Behindertenausweis

Schreibfeder, Sunday, 14.04.2013, 17:36 (vor 4872 Tagen)

Hallo zusammen,

Ich hatte in letzter Zeit etwas von einem Behindertenausweis gehört. Bzgl. meinen "Benachteiligungen".
Sooo, ich hatte vor knappen 6 Jahren einen Hirntumor. (Stärke 2/4, falls jemand etwas damit anfangen kann)
Der Hirntumor war unter meiner linken Schläfe am kleinen Sprachzentrum - von diesem musste ein kleines Stück entfernt werden. In den letzten 2 Jahren hat sich das bemerkbar gemacht. Ich stottere etwas und kann mich manchmal etwas schlecht ausdrücken. Bzgl. meiner Epilepsie: ich hatte sehr oft "kleine" Epilepsieanfälle, die wöchentlich passierten. Vor knappen 2 Jahren kamen die Großen Anfälle, wo ich den Laminat zerstört habe. Ich habe mich darin festgebissen, sodass ich meine Schneidezähne ausgerissen habe. Natürlich unabsichtlich. Heute sehe ich jeden Tag den Biss im Zimmer. Den Biss habe ich nicht mehr mitbekommen. Ich merke wie sich der Anfall andeutet und bekomme keine Luft. Reflexartig schlage ich mir mit meiner Faust auf den Brustkorb, nützt nichts und ich werde ohnmächtig. Beim anderen mal bin ich die komplette Treppe runtergestürzt, sodass mein Rücken jede Farbe hatte.
Zusätzlich zur Epilepsie fehlt mir der Geruchssinn, den viele unterschätzen, aber lebensgefährlich ist. Wenn man an das verdorbene Essen denkt, das eine Lebensmittelvergiftung bringen kann. Oder wenn es im Haus brennt und den Rauch nicht riecht. Oder ein Gasaustritt und und und. Jedenfalls wollte ich mal fragen ob jemand eine Ahnung hat ob für den Ausweis etwas zu machen ist.

Grüße

Behindertenausweis

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 14.04.2013, 18:32 (vor 4872 Tagen) @ Schreibfeder

Hi!

Also es gibt den sogenannten "Grad der Behinderung"(musste mich auch erst einmal an das Vokabular gewöhnen, bevor ich meinen Beantragt habe). Ab 50% gibt's den Schwerbehindertenausweis.

Unter http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/epilepsie---schwerbehinderung-561.html findest Du eine ganze Reihe nützlicher Informationen dazu. Ich kann Dir empfehlen, Dich dahingehend einfach einmal von einer Beratungsstelle von einer Wohltätigkeitsorganisation oder ähnlichem beraten zu lassen. Die helfen einem mitunter auch dabei, den Antrag zu stellen und wissen, wie man die Dinge formulieren muss, damit die am Amt das dann auch entsprechend gut einordnen können.
Ich hab mich zum Beispiel von den Rummelsberger Werken beraten lassen und bei mir ging der Antrag glatt durch(was mir inzwischen eine Menge Geld gespart hat :-) ).

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Behindertenausweis

mikewi, München, Sunday, 14.04.2013, 19:44 (vor 4872 Tagen) @ Schreibfeder

Wie Huge88 schon gesagt hat, lass dich bzgl. Behindertenausweis mal beraten. Und vor allem, mache dir mal eine Auflistung mit den Vorteilen (die du dadurch erhalten würdest) und den Nachteilen (die dieser mit sich bringen würde). Je nachdem wie alt du bist zusammen mit einer Person deines Vertrauens.
Bei mir hat diese Abwägung nämlich ergeben, dass ich besser dran bin wenn ich auf den Ausweis verzichte. Schon alleine deswegen weil dich jeder Arbeitgeber fragen wird, ob du diesen Ausweis hast.
Wenn dir dann nicht über 50% Behinderung eingetragen werden würde ich ganz darauf verzichten.

Behindertenausweis

Sassi, Monday, 15.04.2013, 21:10 (vor 4871 Tagen) @ Schreibfeder

Hallo Schreibfeder,

also ich habe aufgrund meiner Epilepsie einen Schwerbehindertenausweis mit 50 %.
Man kann aber nie pauschal sagen wie viel % man bekommt, da man einen Antrag stellen muss und da seine ganzen behandelden Ärtzte usw angeben muss und aufgrund der Berichte der Ärtzte die das AMt dann erhällt stellen die die % aus.
Und ab 50 % hat man sehr viele Vorteile. Ich kann nur sagen das es mir anfangs sehr peinlich war ihn zu benatragen, aber es steht mir ja nicht auf der stirn geschrieben das ich einen besitze, ich nutze ihn um weniger eintritt zahlen zu müssen oder steuervorteile....und natürlich beim Arbeitgeber ...

Liebe Grüße und einen schönen Abend
Sassi

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Upps, Friday, 10.05.2013, 19:09 (vor 4846 Tagen) @ mikewi

Schon alleine deswegen weil dich jeder Arbeitgeber fragen wird, ob du diesen Ausweis hast.
Wenn dir dann nicht über 50% Behinderung eingetragen werden würde ich ganz darauf verzichten.

Denke, der Arbeitgeber fragt Dich eher nach einer Behinderung/Krankheit als nach dem Ausweis, und diese ist auch ohne Ausweis vorhanden.
Beides musst Du angeben, machst-et nicht, so liegt ein Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung vor. Kommt auf die Betriebsgröße an, dann spart der AG die
Ausgleichsabgabe, wenn er sein Soll an schwer-behinderten Mitarbeiter nicht erreicht hat.

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sandytimmy, Friday, 10.05.2013, 22:21 (vor 4846 Tagen) @ Upps

Der arbeitsberater von der ARGE meinte, dass die einzige Konsequenz bei nicht-angabe des Ausweises, der Verzicht auf Sonderrechte und Urlaub sei. Das ist mein privat-vergnügen

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Mondenkind, Friday, 10.05.2013, 22:27 (vor 4846 Tagen) @ sandytimmy

Der arbeitsberater von der ARGE meinte, dass die einzige Konsequenz bei nicht-angabe des Ausweises, der Verzicht auf Sonderrechte und Urlaub sei. Das ist mein privat-vergnügen

Das ist auch so richtig. Das einzige was du nicht machen kannst, ist, wenn du (warum auch immer) gekündigt wirst, dem AG dann den Ausweis hinhalten und sagen "Ätsch bätsch, mich können Sie nicht kündigen!"

Lieben Gruß
Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

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sandytimmy, Friday, 10.05.2013, 22:36 (vor 4846 Tagen) @ Mondenkind

Genau, das mit fristlos kündigen ist Quatsch. Höchstens Wunschdenken von Arbeitgebern. Die Anfälle nicht anzugeben ist eh Unsinn wenn man noch Anfälle bekommt, kommt ja eh früher oder später raus, beim Anfall halt.
Aber den Ausweis brauch man nicht angeben, hab ich auch nicht obwohl ich in einem großen unternehmen arbeite.

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thopli, Saturday, 11.05.2013, 02:51 (vor 4846 Tagen) @ sandytimmy

Hi sandytimmy ,

also das mit dem Ausweis ist nicht ganz richtig ! Der Arbeitgeber muß von der etwaiigen Krankheit wissen , dabei spielt dann auch der Behindertengrad eine Rolle ! Also , der Ausweis ist ein MUß , für einen selbst und für den Arbeitgeber , auch aus Steuerrechtlichen Gründen ! Ich habe selbst einen fünfziger ( brauche den im eigentlichen sinne nicht ) und habe daher 5 Tage mehr Urlaubsanspruch , dafür braucht man z.B. diesen Ausweis ! Ab 50 Grad Behinderung kann man im allgemeinen auch 2 - 3 Jahre früher in Rente / Pension gehen !

LG Thorsten

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sandytimmy, Saturday, 11.05.2013, 07:42 (vor 4846 Tagen) @ thopli

Ja ich muss es angeben um die Vorteile nutzen zu können. Aber sonst nicht.
Ich kann einen Ausweis haben, ihn nicht angeben und bin dann halt ganz normal angestellte wie jeder andere auch ohne Vorteile wie weniger steuern und mehr Urlaub usw. Ich nutze ihn also rein privat.

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thopli, Saturday, 11.05.2013, 10:18 (vor 4846 Tagen) @ sandytimmy

Ich will ja nicht drauf rumreiten , ein Ausweis ist sowas ähnliches wie ein ärztliches Attest , der Arbeitgeberkopiert sich das Ding und legt es zu deinen Personalakten ! Und das aus gutem Grund : Versicherungstechnisch !!!!

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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Saturday, 11.05.2013, 10:33 (vor 4846 Tagen) @ Upps

Zu dem ganzen Themengebiet ist noch nicht jede Frage im Detail geklärt: http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/...

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Mondenkind, Saturday, 11.05.2013, 14:38 (vor 4845 Tagen) @ thopli

Das ist Unsinn, ich muss ihn NICHT angeben, das kann ich i.d.R. ganz alleine selbst entscheiden - und verzichte somit dann eben auf die 5 Zusatz-Urlaubstage. Und die Zusatzsteuern bekomme ich dann eben im nächsten Jahr auf einmal, statt dass ich sie jeden Monat hinzubekomme.

Und versicherungstechnisch hat das auch nichts zu tun. Mir kann keiner was, wenn ich meinen GdB beim Arbeitgeber nicht angegeben habe, siehe auch hier:

Hat der Arbeitnehmer eine Mitteilungspflicht?
Nach der Feststellung der Schwerbehinderung bleibt es dem Arbeitnehmer überlassen, ob er diese dem Arbeitgeber mitteilt oder nicht. Dies gilt ebenso für Arbeitnehmer, die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Denn solange die im Arbeitsvertrag aufgeführten Pflichten vom Arbeitnehmer erfüllt werden können, besteht keine Pflicht den Arbeitgeber zu informieren. Allerdings besteht dann auch kein Anspruch auf Zusatzurlaub oder Teilnahme an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung.
Wann muss der Arbeitgeber informiert werden?

Aber wie bei allem, gibt es auch hier Ausnahmen:
Der Arbeitgeber muss in jedem Falle informiert werden, wenn sich die Behinderung einschränkend auf die Tätigkeit auswirkt. Dies gilt besonders wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Dabei ist es nicht notwendig, die genaue Diagnose der Erkrankung mitzuteilen. Wer sich verunsichert fühlt, kann sich vor dem Gespräch an die Schwerbehindertenvertretung oder den Betriebs- oder Personalrat wenden und um Unterstützung bitten. Auch die Integrationsfachdienste bieten schwerbehinderten Menschen ihre Hilfe an.

Schaut euch einfach mal den oben genannten Link an, da steht noch mehr drin.

Lieben Gruß
Mondenkind

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Mondenkind, Saturday, 11.05.2013, 14:42 (vor 4845 Tagen) @ huge88

Hallo Huge,

hätte mal erst weiter lesen sollen, bevor ich auch einen Link setze... ;-)

Lieben Gruß
Mondenkind

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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 12.05.2013, 10:29 (vor 4845 Tagen) @ Mondenkind

Macht nix: Doppelt hält besser ;-)

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Lerche, Sunday, 12.05.2013, 10:51 (vor 4845 Tagen) @ huge88


Ist ein guter Link, huge. Vor allem, wenn man sich ALLES durchliest. Die Frage Sagen oder Nicht Sagen kam ja hier schon öfters und der Link geht auch auf die möglichen Konsequenzen der „anderen Seite“ bei Sagen oder Nicht Sagen ein. Und das so, dass sogar ich’s kapiere...;-)
VG Uwe