Grad der Behinderung von 80 auf 50 %

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 24.04.2013, 17:56 (vor 4862 Tagen) @ Pumuckl

Dass G nur in Verbindung mit B ginge, ist mir neu, hieße das ja letztendlich auch, dass man z.B. einem selbstständigen Rollstuhlfahrer sagen würde: "Du kannst nicht alleine ohne ständige Begleitung klar kommen."
Umgekehrt, dass ein B das G mit sich bringt, wäre gefühlt irgendwie logischer für mich.

Wende Dich doch einfach einmal an eine Beratungsstelle. Die hören ja oft von nicht ganz einfach zu beurteilenden Fällen und haben da auch die entsprechende Erfahrung, wie man gegen die Feststellung am besten, zielgerichtet und richtig Einspruch einlegt.

Und ansonsten Kopf hoch: Ist vielleicht wegen ein paar Vergünstigungen ärgerlich, aber bei einem Wegfall von 30% hat sich doch sicherlich bei Dir etwas im Allgemeinzustand verbessert, oder?

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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