Provozierter Anfall

Musica, Monday, 23.09.2013, 23:15 (vor 4710 Tagen) @ Mondenkind

Hallo Mondenkind, das ist ja interessant. Ich dachte, ich habe in den Richtlinien von 2 Jahren gelesen. Ich hatte mir immer vorgestellt, dass ich nach eben 2 Jahren den Arzt anspreche um ihm von meiner gelungenen Anfallsfreiheit zu berichten und sein o.k. zum Fahren zu erhalten. Braucht man denn das ,- egal ob 2 Oder 1 Jahr schriftlich? Quasi eine schriftliche Aufhebung des Fahrverbotes? LG,Musica


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