat nämlich das Recht, wenn ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen worden ist und er Grund zur Sorge hat, dass dieses vom Patienten nicht eingehalten wird, seine Schweigepflicht zu brechen und die zuständigen Behörden darüber zu informieren, wenn durch die Missachtung eine Gefährdung für die Allgemeinheit/die Unversehrtheit bzw. das Leben Dritter oder/und des Patienten gegeben ist.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

teilchenschubse, Wednesday, 06.03.2013, 12:29 (vor 4912 Tagen) @ mezeg

Hallo mezeg,

ich bin ja kein Kollege des Mitarbeiters von lakritzstange ... aber ich kenne mich gut genug, um sagen zu können, daß ich sehr wahrscheinlich nicht ruhig reden könnte in der Situation und deshalb zu leise/zu eingeschüchtert/etc. wäre bzw. gar nicht erst den Mut hätte, die Sache anzusprechen, je nach Stellung und Auftreten des Mitarbeiters.

Gruß
t.

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Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

kucka, Thursday, 07.03.2013, 14:23 (vor 4910 Tagen) @ huge88

bei uns ist das so das der Betriebsarzt an einen Kollegen ausserhalb des Betriebes verweisst.
Lakritzstange.....besorg dir schlimme Fotos von Unfällen.-Unfallopfern,wenn das nicht hilft hilft nix mehr bei dem .Hab ja geschrieben wie ich es machen würde ,ich würde das knallhart durchziehen. Manche muss man zwingen.
Auch ich lauf im Betrieb überall hin,da gibts Ameisen,Stapelfahrer die um die Ecke sausen..Da geh ich immer so das ich niemanden gefährde.
Es gibt welche die trotzdem fahren,ihr müsst es schaffen,das es Klick bei ihm macht.
Viel Erfolg........kucka

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

Tom vom Berg ⌂, Thursday, 07.03.2013, 16:44 (vor 4910 Tagen) @ huge88

Schickt den Betriebsarzt einmal auf Fortbildung. Ein Arzt hat nämlich das Recht, wenn ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen worden ist

In dem Fall hat der Werksarzt nur die G25 (Fahr- und Steuerfähigkeitsuntersuchung für Maschinen) aberkannt.
Ein verbot für den privaten Bereich darf er nicht aussprechen.

Trotzdem sollte man, auch wenn ich sowas sehr ungerne tun würde, der Polizei ein Hinweis geben. In welcher gefährlichen Situation er Auto fährt. Dann ist der Lappen 100% tig erstmal weg. Und die Straßen erstmal sicher. Man kann das ja auch anonym machen.

MfG
Tom

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

anonym, Thursday, 07.03.2013, 23:07 (vor 4910 Tagen) @ Tom vom Berg
bearbeitet von anonym, Thursday, 07.03.2013, 23:14

Der Mitarbeiter macht sich eindeutig strafbar.

Wurde schon einmal ein Neurologe mit einer Spezialisierung im Fach Verkehrsmedizin hinzugezogen? Der dürfte sich noch etwas besser auskennen!

Gruß
Corinna

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 08.03.2013, 10:56 (vor 4910 Tagen) @ Tom vom Berg

Auch ein Betriebsarzt hat das Recht, einen Mitarbeiter auf die gesetzlichen Gutachterrichtlinien hinzuweisen, die das klar regeln - und wenn nur in einem Nebensatz nach dem Motto: "..., dass Sie nach der gültigen Rechtslage mindestens ... lang kein Auto im öffentlichen Straßenverkehr benutzen dürfen, brauche ich Ihnen ja sicherlich nicht extra zu sagen.".

Das alleine wäre schon mehr als ausreichend, damit er das ggf. dem Amt melden kann, wenn man bedenkt, dass jeder Fahrzeugführer sowieso schon die Verpflichtung hat, sich nur dann hinter's Lenkrad zu setzen, wenn er dazu gesundheitlich auch in der Lage ist und sich stets über aktuelle gesetzliche Regelungen zu informieren hat.
Hier geht's ja schließlich um's Allgemeinwohl, das es ja auch entsprechend "Nichtbetriebsärzten" erlaubt, ggf. ihre ärztliche Schweigepflicht zu brechen.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

Britta, Wednesday, 13.03.2013, 11:07 (vor 4905 Tagen) @ lakritzstange

Moin Moin aus Hamburg,

es ist SEHR Wichtig, dass eurem Mitarbeiter klar ist, dass er ABSOLUT Unverantwortungslos handelt.
Ich bin Leidenschaftliche Autofahrerin; muss mich jetzt auch mit Öffentlichen Verkehrsmitteln, Mitfahrgelegenheiten etc. auseinander setzen- Das ist für mich als immer schon unabhängigen Frau EXTREMST Schwer- ich bin Logistikerin und ich habe die Hands-on-Mentalität -- ich gehe auch ins Lager und Helfe mal dort aus --
Ich habe einen kleinen Unfall mit dem Wagen gebaut und gemerkt, dass das so nicht geht- und seitdem -Dez '12- nicht mehr Auto gefahren.Inzwischen habe ich mein Auto verkauft. Wenn ich wieder fahren darf kaufe ich mir 'Nen Brenner'!!! Als Belohnung...

Ihr müsst eurem Mitarbeiter das unbedingt klar machen- geht auf YouTube; zeigt ihm Filme - Vor 1-2 Jahren gab es hier in Hamburg einen Riesen-Unfall in HH-Eppendorf; da sind Menschen GESTORBEN, da er einen Anfall hatte und die Umgerast hat; macht ihm das klar, dass er nicht nur den 'Lappen' riskiert sondern sein ganzes Leben 'vorbei' sein kann, wenn da irgendwas passiert; zumal ICH nach Feierabend 'Stress' habe und NUR NOCH NACH HAUSE WILL- das ist nicht förderlich für Epileptiker....

Gern stehe ich euch fürweiteres zur Verfügung....
Liebe Grüße aus Hamburg
Britta

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

sandytimmy, Wednesday, 13.03.2013, 18:05 (vor 4904 Tagen) @ Britta

"macht ihm das klar, dass er nicht nur den 'Lappen' riskiert sondern sein ganzes Leben 'vorbei' sein kann, "


Und sagt ihm dazu dass es seine eigene schuld, sein Pech ist wenn er stirbt--- selbst schuld halt.
Aber noch schlimmer
Die evtl.anderen Opfer und deren angehörigen. Die konnten da nichts für. Das ist er dann schuld, was er vor der Polizei und seinem gewissen rechtfertigen muss. Und das vor der Polizei wird schwierig.:-|

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

schatzbenjamin, Thursday, 21.03.2013, 17:00 (vor 4896 Tagen) @ lakritzstange

Generäl gilt wer länger als zwei Jahre Anfalls frei ist darf fahrn. BASTA!!!!!

hab mich bei einer Fahrschule mit Arzt erkundigt

Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

baerli3333, Thursday, 21.03.2013, 23:01 (vor 4896 Tagen) @ schatzbenjamin

Hallo
wo steht denn das mit den 2 Jahren ? Mal sinds 1 Jahr, mal sinds 2 Jahre und bei mir sinds 3 Jahre, und so selten sind schlafgebundene Anfälle nun auch nicht.
Also Bauchgefühl oder Wissen ?

Dass die FAhrschule nur Dollar zeichen in den Augen hat, das ist dir ja wohl klar, und die Antwort die du von denen kriegst, kannst du dir dann ja auch denken.

Fahrschule mit Arzt ? Hab noch nie von sowas gehört, und selbst wenn, was für ein Arzt gibt solch unqualifizierten Mist von sich,( Dr. h.c. ? )

glauben heisst nicht wissen, - nicht wissen heisst nicht können, - und wenn man was nicht behaupten kann, dann hält man besser den Mund

Mit dem Wörtchen " Generell " hält sich hier natürlich jeder ein Hintertürchen für den Fall der Fälle offen, denn dann heissts " ja aber in speziell diesem Fall, Ihrem Fall, da ist ja alles ganz anders ..."
Die Leute vertrauen schließlich dem Urteilsvermögen ihres Arztes, und hier geht es immerhin um Menschenleben.
also, is sich nix mit BASTA !!!