Welche Vorteile durch Gleichstellung
Hallo
Um welche Art von Anfällen handelt es sich bei dir ?
Grad von 30 ? bei solch einer Anfallshäufigkeit ?
das kann ich absolut nicht nachvollziehen, also
Unbedingt sofort Widerspruch einlegen !!!
!!! Achtung Frist einhalten !!!
ich glaub nur 4 Wo. Zeit
wie sieht denn der Befundbericht von deinem Neuro / Arzt zu den letzten 2 Jahren aus ?
Der Bericht kann auch vom Amt direkt beim Arzt angefordert worden sein, da solltest du sie/ihn mal drauf ansprechen evtl. auch vom Amt einfordern.
Bei einem Grad von 30 ist mit Sicherheit das letzte Wort noch nicht gesprochen,
aber bedenke : du bist jetzt an der Reihe, du musst jetzt was tun !!!
bei uns sagt man : von nix, kütt nix
m.E. steht dir,( o.k. der Kerl sitzt weit weg und der kann einem ja viel erzählen ) ein wesentlich höherer Grad zu,
und damit auch ganz andere Nachteilsausgleiche.
Nur den dir zustehenden Grad ( Prozente ), also eine korrekte Einstufung bzw. Feststellung vom Amt, die musst du dann auch entsprechend einfordern. Fang mit dem " Widerspruch " an.
Einen ganz groben Überblick über Nachteilausgleiche findest du hier :
http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf
Bei welcher Art von Epi welcher Grad zugeteilt bzw. anzusetzen ist, darüber gibt es auch eine Tabelle, allerdings der link dazu fällt mir gerade nicht ein (NW Lamotrigin
), folgt aber noch.
LG
Uwe
p.s. und jetzt ran an den Zweizeiler, aber z.z.

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becks09,
23.03.2013, 19:38
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sandra79,
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