Fycomba vom Markt genommen?

Shmith ⌂, Monday, 24.06.2013, 17:30 (vor 4801 Tagen) @ Gittala

Nur wenn ein Zusatznutzen nachgewiesen werden kann und das o.k. der entsprechenden Behörde kommt, wird das Medikament in Deutschland auch erstattungsfähig, d.h. die Krankenkassen zahlen es für den Patienten.

Fycompa wurde mit Lamotrigin verglichen, und da ist scheinbar das finanzielle ausschlaggebend gewesen.
Liebe Grüße
Shmith


gesamter Thread: