Kündigungsschutz /Gleichgestellt

Andre, Wednesday, 19.06.2013, 22:43 (vor 4806 Tagen)

Darf ein Arbeitgeber Abmahnen kündigen bei Gleichstellung 40%????

Danke für Hinweise

Andrea

Kündigungsschutz /Gleichgestellt

Mondenkind, Wednesday, 19.06.2013, 22:54 (vor 4806 Tagen) @ Andre

Hallo Andrea,

Abmahnungen kannst du immer bekommen, da schützt dich kein Schwerbehindertenausweis und auch keine Gleichstellung. Und ich geh mal davon aus, dass wenn du mehrere Abmahnungen bekommst, dann auch das Integrationsamt der Kündigung zustimmt.

Lieben Gruß
Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Kündigungsschutz /Gleichgestellt

keki, Wednesday, 19.06.2013, 23:34 (vor 4806 Tagen) @ Andre

Andre, Mondenkind hat Recht, Schwerbehinderung schützt nicht vor Kündigung! Setze Dich unbedingt mit der Schwerbehindertenvertretung , die für Deine Firma zuständig ist, in Verbindung, die geben die weitere Auskünfte.

Kündigungsschutz /Gleichgestellt

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Thursday, 20.06.2013, 09:19 (vor 4806 Tagen) @ Andre

Das kommt auch mit darauf an, weshalb er Dich abmahnt. Z.B. wäre Epilepsie ja kein Grund für ein unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen. Hättest Du aber z.B. Abscencen und würde er Dich abmahnen, weil Du "häufig untätig in die Gegend starrend vor Deinem Arbeitsplatz sitzt", könnte das schon etwas anders aussehen.

Lass Dich dahingehend wirklich, wie die anderen schreiben, gründlich beraten.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Kündigungsschutz /Gleichgestellt

baerli3333, Thursday, 20.06.2013, 18:34 (vor 4805 Tagen) @ Andre

Hallo
der erweiterte Kündigungsschutz ist kein Freifahrtschein
als Behinderter soll und will man den nichtbehinderten Kollegen gegenüber gleich behandelt werden.
werde ich vom Chef gar in Form einer Abmahnung darauf hingewiesen, dass ich tüchtig scheiße gebaut habe, so muss ich in Zukunft entsprechend darauf eingehen und darf es keinesfalls ignorieren. da steht dann auch das Integrationsamt nicht mehr hinter dir.
dieser Kündigungsschutz ist keinesfalls so groß, wie er sich manchmal anhört.

VG
Uwe

Kündigungsschutz /Gleichgestellt

Anton, Thursday, 20.06.2013, 21:56 (vor 4805 Tagen) @ Andre

Inhalt des Gleichstellungsgesetzes
http://www.gdb-tabelle.de/gleichstellung.html


Hallo Andrea,

in Deinem Fall soll das Gleichstellungsgesetz Folgendes regeln:

a)
Ein GdB von 40 im Schwerbehindertenausweis heißt nicht schwerbehindert im Sinne des Gesetzes. Mit der Gleichstellung erhältst Du jedoch alle Rechte, die jemand mit einem Schwerbehindertenausweis, GdB von mindestens 50, hat.

b)
Ein Arbeitnehmer, der aus welchen Gründen auch immer, gleichgestellt wird, soll die gleichen Rechte erhalten wie alle anderen. In Deinem Fall würde es bedeuten, damit Du arbeiten kannst, hat der Arbeitgeber die erforderlichen Veränderungen im Betrieb vorzunehmen.

c)
Wenn Du als Arbeitnehmer gleichgestellt bist, hast Du den besonderen Kündigungsschutz wie ein Behinderter. Weitere Rechte, mehr Urlaub, Steuervergünstigungen etc. entfallen.

Mit der Gleichstellung werden dir Rechte und Pflichten eingeräumt. Sofern es nicht zur Pflichtverletzung kommt, sollte die Angelegenheit bei Kündigung vom Arbeitsamt oder direkt über das Versorungsamt abgeklärt werden.

Zu Deiner Frage, ob der Arbeitgeber abmahnen darf oder nicht. Grundsätzlich darf er. Solange Du in allen Punkten Deinen Verpflichtungen nachgekommen bist: nein. Wenn Dinge vorgefallen sind, die Du zu vertreten hast: ja.

Ich grüße herzlich
Anton

Kündigung bei Gleichstellung
http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/

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Die Informationen ersetzen auf keinen Fall die Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Bitte wenden Sie sich an ihren Neurologen!

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Kündigungsschutz /Gleichgestellt

Andre, Tuesday, 25.06.2013, 22:22 (vor 4800 Tagen) @ Anton

Danke Anton
Es handelt sich um Mobbing und Abmahnungen die nicht zutreffend sind.
Ursache Vorgesetzte will meine Position einer anderen MA geben.Bereits vor einem Jahr hat sie geäußert,:Ich brauche nur fitte MA und keine Behinderten.30% habe ich schon lange seit August 2013 aufgrund der Situation habe ichden Anwaltbrief der Gleichstellungsstelle zugesendet und wurde gleichgestellt.Epilepsie ist am Arbeitsplatz noch nie passiert,ich darf nur kein Nachtdienst machen,arbeite seit 14 Jahren dort.

Gruß Andre

Kündigungsschutz /Gleichgestellt

Musica, Wednesday, 26.06.2013, 08:32 (vor 4800 Tagen) @ Andre

Hallo Andre, ich habe auch eine Abmahnung bekommen. Ursache ist schon meine Krankheit. Man will mich loswerden. Hätte ich meine Schwerbehinderung nicht angegeben, wäre das nicht der Fall. Mein Chef hat mich aufgrund eines Fehlers erniedrigt und provoziert. Da ist mir ein übles Wort ausgerutscht. Es heißt, die Abmahnung bleibt 2 Jahre in meiner Personalakte. Eine Zweite darf ich mir in dieser Zeit nicht erlauben. Sonst erhalte ich die Kündigung. Es hat sich ein ähnlicher, viel schlimmerer Vorgang ereignet. Ich bin geflüchtet, bevor ich nur ein Wort sagen konnte. Wünsch Dir Glück, lieben Gruß, Musica