Behinderungs im Bewerbungsanschreiben
Hallo zusammen.
Ich war schon einige Zeit nicht mehr hier, also habe ich das Thema vielleicht verpasst... ich bin aufgrund meiner Behinderung nach fast sieben Jahren rausgeflogen und suche nun neue Arbeit. Meine Frage:
Soll ich meine Behinderung schon im Anschreiben kurz erwähnen, oder erst im eventuellen Gespräch?
Ich habe die unterschiedlichsten Antworten bekommen von "Nicht-Epis"
. Aber irgendwas läuft da grundlegend falsch. Egal ob ich es erwähne oder nicht (ich hab schon beides versucht
) das freundliche Gesicht bleibt mit späterer Absage, oder auch sehr beliebt - ich höre gar nichts mehr!
Ich bin einfach nur noch frustriert und das I-net gibt auch nichts brauchbares
Ich danke euch schon einmal
LG
Sandra
Behinderungs im Bewerbungsanschreiben
hey, wie behindert bist du denn?? also % meine ich. ich habe auch welche, aber keinen behindertenausweis. deshalb hab ichs auch nicht erwähnt, was ich habe (krankheit oder behinderung). außerdem vielleicht erstmal eine bewerbung ohne schreiben, weil sonst denken die gleich beim lesen, die ist behindert, die brauchen wir nicht. wenn du verstehst
liebe grüße
Behinderungs im Bewerbungsanschreiben
Hi!
Also ins Bewerbungsschreiben muss sowas in meinen Augen gar nicht. Damit will man sich ja erst einmal für's Bewerbungsgespräch qualifizieren und einen möglichst tadellosen ersten Eindruck machen - und selbst wenn der irgendwo mal einen Knicks hat, ist das auch nicht so schlimm, man muss sich dafür ja nicht gleich rechtfertigen.
Je nach Job und Anfallssituation - und wie sympathisch einem die Leute beim Bewerbungsgespräch dann sind - kann man das dann irgendwann vielleicht beim Vorstellungsgespräch erzählen. Aber wenn's nicht dringend notwendig ist - sprich Du nicht am laufenden Band Anfälle hast, sehe ich da kein Problem, es von Dir aus erst einmal zu verschweigen, bis Du die Stelle hast und man Dich dort eine Zeit lang kennt.
Ich hab's im ersten Bewerbungsgespräch für die Zeit nach meiner bisherigen Arbeit - in der freien Wirtschaft verdient man einfach besser als an der Uni als HiWi - auch nicht erwähnt und warte jetzt nur noch darauf, dass die Personaler mir den Vertrag zur Unterschrift geben.
--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
Behinderungs im Bewerbungsanschreiben
Guten Morgen Zusammen
Ich habe einen BA von 60 %, äußerlich sieht man mir aber nichts an.
Bisher habe ich es mit dem Anschreiben eigentlich immer wie huge88 gehalten und es nur erwähnt, wenn nach einer Behinderung gefragt wurde - bei öffentlichen Ämtern z.B.
Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung fürs Büro mit Berufserfahrung, musste aber immer Hürden aufnehmen, bis ich den Job auch hatte. Früher hatte ich es verschwiegen, doch dass ist bei meinen Anfällen eigentlich nicht mehr möglich. Arbeitsausfälle habe ich allerdings selten.
Ich bin hauptsächlich verunsichert, weil ich gelesen habe, dass Epis ihre Behinderung angeben müssen, sonst können sie wegen arglistiger Täuschung entlassen werden.
Wenn ich es im Gespräch erwähne, einem positiven, kann ich jedesmal mit einer 100 % Sicherheit mit einer Absage rechnen. Es nervt, dass nicht einmal gefragt wird, wie die Auswirkungen bei mir aussehen. Epilepsie = die hat wat am Kopp = die ist nicht ganz dicht und hat viele Arbeitsausfälle.
Da sitzen mir dann richtige Profis gegenüber.
LG
Sandra
P.S. wie bekomm ich denn diese dämlichen Hervorhebungen von Ausbildung und Anschreiben weg ??
Behinderungs im Bewerbungsanschreiben
Man muss es nicht erwähnen, es macht nur Sinn weil der chef ja wissen muss wie man reagieren soll im Fall eines Anfalls.
Im bewerbungsschreiben würde ich es nie erwähnen, weil Laien das sofort als ausschlusskriterium sehen, da sie denken dass man blöd ist.
Ich hab es dem chef im Gespräch gesagt, am Schluss als er gefragt hatte ob ich noch fragen habe.
Behinderungs im Bewerbungsanschreiben
Hi Sandra,
ich habe im Anschreiben "Krank" ohne weitere info angegeben- kommt nicht gut!
Empfehlen kann ich Dir einen Arbeitsvermittler- ich habe auch einen und der "fühlt" vor; ob "solche Menschen" wie wir für so einen Job in Frage kommen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit offenen Karten spielen sollte- was ist, wenn man doch einen Anfall am Arbeitsplatz hat und keiner Bescheid weiß? Wie das enden kann....
Wo wohnst Du und was machst Du Beruflich?
Viele liebe Grüße aus Hamburg
Britta
Behinderungs im Bewerbungsanschreiben
Auf jeden Fall nicht im Anschreiben angeben, dafür ist im Gespräch noch Zeit!
ZEIT online: Darf der Bewerber nach Krankheiten gefragt werden?
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Ich habe das Asperger-Syndrom und manchmal eine Meinung, die nicht allen gefällt. ;o)
Behinderungs im Bewerbungsanschreiben
Hallo Sandra,
ich habe es im Lebenslauf angegeben. Einfach Schwerbehinderung: 50%
Welche Art deine Behinderung ist, geht die ja nichts an. Das kann man später erwähnen oder halt im Gespräch.
Aber auch nur bei Stellen in denen deutlich angegeben war, dass Schwerbehinderter bei gleicher Eignung bevorzugt werden. Sonst habe ich es verschwiegen.
Liebe Grüße, die KeinEindruck
--
I´d rather be anything but ordinary.
Behinderungs im Bewerbungsanschreiben
Hi Sandra,
also im Bewerbungsanschreiben würde ich das nicht angeben um erstmal die Warscheinlichkeit auf ein Vorstellungsgespräch zu erhöhen.
Im Vorstellungsgespräch musst Du selbst abwägen ob Du es angibst oder nicht.
Wenn Die Krankheit bei Dir schon mediznisch gut eingestellt ist..z.b schon lange Anfallsfrei dann würde ich es nicht tun.
Im Falle das aber einen GDB von mind.50 Prozent hast und somt als Schwerbehindert durch Versorgungsamt oder als Gleichgestellte für Schwerbehinderte durch Arbeitsamt gilst,
musst Du dieses nur angeben falls Dich der Arbeitgeber nach Schwerbehinderung fragt, welches aber gesetzwidrig ist. Aber weil jeder Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hat sollte man es aus Vertrauensbeweis dem Arbeitgeber ehrlich sagen falls die Krankheit eine Gefährdung für den Arbeitsplatz darstellt...
Wenn der Arbeitgeber es weiß muss er weniger Ausgleichsabgaben an den Statt zahlen und Du hast einen besonderen Kündigungsschutz nach $ 85 von SGB 9...dieser gilt aber erst nach 6 Monaten Beschäftigungsverhältniss. Hinzu kommen noch 5 Tage Urlaub mehr pro Jahr.
Würdest Du Dir erst nach Vertragsabschluss des Arbeitsverhältnisses z.b einen Schwerbeschädigtenausweiss besorgen, so müsstest Du dieses defintiv nicht angeben.
Aber wenn der Arbeitgeber Dich dann z.b nach 6 Monaten kündigen wollte, so kannst Du diese Kündigung nichtig machen. $ 85 SGB 9 & § 90 Abs. 1 Ziff. 1 SGB IX
Dieses ist mir bekannt durch die Jura-Unterrichtsstunden die meine Fortbildung als Industriemeister beglitten haben.
Das mit den Urteilen über die "Angabe zur Schwerbehinderung" mit Absatz ect. könnte ich Dir raussuchen.
lg Sebastian