Schwerbeh.-Vertreter
haggi, Raum Freiburg, Sunday, 23.03.2014, 00:52 (vor 4530 Tagen)
Kann es sein,daß der Personalchef eines Unternehmens mit über 700 Mitarbeitern gleichzeitig auch der Schwerbehinderten-Vertreter ist?
Hab auch noch nie was von Wahlen mitbekommen,obwohl ich schon über 20 Jahre da arbeite.
Schwerbeh.-Vertreter
Mondenkind, Sunday, 23.03.2014, 11:22 (vor 4529 Tagen) @ haggi
Hallo Haggi,
ich habe mir gerade mal die §§93-100 des SGB 9 durchgelesen (überflogen) und nichts gefunden, dass irgendwer das Amt nicht ausführen darf.
Was ich aber gelesen habe, dass alle 4 Jahre (i.d.R. zwischem dem 01.10. und 30.11.) eine neue Wahl stattfindet. Wenn du selber einen Schwerbehindertenausweis hast (oder gleichgestellt bist) solltest du auch einen Bescheid bekommen und an der Wahl teilnehmen (dürfen). Wenn das bei dir bisher nicht der Fall war, ist das schon etwas komisch...
Lieben Gruß
Mondenkind
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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
Schwerbeh.-Vertreter
huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 23.03.2014, 11:28 (vor 4529 Tagen) @ haggi
Lies mal hier im Sozialgesetzbuch nach:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__94.html
So wie ich das verstehe, kann er das sein, wenn er dazu von den entsprechend definierten Personengruppen für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt wurde.
--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
Schwerbeh.-Vertreter
keki, Sunday, 23.03.2014, 12:14 (vor 4529 Tagen) @ haggi
Um Gottes Willen! Wer hat den denn gewählt? Theoretisch kann sich jeder, ob behindert oder nicht zur Wahl stellen. Wählen dürfen aber nur Arbeitnehmer mit GdB. Die SBV kann bei Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber beraten und vermitteln oder bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht weiter helfen. Sie kann auch Kontakt herstellen zum Integrationsamt und dem Integrationsfachdienst, wenn z.B. Arbeitsplätze behindertengerecht gestaltet werden sollen,( z.B. Bereitstellung eines Fahrdienstes oder einer Arbeitsassistenz unter bestimmten Voraussetzungen.) So können Menschen mit Behinderung auf ihren Arbeitsplätzen bleiben und sind vor Kündigungsversuchen geschützt. Auch bei Einstellungen von Behinderten hat die SBV einige Rechte, z.B. beim Vorstellungsgespräch dabei zu sein. Übrigens auch bei MAV- Sitzungen. Nicht zuletzt steht die SBV unter Schweigepflicht bei allen Beratungsgesprächen. Das alles sind naturgemäß keine Dinge, die im Interesse eines Vorgesetzten liegen oder wo man ihn dabei haben möchte. Wenn Du in den letzten 4 Jahren also niemals Infos über eine Wahl bekommen hast, geht da was nicht mit rechten Dingen zu. Wende Dich am besten an die MAV oder den Personalrat. Vielleicht gibt es auch (wenn das Unternehmen Filialen hat) eine Gesamt-SBV? Oder frage beim zuständigen Integrationsamt nach!
Schwerbeh.-Vertreter
haggi, Raum Freiburg, Sunday, 23.03.2014, 13:40 (vor 4529 Tagen) @ keki
Danke Für Eure Antworten!
Habe nächste Woche Termin bei Integrationsfachdienst und bei Arbeitgeber,dann werd ich mich mal schlau machen.
Von den Wahlen hab ich wahrscheinlich nichts mitbekommen weil ich den SBA erst kurz vor meinem ersten Anfall aufgrund meiner Vorerkrankungen beantragt hab.
Schwerbeh.-Vertreter
haggi, Raum Freiburg, Thursday, 27.03.2014, 21:53 (vor 4525 Tagen) @ keki
Hallo Keki!
Jetzt hab ich´s offiziell!Es gibt in unserem Betrieb mit 740 Mitarbeitern keine SBV!
Unser Personalchef bearbeitet das "bischen" mit.Wahlen hat es noch nie gegeben weil es angeblich nur 1 oder 2 Schwerbehinderte gibt.
Muß ich wohl mich selbst wählen!
Schwerbeh.-Vertreter
Mondenkind, Friday, 28.03.2014, 06:12 (vor 4524 Tagen) @ haggi
Hallo Haggi,
meines Wissens muss es eine Schwerbehindertenvertretung erst ab 5 Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten geben.
Bei über 700 Beschäftigten nur 1- 2 Schwerbehinderte ist dann schon schon traurig... aber das ist eine andere Sache...
Lieben Gruß
Mondenkind
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(George Bernard Shaw)
Schwerbeh.-Vertreter
huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 28.03.2014, 08:56 (vor 4524 Tagen) @ Mondenkind
Bei über 700 Beschäftigten nur 1- 2 Schwerbehinderte ist dann schon schon traurig... aber das ist eine andere Sache...
Naja, bei einem Busunternehmen, so wie ich das vernommen habe, arbeitet Haggi ja bei einem solchen, ist das nicht ganz einfach, Schwerbehinderte unterzubringen. Einen Großteil der Mitarbeiter machen die Fahrer aus und da fallen schon einmal eine ganze Reihe in Frage kommenden Arbeitsplätze weg. Bei geistigen Behinderungen ist das mit der Personenbeförderung ein Problem und bei körperlichen Behinderungen gibt es das Problem, dass ggf. neben einem entsprechend teuren Umbau der Fahrerkabine die Fahrer nicht in der Lage wären, anderen Fahrgästen zu helfen(z.B. mit Kinderwagen oder Rollstuhl) und bei Dingen wie Epilepsie - das kennen wir ja zur genüge.
Und dann bleiben da im Prinzip nur noch die paar wenigen Plätze in der Verwaltung - ggf. noch welche in der eigenen Werkstatt, so eine existiert.
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Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
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Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
Schwerbeh.-Vertreter
keki, Friday, 28.03.2014, 22:17 (vor 4524 Tagen) @ huge88
Klar, als Fahrer/in geht es nicht. Aber es gibt (fast) immer, Möglichkeiten für Schwerbehinderte. Wie Du schon sagst, in der Verwaltung, aber vielleicht auch als Reisebegleiter? Deshalb ist ja eine SBV so wichtig, um auch Arbeitgeber auf Möglichkeiten aufmerksam zu machen, gute Mitarbeiter zu behalten. Außerdem können Firmen sich so die Ausgleichsabgabe sparen. Wenn es aber keine SbV gibt, ist das Integrationsamt auf jeden Fall ein guter Ansprechpartner!
keki