Wie geht es jetzt weiter?

Melusine, Tuesday, 18.06.2013, 23:53 (vor 4807 Tagen)

Bei mir wurde ja Epilepsie festgestellt. Meine Chefin hat mir vor kurzem schon gesagt, wenn ich Epilepsie habe kann ich dort nicht mehr arbeiten. Heute bin ich nun mit dieser Diagnose entlassen. Wie gehe ich jetzt vor? Schwerbehindertenausweis beantragen? Wie sage ich es meinem Arbeitgeber oder überhaupt wohin muss ich mich jetzt wenden? Wenn ich in meinem beruf nicht mehr arbeiten kann, wie geht es weiter? Was kann ich machen`? Ich bin Krankenschwester und 39 Jahre jung! Vielen Dank.
Melusine

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pegasus, Wednesday, 19.06.2013, 01:03 (vor 4807 Tagen) @ Melusine

Wende dich an deinen Rentenversicherungsträger bzgl. einer medizinischen Rehabilitation, hierbei wird auch deine Arbeitsfähigkeit in deinem jetzigen Beruf geprüft, sowie Alternativen.

Wie geht es jetzt weiter?

Melusine, Wednesday, 19.06.2013, 07:14 (vor 4807 Tagen) @ pegasus

Vielen danke!

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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 19.06.2013, 08:41 (vor 4807 Tagen) @ Melusine

a) Epilepsie alleine ist wie das Auftreten einer x-beliebigen Erkrankung erst einmal kein Kündigungsgrund. Wenn Du Zwecks Schutz der Patienten die bisherige Tätigkeit erst einmal einstellen musst, muss Dein Arbeitgeber erst einmal nach einer Alternative im Betrieb suchen, z.B. Schreibtischarbeit. Was Du in Deinem Fall in der Arbeit machen kannst/darfst, diese Feststellung liegt letztendlich bei Arbeitsmedizinern bzw. dem Amtsarzt, der Deinen Fall unter z.B. versicherungsrechtlichen Aspekten betrachten kann.

b) Lass Dich auf jeden Fall von einer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung(sorry, auch wenn's nicht jeder so empfindet, aber das ist halt die passende Kategorie) beraten. Hier findest Du eine Auflistung. Für Dich würde sich z.B. Deutsche Epilepsievereinigung e.V. in Berlin anbieten. Die haben da sicherlich auch eine Anlaufstelle vor Ort, wenn da deren Hauptsitz ist.
Dort kannst Du Dich auch entsprechend über einen Schwerbehindertenausweis und wie das Beantragen funktioniert, schlau machen.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

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Melusine, Wednesday, 19.06.2013, 15:44 (vor 4806 Tagen) @ huge88

vielen dank!
gruß
m

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Mondenkind, Wednesday, 19.06.2013, 09:02 (vor 4807 Tagen) @ Melusine

Hallo Melusine,

ich stimme Huge zu. Vielleicht lässt sich da doch etwas machen. Es gibt da das Netzwerk Epilepsie und Arbeit. Die NEA wurde gerade für Leute wie dich gegründet - sie versuchen Menschen, die plötzlich Epilepsie bekommen haben möglichst in ihrem Job zu belassen. Wende dich auch mal an sie. Es gibt sie auch in Berlin, z.B. Klaus G. kenne ich persönlich, er ist ein ganz lieber. Erst vor ein paar Wochen habe ich wieder ein paar tolle Gespräche mit ihm geführt.

Liebe Grüße
Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

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baerli3333, Wednesday, 19.06.2013, 19:58 (vor 4806 Tagen) @ Melusine

Hallo
wenn dir die Kündigung droht und du noch keinen SBA hast, so empfehle ich schnellstens einen Antrag beim Versorgungsamt oder Kommune zu stellen.
Bei drohender Kündigung würde, so kenn ich es, auch ein formloser Antrag erst mal ausreichen, kann aber je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Auch wenn das eigentliche Verfahren in der Regel mehrere Monate dauert, so beginnt der spezielle Kündigungsschutz von Behinderten bereits mit der Antragstellung.
Bei der Dringlichkeit wie du sie schilderst, würde ich schnellstmöglich persönlich zum Amt gehen (der Antrag muss vom Antragsteller persönlich gestellt werden)und diesen dort stellen, ärztliche Befunde, usw. kann man bestimmt noch nachreichen. Ruf aber vorher noch beim Amt an, und hör nach was du für diesen "Eilantrag" mitbringen musst/solltest und was du nachreichen kannst.
es wurden hier schon einige gute Tipps und Adressen genannt,
nutze diese Möglichkeiten

LG
Uwe

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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Thursday, 20.06.2013, 09:15 (vor 4806 Tagen) @ baerli3333

Bei der Dringlichkeit wie du sie schilderst, würde ich schnellstmöglich persönlich zum Amt gehen (der Antrag muss vom Antragsteller persönlich gestellt werden)und diesen dort stellen, ärztliche Befunde, usw. kann man bestimmt noch nachreichen.

Schriftform würde auch genügen. Auf dem Amt kann man auch leicht Gefahr laufen, für den Sachbearbeiter zu gesund zu wirken. Immerhin sieht man uns ja unsere Epi erst an, wenn wir einen Anfall haben.
Ich hab alles rein schriftlich erledigt und das lief wunderbar.

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Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

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keki, Wednesday, 19.06.2013, 23:52 (vor 4806 Tagen) @ Melusine

Lass Dich nicht fertig machen! Deine Chefin ist entweder gemein oder sie hat überhaupt keine Ahnung von Arbeitsrecht! Setze Dich unbedingt mit dem Personalrat/MAV und der Schwerbehindertenvertretung in Verbindung, die können Dir die Adressen der zuständigen Ämter raussuchen und Dir beim Ausfüllen des Antrages helfen. Außerdem haben beide das Recht, bei Gesprächen mit Deiner Chefin dabei zu sein. Geh am besten nicht alleine zu Gesprächen, hol Dir Unterstützung! Bist Du in der Gewerkschaft? Die helfen einem nämlich auch weiter. Als ich noch Krankenschwester war, hatte ich eine Kollegin, die auch Epilepsie hatte und gearbeitet hat und es noch heute tut. Also nicht unterkriegen lassen!