Ungerecht!

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 19.01.2014, 16:38 (vor 4592 Tagen) @ keki

Also ich glaub, das ist eher irgendein Tick von der Privatuni dort und wäre nicht haltbar, wenn sich einer trauen würde, sich da einmal richtig auf die Hinterbeine zu stellen.

Wie ist das in Deutschland? Was gibt es für Regelungen an Unis?

Wie genau Ausfälle bei Prüfungen gehandhabt werden, ist in den Prüfungsordnungen des Universitäten festgelegt. Ich kann Dir sagen wie's in Erlangen ist und in etwa so läuft das auch andernorts ab:
Das Prüfungsamt benötigt, wenn ein Student an einer Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann, ein ärztliches Attest, welches die Feststellung einer Prüfungsunfähigkeit zum Prüfungszeitpunkt ermöglicht. Die Prüfungsunfähigkeit ist dabei nichts, das ein Arzt attestieren kann, sondern ein juristischer Begriff und die Feststellung dieser liegt beim Prüfungsamt. Der Arzt muss also im Attest etwas angeben, aus dem hervorgeht, dass jemand nicht kommen konnte(z.B. verordnete Bettruhe aus gesundheitlichen Gründen).
Wenn das Prüfungsamt basierend auf dem Attest die Prüfungsunfähigkeit anerkennt, dann wird hinter dem Eintrag der Prüfungsanmeldung eingetragen, dass die Person entschuldigt gefehlt hat und sie kann die Prüfung wiederholen, ohne dass es als zusätzlicher Versuch gezählt wird. Je nach zuständiger Fachprüfungsordnung (und Durchfallrate bei Klausuren und dem Dozenten) kann das relativ kurzfristig mündlich, aber auch erst ein Semester später sein.

Kann man dagegen angehen, wenn man so unfair behandelt wird?

Natürlich kann man das. Da gibt's intern erst einmal Gleichstellungsbeauftragte und Gremien, an die man sich wenden kann und zur Not immer den Rechtsweg.

Gelten die gleichen Rechte wie als Arbeitnehmer?

Du darfst halt in einem Studium nix machen, was Dich oder andere über das normale Maß hinaus gefährden würde, also im Prinzip wie im Arbeitsleben. Das kann z.B. gewisse Labortätigkeiten ausschließen. Also alles nach den üblichen Regeln zur Unfallverhütung, Arbeitnehmerschutz, etc. Und im Zweifelsfall kann die Uni bzw. die zuständige Fakultät/Department/Lehrstuhl etc. ein betriebsärztliches oder amtsärztliches Attest verlangen, welches klärt, ob man etwas machen darf oder nicht.(Im Regelfall würde ich aber sagen, dass man sich fragen sollte, ob das Studium für einen wirklich richtig ist, wenn es soweit kommen sollte.)

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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