Einstellungsprobleme bei meinem Sohn

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Saturday, 06.04.2013, 10:14 (vor 4881 Tagen) @ Ankania06

Hi!

Hab zwar auf die Schnelle nichts wegen der Kinderkrippe gefunden, aber ich denke da kann man in etwa die Bestimmungen für Kindergärten anwenden:

"Kindergärten mit öffentlicher Trägerschaft, d.h. insbesondere städtische Kindergärten, können die Aufnahme eines anfallskranken Kindes in einen normalen Kindergarten unter Berufung auf die Krankheit nur dann verweigern, wenn das Kind wegen seiner Krankheit in diesem Kindergarten
nicht betreut oder es dort nicht hinreichend gefördert werden kann. Wenn das Kind also sehr häufig Anfälle erleidet und dadurch der Kindergartenbetrieb erheblich gestört würde, etwa weil sich eine Erzieherin auf Dauer ausschließlich mit dem anfallskranken Kind befassen muss, ist die Kindergartenleitung berechtigt, die Aufnahme eines solchen Kindes abzulehnen oder eine weitere Betreuung zu verweigern.
...
Unter Hinweis auf gelegentliche Anfälle darf also – sofern sie nicht zu erheblichen Störungen des Betriebes führen – weder die Aufnahme des Kindes verweigert noch die Betreuung aufgekündigt werden. Dies wurde vom Landgericht Mannheim in einem Urteil vom 3. März 1982 (Az.: 4 O 31/81) – veröffentlicht in „Neue Juristische Wochenschrift“ 1982, S. 1335 f. – deutlich gemacht."

Nachzulesen unter www.diskussionszentrum.com/downloads/rechtsfragen_epilepsie.pdf Seite 7ff.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


gesamter Thread: