Urlaubsanspruch
Melusine, Friday, 13.12.2013, 12:44 (vor 4629 Tagen)
hallo,
bei einem grad der behinderung von 70% und einer wöchentlichen arbeitszeit von 20h, hat der behinderte trotzdem 5 tage zusatzurlaub? weiß darüber jemand bescheid? vertraglich sind, glaube ich, 28 tage jahresurlaub festgelegt
gruß
m
Urlaubsanspruch
Hape, Friday, 13.12.2013, 17:12 (vor 4629 Tagen) @ Melusine
Hallo Melusine soweit ich weiss gibt's ab 50% 5Tage extra,ich hab 50% und 35 Tage Urlaub arbeite 25Std die Woche
Urlaubsanspruch
huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 13.12.2013, 18:18 (vor 4629 Tagen) @ Melusine
Also wenn ich nach der betanet-Seite gehe und sie richtig interpretieren (http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Schwerbehinderte-348.html#Zusatzurlaub), beziehen sich die 5 Urlaubstage auf jemanden, der 5 reguläre Arbeitstage hat und müssen bei geringerer bzw. höherer Arbeitszeit entsprechend angepasst werden.
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
Urlaubsanspruch
keki, Friday, 13.12.2013, 23:03 (vor 4629 Tagen) @ Melusine
Es gibt eine Woche mehr, d.h. bei einer 5-Tagewoche 5 Tage bei einer, bei einer 2-Tagewoche 2.!
keki
Urlaubsanspruch
keki, Friday, 13.12.2013, 23:05 (vor 4629 Tagen) @ Melusine
Also, ich habe eine 6-Tagewoche und damit als Schwerbehinderte 42 statt 36 Tage Urlaub.
Urlaubsanspruch
Jumgam, Friday, 20.12.2013, 11:26 (vor 4622 Tagen) @ Melusine
Hallo,
Das ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber verschieden. Gesetzlich hat jeder 28 Tage Urlaubsanspruch im Jahr. Es kommt auf den Grad der Behinderung an wieviel Urlaubstage da noch dazukommen.
Grüße
Urlaubsanspruch
keki, Friday, 20.12.2013, 22:45 (vor 4622 Tagen) @ Jumgam
Nö, so ist das nicht. Bei einer 6-Tage-Woche hast Du 36 Tage Urlaub als Gesunder und 42 als Schwerbehinderter, bei einer 3-Tage-Woche 18 (bzw. 21 Tage) Zusätzlichen Urlaub als Nachteilsausgleich gibt es ab 50% GdB. Der Arbeitgeber kann da nichts selber entscheiden, dass ist gesetzlich geregelt (SGB IX).
keki
Urlaubsanspruch
sandytimmy, Sunday, 22.12.2013, 22:28 (vor 4620 Tagen) @ keki
Kann sein, aber wer arbeitet 6 Tage pro Woche. Ich hatte noch nie 36 Tage Urlaub, 33 war das maximum ohne Behinderung. Selbst wenn man wie ich auch, samstags arbeitet, dann hat man in der Woche einen freien Tag. Sind dann dadurch auch nur normale fünf Tage
Urlaubsanspruch
Mondenkind, Monday, 23.12.2013, 13:41 (vor 4619 Tagen) @ sandytimmy
Hallo sandytimmy,
naja, wenn du dir die Arbeitszeiten frei einteilen kannst, dann kann es ja schon sein, dass du an 6 Tagen arbeitest und somit 6 Urlaubstage zusätzlich hast.
Lieben Gruß
Mondenkind
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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
Urlaubsanspruch
keki, Monday, 23.12.2013, 19:50 (vor 4619 Tagen) @ sandytimmy
Ich arbeite in der einen Woche 4 Tage, in der anderen 5 Tage. Da wir aber auch an Wochenenden abwechselnd arbeiten, wird der Urlaub generell auf eine 6-Tage-Woche gerechnet. D.h., ich nehme für eine Woche frei 6 Urlaubstage, auch wenn ich eigentlich nur 4 Tage arbeiten müsste. Also brauche ich 36 Tage für 6 Wochen Urlaub. Verstehste? Ich habe ewig gebraucht, bis ich das Prinzip verstanden hatte. Und jetzt habe ich eben 42 Tage Urlaub wegen der einen Zusatz-Woche.
keki