Welche Vorteile durch Gleichstellung

baerli3333, Saturday, 23.03.2013, 23:08 (vor 4894 Tagen) @ becks09

Hallo
Um welche Art von Anfällen handelt es sich bei dir ?
Grad von 30 ? bei solch einer Anfallshäufigkeit ?
das kann ich absolut nicht nachvollziehen, also

Unbedingt sofort Widerspruch einlegen !!!

!!! Achtung Frist einhalten !!!
ich glaub nur 4 Wo. Zeit

wie sieht denn der Befundbericht von deinem Neuro / Arzt zu den letzten 2 Jahren aus ?
Der Bericht kann auch vom Amt direkt beim Arzt angefordert worden sein, da solltest du sie/ihn mal drauf ansprechen evtl. auch vom Amt einfordern.

Bei einem Grad von 30 ist mit Sicherheit das letzte Wort noch nicht gesprochen,

aber bedenke : du bist jetzt an der Reihe, du musst jetzt was tun !!!

bei uns sagt man : von nix, kütt nix

m.E. steht dir,( o.k. der Kerl sitzt weit weg und der kann einem ja viel erzählen ) ein wesentlich höherer Grad zu,
und damit auch ganz andere Nachteilsausgleiche.
Nur den dir zustehenden Grad ( Prozente ), also eine korrekte Einstufung bzw. Feststellung vom Amt, die musst du dann auch entsprechend einfordern. Fang mit dem " Widerspruch " an.


Einen ganz groben Überblick über Nachteilausgleiche findest du hier :
http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf

Bei welcher Art von Epi welcher Grad zugeteilt bzw. anzusetzen ist, darüber gibt es auch eine Tabelle, allerdings der link dazu fällt mir gerade nicht ein (NW Lamotrigin;-) ), folgt aber noch.

LG
Uwe

p.s. und jetzt ran an den Zweizeiler, aber z.z. :-D :-D :-D


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