steuervorteile mit GdB 70
sandytimmy, Saturday, 29.06.2013, 20:48 (vor 4796 Tagen)
Da ich ab August statt 30 endlich 39 std pro Woche arbeite, werde ich jetzt auch so viel verdienen dass ich steuern zahlen werde. Bisher habe ich bei Steuerklasse drei nur Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
Mein Arbeitgeber weiß ja nichts vom Schwerbehindertenausweis und soll auch weiterhin nichts erfahren.
Jetzt stellen sich mir mehrere fragen:
Habe ich Steuervorteile durch den Ausweis UND kann ich diese auch nutzen ohne dass mein chef vom Ausweis was erfährt.
Ich kann ja bestimmt nichts in der Steuer Karte eintragen lassen, sonst sehen das ja die Mitarbeiter von der personalbuchhaltung und somit auch der chef.
Kann ich vielleicht das erst bei der Steuererklärung geltend machen ohne dass irgendwer was davon erfährt 
steuervorteile mit GdB 70
Mondenkind, Saturday, 29.06.2013, 22:39 (vor 4796 Tagen) @ sandytimmy
Hallo sandytimmy,
ja du kannst es auch erst rückwirkend geltend machen. Ich rate dir (falls du es nicht so oder so tust) mal zu einem Steuerberater zu gehen. Die haben bei uns dadurch dass ich einen SBA habe noch einiges an Geldern hier und da rausgeholt, wo man als Otto-Normal-Verbraucher gar nicht dran denkt.
Ich versteh aber nicht, warum du das bisher nichts getan hast. Mit einem GdB mit mind. 50 stehen dir auf jeden Fall Freibeträge zu, die hättest du doch mind. geltend machen können, oder??
Lieben Gruß
Mondenkind
--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
steuervorteile mit GdB 70
sandytimmy, Saturday, 29.06.2013, 22:49 (vor 4796 Tagen) @ Mondenkind
Ganz offen und ehrlich
Ich habe bisher keine steuern gezahlt, nur Sozialversicherungsbeiträge da ich 1650€ brutto verdient habe, Steuerklasse drei habe und meine beiden Kinder auf der steuerkarte eingetragen habe. Da zahlt man halt keine steuern erst ab 1800 Euro
Daher interessierte mich das bisher nicht. Wer keine steuern zahlt, bekommt auch keine wieder
Jetzt habe ich aber ab August 39 Stunden anstatt 30 Stunden pro Woche und werde daher in den steuerpflichtigen Bereich kommen
steuervorteile mit GdB 70
seba, Dresden, Tuesday, 02.07.2013, 09:51 (vor 4794 Tagen) @ sandytimmy
Hallo sandytimmy,
wenn Du Freibeträge beantragst, wird Dein Arbeitgeber über das neue elektonische Verfahren dies mitbekommen. Heisst der AG holt sich vom Finanzamt immer die aktuell hinterlegten Daten vor Gehaltsberechnung ab.
Freibetrag sollte 890€ im Jahr sein. Allerdings kannst Du den Freibetrag auch auf den Ehepartner übertragen (machst Du beim Finanzamt). Somit hättest Du bei der Steuerklärung in der Geminsamveranlagung auch wieder den Freibetrag auf Gesamteinkommen verfügbar. Ich habe den Freibetrag von meiner Frau übernommen und diesen bereits pro Monat.
Gruss Sebastian
steuervorteile mit GdB 70
Upps, Saturday, 13.07.2013, 22:45 (vor 4782 Tagen) @ sandytimmy
Lohn/Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, somit reichts wenn du dein Freibetrag
beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machst. Heißt, du bekommst die Lohnsteuer, die du zu-viel gezahlt hast, erstattet.
Wenn Du dir den Freibetrag auf der "Karte" eintragen lässt so bekommst du monatlich
Netto mehr raus.
Willst du unbedingt das Netto monatlich mehr, so kannst du zu Jahresbeginn ein
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen, dort werden all deine Freibeträge zusammen-
gefasst, z.B. aus GdB 70, pauschale Werbungskosten, Kinderfreibetrag, also alles was im Jahr fix ist,erfasst und im voraus "gutgeschrieben". Dabei ist für den AG nicht
explizit zuerkennen wie sich dein Freibetrag zusammen setzt.
Das du deinem AG nichts von deiner Behinderung sagst, trägt ein anderes weit größers
Risiko. Erfährt dein AG von Dritten, oder wie auch immer von deiner Epi, so hat er das Recht einer fristlosen Kündigung. Dies ist höchstrichterlich festgestellt.
steuervorteile mit GdB 70
sandytimmy, Sunday, 14.07.2013, 11:20 (vor 4781 Tagen) @ Upps
Mein Arbeitgeber weiß von den anfallen, nur nichts vom Ausweis da man damit fast automatisch dritte Wahl ist. Zweite Wahl ist man eh, da viele Angst vor der Krankheit haben, denken das alle wie wild geworden am Boden Krämpfen, was mir in über dreißig Jahren noch nie passiert ist .
Eine Chefin sagte im Vorstellungsgespräch 'haben sie einen Schwerbehindertenausweis, dann können sie es gleich vergessen, die wird man nicht wieder los'
Ist hart gesagt aber wenigstens ehrlich, andere denken so
, geben es nur nicht zu
steuervorteile mit GdB 70
huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 14.07.2013, 12:48 (vor 4781 Tagen) @ Upps
Erfährt dein AG von Dritten, oder wie auch immer von deiner Epi, so hat er das Recht einer fristlosen Kündigung. Dies ist höchstrichterlich festgestellt.
Da muss ich Dir widersprechen.
Was vom Bundesarbeitsgericht letztes Jahr festgestellt worden ist, ist, dass der Arbeitgeber das Recht hat, nachdem ein Arbeitsverhältnis 6 Monate lang besteht, den Arbeitnehmer nach einer Schwerbehinderung zu fragen. Darauf darf er dann auch eine wahrheitsgetreue Antwort erwarten, da dies notwendig ist, damit sich der Arbeitgeber rechtstreu verhalten und die Korrekte Beschäftigungsquote an schwerbehinderten Mitarbeitern Zwecks der Ausgleichsabgabe melden kann. Erst wenn dann wahrheitswidrig geantwortet wird, liegt eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vor, was zu einer fristlosen Kündigung führen kann.
Ob die Frage nach einer Schwerbehinderung bereits im Bewerbungsverfahren gestellt werden darf und wenn ja wahrheitsgemäß beantwortet werden muss, hat bisher noch nicht einmal das Bundessozialgericht vollständig geklärt.
Ausgenommen davon sind natürlich Tätigkeiten bei denen die Erkrankung zu einer Gefährdung des Arbeitnehmers oder Dritter über das normale Maß hinaus führen kann. Da besteht dann eine Meldungspflicht von Seiten des Arbeitnehmers.
Solange die im Arbeitsvertrag aufgeführten Pflichten vom Arbeitnehmer erfüllt werden können, besteht keine Pflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber von sich aus zu informieren. Solange keine Pflichtverletzung vorliegt, gibt es auch keinen Grund zur fristlosen Kündigung.
Auch nachzulesen unter http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/bestehende-arbeitsverhaeltnisse/ und der Unterseite, die sich mit Kündigungen beschäftigt.
--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil