Hausverbot wegen Epilepsie von den münchner Stadtwerken.
Also ich persönlich denke, dass das bedingte Verbot im ersten Moment durchaus rechtens ist. Der Bademeister ist kein Arzt und hat gleichzeitig die Verantwortung dafür zu tragen, dass es unter seiner Aufsicht zu keinen Unfällen, Selbst- oder Fremdgefährdungen kommt.
Wenn jemand ohne Begleitung dort ist und unter einer gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet, die er selbst nicht einschätzen kann, ist das Aussprechen eines solchen bedingten Verbots daher in meinen Augen nicht nur verständlich, sondern auch verantwortungsvolles Handeln. Ich meine aus seiner Perspektive geht er damit ja auch auf Nummer sicher, dass niemand ihm - sollte etwas passieren - Fahrlässigkeit oder Unterlassung unterstellen kann. Sowas könnte ihm immerhin den Job kosten.
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
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mikewi,
08.12.2013, 09:19
- Hausverbot wegen Epilepsie von den münchner Stadtwerken. - Green, 08.12.2013, 09:43
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sandytimmy,
08.12.2013, 10:55
- Hausverbot wegen Epilepsie von den münchner Stadtwerken. - Hape, 08.12.2013, 11:03
- Hausverbot wegen Epilepsie von den münchner Stadtwerken. - huge88, 08.12.2013, 11:19
- Hausverbot wegen Epilepsie von den münchner Stadtwerken. - mikewi, 08.12.2013, 15:21
- Hausverbot wegen Epilepsie von den münchner Stadtwerken. - flo, 15.12.2013, 12:44