Erwerbsminderung und will umziehen...
Bin nach Meinung des Jobcenters nur bis zu 3 Stunden erwerbstätig bis zu 6 Monate,
Die Voraussetzungen und die abschließende Entscheidung über eine etwaige Erwerbsminderung im Sinne der gesetzl. Rentenversicherung trifft allein der zuständige Rentenversicherungsträger. Die "Meinung" des Jobcenters ist damit völlig uninteressant. Hier gilt unterschiedliches Recht!
Sollte im Sinne der Rentenversicherung eine Einschränkung der zeitlichen Arbeitseinsatzfähigkeit bestehen und dieser Zustand allenfalls nur (max) 6 Monate vorliegen, entsteht leider kein Rentenanspruch!
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JenniMaus86,
29.04.2013, 13:24
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Green,
29.04.2013, 13:42
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JenniMaus86,
30.04.2013, 08:27
- Erwerbsminderung und will umziehen... - anonym, 30.04.2013, 15:27
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knappi,
30.04.2013, 17:39
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anonym,
30.04.2013, 20:52
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JenniMaus86,
01.05.2013, 09:13
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anonym,
02.05.2013, 19:33
- Erwerbsminderung und will umziehen... - JenniMaus86, 04.05.2013, 17:41
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anonym,
02.05.2013, 19:33
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JenniMaus86,
01.05.2013, 09:13
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anonym,
30.04.2013, 20:52
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JenniMaus86,
30.04.2013, 08:27
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Green,
29.04.2013, 13:42