Ausschluß aus dem Kindergarten
Hallo Leute,
heute wurde unsere Tochter vom Kindergarten beurlaubt.
Sie hat frühkindliche Epilepsie und somit hin und wieder mal einen Anfall von 2-3-minütiger Dauer. Sie geht in einen Regelkindergarten und wird von einer Integrationskraft, sowie einer Heilpädagogin in Einzelbetreuung versorgt. Wie ich bislang z.B. über das izepilepsie herausgefunden habe, ist ein Ausschluss nicht zulässig. Nun suche ich nach der rechtlichen Grundlage dafür.
Kann mir jemand helfen?
Ich sag jedem schon mal vielen Dank für die Hilfe
Ausschluß aus dem Kindergarten
Da würde ich Euch raten - auch weil's in dem Bereich immer um Individualentscheidungen geht - einmal zu einer Beratungungsstelle einer Wohltätigkeitsorganisation oder ähnlichem zu gehen. Die haben da nicht nur Erfahrungswerte und Informationsmaterialien, sondern in der Regel auch Kontakte und Ahnung, wie gewisse Dinge in z.B. Formularen formuliert werden sollen, damit's die Bürokraten richtig verstehen.
Empfehlen könnte ich z.B. hier in Franken die Rummelsberger Dienste, wenn ihr in denen Ihrem Einzugsgebiet wärt. Andere Beratungsstellen in Eurer Nähe könnt ihr über die Seiten der Landesepilepsieverbände finden.
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
Ausschluß aus dem Kindergarten
Hallo Thurmabar, ein Ausschluß ist absolut unzulässig. Die Versorgung durch die Integrationskraft und die Einzelbetreuung ist sowieso eine Luxusentlastung für die Erzieher. Es geht um die unzulässige Benachteiligung und Diskrimierung von behinderten Kindern. Du findest rechtliche Grundlagen im Sozialgesetzbuch XII,Kinder - und Jugendhilfe.
Deine Tochter hat kein geistiges und wahrscheinlich auch kein seelisches Problem. Sie ist ein ganz normales Kind und erfüllt deshalb keine Voraussetzung für einen heilpädagogischen Kindergarten und auch keine Integrationseinrichtung. Es gibt bestimmt eine Bereichsleitung an die Du Dich wenden kannst. Ganz sicher findest Du Hilfe und Rat beim zuständigen Jugendamt. Viel Glück und liebe Grüße,Musica
Ausschluß aus dem Kindergarten
...sorry, SGB VIII. (8) Kinder und Jugendhilfe Gesetz