Aber der Arbeitgeber darf Dich nicht nach Krankheiten fragen und du darfst auf diese Frage auch die Unwahrheit sagen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten.
Jein. Das ist immer so eine Sache, die noch nicht bis ins allerletzte Detail höchstrichterlich geklärt worden und sehr berufsspezifisch ist. Da hatte ich irgendwann mal einen Link hier gepostet - entschuldigt, wenn ich gerade nicht die Nerven habe, den zu suchen. Grundsätzliche Fragen nach Erkrankungen sind nicht erlaubt.
Spezifische Fragestellungen, die für die Ausübung eines Berufs relevant sind, sind aber in einigen Fällen zulässig - z.B. bei einigen Arbeitsfelder von Elektrikern ist die Frage nach einem augenärztlichen Attest, das bestätigt, dass jemand nicht Farbenblind ist, durchaus gestattet(und das kommt ja im Prinzip der Frage nach der Farbenblindheit gleich).
Außerdem gibt es da immer noch das Prinzip, dass Arbeitnehmer ja auch verpflichtet sind, den Arbeitgeber zu informieren, falls sie in einer Art und Weise erkranken, dass die Ausübung Ihrer Tätigkeit eine "überdurchschnittliche" Gefährdung für sich oder dritte darstellt. Je nach schwere des Falles kann dann eine Nichtinformation des Arbeitgebers ein Grund einer fristlosen Kündigung sein.
Ich würde mich über diese Frage einmal in Ruhe mit dem Arzt, bei dem Du aktuell bist, unterhalten. Der erlebt ja selbst, wie genau, häufig und lange Deine Anfälle auftreten und ob in Deinem Fall Abscencen für Patienten problematisch werden können oder nicht.
Wenn die Abscencen aber oft und regelmäßig auftreten, würde ich persönlich Deinen potentiellen Arbeitgeber im Gespräch darüber aufklären. Wenn er das dann erst wenn's passiert in der Probezeit herausfindet, steigt die Gefahr, die nicht zu überstehen.
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil