GdB-Antrag

keki, Saturday, 19.10.2013, 09:52 (vor 4684 Tagen)

Ich habe nochmal nachgelesen: Der besondere Kündigungsschutz, den man als Schwerbehinderter hat, gilt NICHT ab dem Tag der Antragsstellung,sondern erst ab dem Tag des Eingangs beim Versorgungsamt. Ein formloser Antrag beim VA reicht also nicht! Der Antrag muss mit einem vollständig ausgefülltem Formular und einer Schweigepflichtsentbindung des Arztes gegenüber dem VA gestellt werden.

Übrigens finde ich das Wort "schwerbehindert" total blöd. Ich hab auch einen Ausweis, fühle mich aber nicht besonders schwer behindert...
keki

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pegasus, Saturday, 19.10.2013, 18:27 (vor 4684 Tagen) @ keki

Irgendwie verstehe ich dein Posting gerade nicht, denn es sollte jedem Menschen klar sein, dass der Antrag dem entsprechenden Amt vorliegen muss, damit dieser Wirksam gestellt werden kann, denn was bringt mir so ein Antrag, wenn ich den in meinen Briefkasten lege und mich dann wundere, dass ihn niemand abholt.

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keki, Saturday, 19.10.2013, 19:45 (vor 4684 Tagen) @ pegasus

Damit meine ich, dass der Antrag nicht als freiformulierter Brief (Liebes Versorgungsamt... etc.) gestellt werden kann, sondern NUR mit dem Formular. Sonst wird er nicht bearbeitet. Und nur ab dem Tag, wo das komplett ausgefüllte Formular beim VA ist, gilt der Schutz.

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keki, Saturday, 19.10.2013, 19:51 (vor 4684 Tagen) @ pegasus

Ach ja: und es gilt eben nicht der Absendetag, sondern der Eingangsstempel beim VA. Da da schon mal 2-3 Tage zwischen liegen können,ist das u.U. nicht unwichtig.;-)

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hatschusep, Düsseldorf, Saturday, 26.10.2013, 15:13 (vor 4677 Tagen) @ keki

Ich habe mich direkt bei dem Amt hingesetzt und den Antrag ausgfüllt, dadurch habe ich den Vorteil gehabt das er direkt angenommen und bearbeitet wurde.

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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Saturday, 26.10.2013, 15:31 (vor 4677 Tagen) @ hatschusep

Ich hab damals das Ganze - auf Anraten von einer Beratungsstelle, bei der ich mich schlau gemacht hatte - alles über den Postweg erledigt und abgewartet, ob die mich überhaupt einladen oder denen meine medizinischen Unterlagen genügen(was es am Ende auch tat).
Die bei der Beratungsstelle meinten damals, man läuft als Epileptiker schnell Gefahr, zu gesund auf jemanden persönlich zu wirken, weil man uns ja nicht die Erkrankung ansieht, wie manch andere Behinderungen.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

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knappi, Wednesday, 30.10.2013, 15:42 (vor 4673 Tagen) @ keki

Damit meine ich, dass der Antrag nicht als freiformulierter Brief (Liebes Versorgungsamt... etc.) gestellt werden kann, sondern NUR mit dem Formular. Sonst wird er nicht bearbeitet. Und nur ab dem Tag, wo das komplett ausgefüllte Formular beim VA ist, gilt der Schutz.

Selbstverständlich kann ein Antrag gegenüber einer Behörde "formlos" gestellt werden!
Er kann auch zur so genannten Niederschrift mündlich erklärt werden.

Welche Formulare (später) auszufüllen sind, ist zunächst unerheblich.

Antragsdatum ist das Eingangsdatum bei der Behörde!