Einstellungsprobleme bei meinem Sohn

Ankania06, Saturday, 06.04.2013, 09:12 (vor 4881 Tagen)

Hallo Ihr lieben,

ich bin Mama von 6 Kids und davon haben 2 Epilepsie. Mein großer ist 5 und gut eingestellt mit Orfiril Long 150-0-300. Mein nun 18 Monate alter Sohn hat nun die V.d. Epilepsie weil er tägl. 6-7 mal wie ein nasser Sack in sich zusammen fällt und nachts viele ca.25 Myoklonien hat. In den EEG´s kam nie was raus.

Nun habe ich Fragen vieleicht könnt ihr mir helfen?:

Seid dem Mittwoch 03.04.2013 haben wir angefangen mit Orfiril Long 10 Pellets sind 30mg und uns fiel auf das er nun nachts noch mehr Myoklonien hat wie zuvor. Kennt das jemand das es erst verschlechtert?

Und an alle die Kinder im Kindi haben hätte ich auch ne Frage:

Mein Sohn geht nun schon seid Okt 2012 in die Krippe. Auch wenn er da bis zu max. 7 Stürze hatte. Und als am Mittwoch 03.04.2013 die V.d. gestellt wurde nehem sie nicht mehr. Ich habe mich gleich nach ganz oben gewenndet und am Montag den 08.04.2013 kommt nun der Bürgermeister in die Krippe. Ich möchte mich natürlich gut voebereiten darum die frage dürfen die ihn rausschmeissen ?

Ich wäre sehr dankbar über eure Antworen

Liebe Grüße und schonmal Danke an alle

Ankania06

Einstellungsprobleme bei meinem Sohn

Shmith ⌂, Saturday, 06.04.2013, 09:30 (vor 4881 Tagen) @ Ankania06

Hallo Ihr lieben,

ich bin Mama von 6 Kids und davon haben 2 Epilepsie. Mein großer ist 5 und gut
Mein Sohn geht nun schon seid Okt 2012 in die Krippe. Auch wenn er da bis zu max. 7 Stürze hatte. Und als am Mittwoch 03.04.2013 die V.d. gestellt wurde nehem sie nicht mehr. Ich habe mich gleich nach ganz oben gewenndet und am Montag den 08.04.2013 kommt nun der Bürgermeister in die Krippe. Ich möchte mich natürlich gut voebereiten darum die frage dürfen die ihn rausschmeissen ?

Du hast gewisse Rechte, schau mal hier: http://www.epilepsie-gut-behandeln.de/Mein-Leben-mit-Epilepsie/Lebens-Freude/Kindergarten

Liebe Grüsse
Schmith

Einstellungsprobleme bei meinem Sohn

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Saturday, 06.04.2013, 10:14 (vor 4881 Tagen) @ Ankania06

Hi!

Hab zwar auf die Schnelle nichts wegen der Kinderkrippe gefunden, aber ich denke da kann man in etwa die Bestimmungen für Kindergärten anwenden:

"Kindergärten mit öffentlicher Trägerschaft, d.h. insbesondere städtische Kindergärten, können die Aufnahme eines anfallskranken Kindes in einen normalen Kindergarten unter Berufung auf die Krankheit nur dann verweigern, wenn das Kind wegen seiner Krankheit in diesem Kindergarten
nicht betreut oder es dort nicht hinreichend gefördert werden kann. Wenn das Kind also sehr häufig Anfälle erleidet und dadurch der Kindergartenbetrieb erheblich gestört würde, etwa weil sich eine Erzieherin auf Dauer ausschließlich mit dem anfallskranken Kind befassen muss, ist die Kindergartenleitung berechtigt, die Aufnahme eines solchen Kindes abzulehnen oder eine weitere Betreuung zu verweigern.
...
Unter Hinweis auf gelegentliche Anfälle darf also – sofern sie nicht zu erheblichen Störungen des Betriebes führen – weder die Aufnahme des Kindes verweigert noch die Betreuung aufgekündigt werden. Dies wurde vom Landgericht Mannheim in einem Urteil vom 3. März 1982 (Az.: 4 O 31/81) – veröffentlicht in „Neue Juristische Wochenschrift“ 1982, S. 1335 f. – deutlich gemacht."

Nachzulesen unter www.diskussionszentrum.com/downloads/rechtsfragen_epilepsie.pdf Seite 7ff.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil