Kann mich mich fristlos kündigen

Keppra, Thursday, 27.06.2013, 07:24 (vor 4799 Tagen)

Ich habe einen Bürojob und bei Einstellung nicht erwähnt dass ich früher mal Anfälle hatte.
Ich habe es nun nach Probezeit dass es einen Anfall gab und Sie wollen schriftlich wissen wann es war.
Und seitwann ich Beschwerdefrei bin

Können Sie einen Attest verlangen

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Mondenkind, Thursday, 27.06.2013, 09:07 (vor 4799 Tagen) @ Keppra

Hallo Keppra,

vom Gefühl her würde ich sagen "nein", aber ich weiß es nicht genau.

Wie lange bist du denn schon in der Firma und wann war dein letzter Anfall??

Lieben Gruß
Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

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Keppra, Friday, 28.06.2013, 12:01 (vor 4797 Tagen) @ Mondenkind

letzer anfall 2009
Arbeitsverhältnis Mai 2012

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Mondenkind, Friday, 28.06.2013, 16:45 (vor 4797 Tagen) @ Keppra

letzer anfall 2009
Arbeitsverhältnis Mai 2012

Der Anfall ist jetzt dann gut 4 Jahre her. Da musst du gar nichts mehr sagen. Da darfst du alles (z.B. Autofahren), warum sollte es dann der Arbeitgeber wissen?? (<-- meine ganz persönliche Meinung).

Lieben Gruß
Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 28.06.2013, 17:58 (vor 4797 Tagen) @ Mondenkind

Stimme Mondenkind zu. Nach so einer langen Anfallsfreiheit kann man wirklich davon ausgehen, eine Medikamentation für eine dauerhafte Anfallsfreiheit erreicht zu haben. Da kann man sogar argumentieren, dass man da gar nicht drangedacht hat das zu erzählen, weil ein anfallsfreies Leben für einen ganz normal ist.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

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sandytimmy, Friday, 28.06.2013, 18:31 (vor 4797 Tagen) @ Mondenkind

Genau meine Meinung. Nach soooooo langer Zeit spielt der eine dumme Anfall keine Rolle mehr.
Bei mir weiß es auch der chef und alle Kollegen, da ich ja noch 1-2anfalle im Monat bekomme und ich daher einen chef finden musste der damit und mit der schlechten Konzentration leben kann. Habe jetzt seit letzten November eine stelle, in teilzeit 30std pro Woche und ab August eine Verlängerung des Vertrags und Aufstockung auf vollzeit.

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Melusine, Thursday, 27.06.2013, 09:10 (vor 4799 Tagen) @ Keppra

Ich habe die Diagnose gerade neu und uns wurde vor 14 Tagen in der Klinik gesagt, dass man nichts sagen muss. Es soll wohl so ein neues Gesetz sein, was sich um Gleichstellung handelt. Ruf doch sonst in der Epilepsievereinigung an, wie du am sinnvollsten vorgehst.
Gruß

M

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baerli3333, Thursday, 27.06.2013, 09:54 (vor 4799 Tagen) @ Keppra

Hallo
vorab eine Frage , Kam bei deinem Einstellungsgespräch die Frage zu deiner gesundheitlichen Lage auf , und wie hast du geantwortet ?
Wurden Anfragen zur einer Behinderteneigenschaft gestellt, oder gar nicht erst angesprochen ?

mein Tipp : korrekte Antworten gibst beim Integrationsamt bzw. sonstigen offiziellen Hilfsorganisatzionen
Ich hab mich damals schon einmal zuviel auf mein Bauchgefühl verlassen

Sollte die fristlose Kündigung tatsächlich dann anstehen und du noch keinen SBA hast, dann sofort per Dringlichketsantrag beim Versorgungsamt stellen(Anträge beim Amt,ich glaube, es geht aber auch formlos, Du musst aber persönlich dort hin), der erweiterte Kündigungsschutz beginnt dann sofort und noch am selben Tag

Aber, Je nachdem wie gut dein Verhältnis zu deinem AG ist, lass das oben genannte bleiben, und erwähne bloß nicht diese Möglichkeiten deinem Chef gegenüber, denn dann ist`s wirklich vorbei, und dass auch trotz Kündigungsschutz.

Sage dem Chef erstmal, dass du bei deinem Arzt ein Attest bestellt hast, und tue es auch, so hast du auf alle Fälle noch ein paar Tage Zeit gewonnen und kannst dich in der Zwischenzeit noch schlau machen.

VG
Uwe

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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Thursday, 27.06.2013, 10:00 (vor 4799 Tagen) @ Keppra

Zu dem heiklen Thema sind noch nicht alle Fragen schlussendlich geklärt worden. Lass Dich am besten einmal beraten. Vorab kannst Du Dich aber auch schon einmal unter http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/... schlau machen.

--
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Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

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kernerin ⌂, Stuttgart, Thursday, 27.06.2013, 12:57 (vor 4798 Tagen) @ Keppra

Hey Keppra,

wenn Du die Epilepsie verschwiegen hast, kann Dein Arbeitgeber Dich kündigen. :-( Denn meinem Exfreund ging es auch so. Er hatte mehrere Jahre keine Anfälle mehr. Deswegen erwähnte er die Epilepsie auch nicht. Dann fand er eine Arbeitsstelle bei Bosch. Dort arbeitete er knapp ein Jahr und bekam nach mehreren Jahren wieder ein Anfall. Darauf wurde er gleich fristlos von heute auf morgen entlassen. Nachdem sich rausstellte, das er die Epilepsie verschwiegen hat.
Ich spreche meine Epilepsie lieber immer beim Vorstellungsgespräch an. Es hat zwar lange gedauert bis ich einen festen Arbeitsplatz gefunden habe, aber den habe ich jetzt fest und unbefristet. Früher arbeitete ich sogar mehrere Jahre in einer Schwerbehindertenwerkstatt.
Ich sage und denke, es bleibt jedem selber überlassen, ob er die Krankheit angibt oder nicht. Erwähnt man die Epilepsie nicht und es passiert was, kann man halt gekündigt werden. Deswegen sagte ich es lieber immer beim Vorstellungsgespräch und sagte aber auch, das ich schon mehrere Jahre Anfallsfrei bin und Sie sich bei meinem Arzt informieren können.

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Melusine, Thursday, 27.06.2013, 14:53 (vor 4798 Tagen) @ kernerin

hallo,

nein, ich habe gerade im krankenhaus gelernt, dass man nichts von seiner epilepsie erzählen muss, auch dann nicht wenn man direkt darauf angesprochen wird!. es gibt so ein neues gesetz, wie gesagt.
gruß

m

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sandytimmy, Thursday, 27.06.2013, 16:35 (vor 4798 Tagen) @ Keppra

Ich habe darüber mit meinem Neurologen gesprochen und einem von der arge . Die meinten beide dass ich es nicht angeben muss und falls ich doch einen Anfall bekomme könnte ich sagen dass das der erste in meinem leben war.
Sieht man mir ja nicht an.
Und ich kann dem Arzt verbieten Angaben über den Zeitraum davor zu machen.

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Keppra, Friday, 28.06.2013, 12:06 (vor 4797 Tagen) @ sandytimmy

Hallo, ich war zu dumm und habe es erzählt.
Weil es mich belastet hat

Ich erzählte das es vor ein paar Jahren war und einmalig.
Nun wollen Sie das schriftlich, ich komme aus der Nummer wohl nicht mehr raus.

Würdet Ihr euch selber weiterbewerben?
Im Jahr 2009 befand im mich in einem vorübergehenden epileptischen Anfallszustand, daraufhin ging ich in die Notaufnahme Krankenhaus.
Danach erfolgte die Entlassung im Krankenhaus im anfallsfreien Zustand.
Es kam daraufhin bis heute zu keinen Anfall mehr.

Da es nicht ausgeschlossen ist dass sich ein epiletischer Anfall eventuell wiederholt, gebe ich dies für mein Personalakte bekannt.
Bitte informieren Sie die Ersthelfer

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Mortimar, Friday, 28.06.2013, 20:54 (vor 4797 Tagen) @ Keppra

soweit ich weiß und gemäß meiner moralischen einstellung zu der ganzen geschichte, ist eine kündigung bzw benachteiligung bei der bewerbung lediglich und ausschließlich in berufen "angebracht" in denen die "(be)hinderung" wirklich eine rolle spielt - also vielen handwerksberufen oder anderen branchen in denen bei einem anfall ernsthafte sach und/oder personenschäden entstehen können. Vor allem Personenschäden.

Arbeitsrechtlich ist es, ebenfalls meines wissens sehr zweifelhaft bis unmöglich nach der probezeit nur wegen der Epilepsie zu kündigen. Darüberhinaus hat der arbeitgeber meines wissens nach kein recht nach krankheiten oder behinderungen zu fragen.

Ich kriege derzeit nur die 390 aus kassel, nach dem studium freut sich mein stiefvater aber bestimmt, seine geheimnisvollen personalkaufmannsfähigkeiten einzusetzen wenn etwas schief läuft.

hast du schonmal darüber nachgedacht, einen behindertenausweis zu beantragen, dadurch kommt man arbeitsrechtlich natürlich in eine günstigere situation, zumindest nach der probezeit und den ausweis muss man auch nirgendwo angeben.

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sandytimmy, Friday, 28.06.2013, 21:16 (vor 4797 Tagen) @ Mortimar

den antrag kann sie sich sparen, da der letzte anfall schon vier jahre her ist. das gilt schon so gut wie geheilt

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mikewi, München, Saturday, 29.06.2013, 15:43 (vor 4796 Tagen) @ Keppra

Mach einen Termin beim Betriebsrat aus. Bzw. ich glaube auch, für solche Situationen (Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern) gibt es auch eine Abteilung beim Arbeitsamt, von denen du für solche Fragen kostenlos Infomaterial bekommst.

Ich habe einen Bürojob und bei Einstellung nicht erwähnt dass ich früher mal Anfälle hatte.
Ich habe es nun nach Probezeit dass es einen Anfall gab und Sie wollen schriftlich wissen wann es war.
Und seitwann ich Beschwerdefrei bin

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Keppra, Sunday, 14.07.2013, 10:45 (vor 4782 Tagen) @ mikewi

Es kam zu keiner Kündigung, allerdings habe ich immer noch die Befürchtung dass die mich loswerden wollen. Nun haben sie es schriftlich?
Können es ja gegen mich verwenden, ich glaube im Fragebogen stand was von einer Behinderung und die habe ich nicht und mit nein angekreuzt

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Keppra, Sunday, 14.07.2013, 10:46 (vor 4782 Tagen) @ Keppra

Ich weiss nicht ob ich mich aus der Not wo anders bewerben soll.
Ich arbeite Teilzeit und bin in der Buchhaltung, und habe die Probezeit schon hinter mir.

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mikewi, München, Sunday, 14.07.2013, 20:59 (vor 4781 Tagen) @ Keppra

Auch wenn es jetzt wohl eine andere Antwort sein wird als du sie erwarten wirst, aber die Entscheidung ob du dich wo anders bewerben sollst oder nicht, die kann dir niemand abnehmen. Die wirst du leider selbst treffen müssen. Aber es spricht ja grundsätzlich nichts dagegen wenn du dich mal umschaust wie es im deiner Branche so aussieht auf dem Arbeitsmarkt.

Und zu deiner ersten Frage, ob sie deine "Krankheit" gegen dich verwenden können, würde ich mal sagen nein das können sie nicht weil das wäre dann eine Diskriminierung. Und warum sollten sie das auch machen? Gibt es einen Grund dafür? Bevor du anfängst Berge zu versetzen, warte doch erst mal ab was kommt. Nicht alle Arbeitgeber wollen grundsätzlich alle kranken Mitarbeiter loswerden. Auch wenn es immer wieder von Pessimisten erzählt wird. So wie auch in diesem Forum.

Ich weiss nicht ob ich mich aus der Not wo anders bewerben soll.
Ich arbeite Teilzeit und bin in der Buchhaltung, und habe die Probezeit schon hinter mir.

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sandytimmy, Sunday, 14.07.2013, 21:09 (vor 4781 Tagen) @ mikewi

Ich meine auch nicht dass alle Chefs so sind, ist meiner ja auch nicht.
Das Problem bei einer Bewerbung ist, dass man nicht weiß wie das gegenüber drauf ist, darüber denkt.

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mikewi, München, Sunday, 14.07.2013, 21:26 (vor 4781 Tagen) @ sandytimmy

Im Bewerbungsschreiben würde ich auch (noch) nichts vom meiner Epi erwähnen und hatte auch noch nie was davon erwähnt. Denn Bewerbungsschreiben werden vorsortiert und da kann es schon passierten, dass "kranke Mitbürger" aussortiert werden.
Aber im Vorstellungsgespräch hatte ich es immer angesprochen. Und wenn dann tatsächlich mal einer dabei sein sollte der wegen der Epi empört reagiert, dem darf man es dann auch ins Gesicht sagen, dass man für so jemanden gar nicht arbeiten möchte. In diesem Fall solltest dann sogar froh anstatt traurig sein, dass es sich noch rechtzeitig herausgestellt hatte.

Ich meine auch nicht dass alle Chefs so sind, ist meiner ja auch nicht.
Das Problem bei einer Bewerbung ist, dass man nicht weiß wie das gegenüber drauf ist, darüber denkt.

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sandytimmy, Sunday, 14.07.2013, 21:50 (vor 4781 Tagen) @ mikewi

Ich hatte es auch dem chef im vsg erzählt. Zu der Zeit wo ich einige Jahre anfallsfrei war, hatte ich es sogar niemandem erzählt. Es ist dann ja auch kaum Thema im leben gewesen.es lief so automatisch mit, dass man halt zweimal täglich Tabletten nimmt, sonst nichts. Zu der Zeit hat mein verstand auch noch viel besser funktioniert. Man merkte wirklich nichts davon.
Ich SAG immer, erzähl es dem chef wenn die Gefahr da ist dass er auf irgendein weg davon erfährt und somit einen Kündigungsgrund hat oder sich sucht, wegen Vertrauensbruch/ -verlust