Krankheit erwähnen oder nicht??

sandra79, Wednesday, 16.04.2014, 15:02 (vor 4505 Tagen)

Hallo meine Lieben,

mal wieder das lastige Thema Beruf :-D

Folgende Situation:

ich bin seit Juni 2012 arbeitslos. Beim Anschreiben erwähne ich die Epi nur, wenn es erwähnt wurde, also bei öffentlichen Stellen und dergleichen. Früher habe ich es bei ergatterten Vorstellungsgesprächen gesagt und diese sogenannten Profis wollten mich danach schnellstmöglich wieder los werden.:-( Irgendwann bin ich dazu übergegangen gar nichts mehr bei "normalen" Stellen zu sagen.

Das Problem:

Ich war letzte Woche bei einem Vorstellungsgespräch und man hat mich für 2 Tage zum probearbeiten eingeladen. Das hab ich auch alles gut gemeistert. Was ist, wenn ich wirklich das Glück haben sollte und endlich wieder eine Anstellung bekomme? Soll ich es im nachhinein sagen, bzw. muss ich es überhaupt?? Einen Behindertenausweis habe ich (60%), aber ich bin nicht scharf auf irgendwelchen Besonderheiten, wie z.b. die verlängerte Urlaubszeit. Ich habe ihn praktisch nur als "Kündigungsschutz" um es der Firma unter Umständen etwas schwerer zu machen :-D

Körperlich und geistig bin ich fit, man sieht es mir also nicht an; bloß das gar kein Anfall kommt kann ich eben nicht garantieren.

Das ganze Thema kreist mir die ganze Zeit im Kopf rum, aber auf ganzen klugen Bemerkungen von "Nicht"-Kranken kann ich langsam verzichten ;-)

Was würdet ihr machen? Krankheit erwähnen oder nicht?

Es ist ein ziemlich großer Immobilienkonzern, ich wäre in einer kleinen Fiale mit noch weiteren 7 Mitarbeitern. Die Einstellung einer Behinderten kann doch auch Vorteile für die Firma haben. Könnte ich so argumentieren? Das wären zwei Pluspunkte - Einstellung einer Langzeitarbeitslosen und einen Intregitätszuschlag (oder wie sich das nennt).

LG
Sandra

Krankheit erwähnen oder nicht??

Bepi74, Wednesday, 16.04.2014, 17:16 (vor 4505 Tagen) @ sandra79

das ist ziemlich schwer zu entscheiden. Wenns ein gescheiter AG ist, damm sollte es ihm egal sein, ob Du Deinen Ausweis vorlegst oder nicht, doch das weisst Du im vorein nicht. Und wenn Du Deinen Ausweis nicht vorzeigst, dann kannst Du ihn später auch nicht benutzen (glaub ich jedenfallst, es sei denn der SBA wird noch erhöht)
Ich hab bei meinem Vorstellungsgespräch auch nix von Epi erzählt, doch meinen Arbeitskollegen hab ichs ziemlich bald gesagt, insbesonders was sie zu tun und zu lassen haben bei einem Anfall. Einen SBA hab ich erst nach zehn JAhren Arbeit ausstellen lassen, hab den aber dann eingereicht.
Wenn ich einen neuen Job suchen würde, kommst wahrscheinlich drauf an, wie gut die chancen sind, ob ich den Ausweis vorlegen würde....

VG

Krankheit erwähnen oder nicht??

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 16.04.2014, 18:22 (vor 4505 Tagen) @ sandra79

Einen Behindertenausweis habe ich (60%), aber ich bin nicht scharf auf irgendwelchen Besonderheiten, wie z.b. die verlängerte Urlaubszeit. Ich habe ihn praktisch nur als "Kündigungsschutz" um es der Firma unter Umständen etwas schwerer zu machen

Bei 60% hast Du, nehme ich an, ja regelmäßigere Anfälle, oder? In dem Fall würde ich das einfach als belanglose Anmerkung mit ein, zwei kurzen Erklärungen, wie eine Banalität, ein, zwei Tage, nachdem Du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, anmerken.

Die Einstellung einer Behinderten kann doch auch Vorteile für die Firma haben. Könnte ich so argumentieren? Das wären zwei Pluspunkte - Einstellung einer Langzeitarbeitslosen und einen Intregitätszuschlag (oder wie sich das nennt).

Damit anzufangen, einem Arbeitgeber solche "Vorteile" aufzuzählen, würde ich gar nicht erst anfangen. Wenn jemand anfängt, mit den Vorteilen einer Situation, die von anderen tendenziell eher als "ungünstig" angesehen wird, quasi zu werben, würde das mich persönlich eher davon abbringen, jemanden aus einer Schar von Bewerbern auszuwählen.
Ich würde da lieber einfach Deine Arbeit für Dich sprechen lassen. Die muss ja nach Deinem Urteil ganz gut gelaufen sein.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Krankheit erwähnen oder nicht??

haggi, Raum Freiburg, Wednesday, 16.04.2014, 22:18 (vor 4505 Tagen) @ huge88

Wenn ich es sagen würde, dann aber nicht schon ein oder zwei Tage nach Unterzeichnung des AV.Ich würde etwas mehr Zeit vergehen lassen,sonst könnte man es als Täuschung ansehen.Später kannst dann immer noch sagen,du hättest es nicht für so wichtig gehalten.

Krankheit erwähnen oder nicht??

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Thursday, 17.04.2014, 18:48 (vor 4504 Tagen) @ haggi

Ich würde etwas mehr Zeit vergehen lassen,sonst könnte man es als Täuschung ansehen.

Täuschen kann man nur jemanden, wenn man ihn belügt. Wenn man aber häufiger mal Anfälle hat, wovon ich bei 60% ausgehen würde und dann was ist und der Chef nicht bescheid weiß, dann bist Du mit hoher Wahrscheinlichkeit Deinen Job los.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Krankheit erwähnen oder nicht??

Mondenkind, Wednesday, 16.04.2014, 19:29 (vor 4505 Tagen) @ sandra79

Hallo Sandra,

Einen Behindertenausweis habe ich (60%), aber ich bin nicht scharf auf irgendwelchen Besonderheiten, wie z.b. die verlängerte Urlaubszeit. Ich habe ihn praktisch nur als "Kündigungsschutz" um es der Firma unter Umständen etwas schwerer zu machen :-D

Du musst dich schon entscheiden. Entweder, oder. Du kannst nicht, wenn dein AG dir (aus welchen Gründen auch immer) kündigen will, deinen Schwerbehindertenausweis vorzeigen und sagen "Ätsch, bätsch, wendet euch mal ans Integrationsamt". Dann machst du es höchstens noch schlimmer und kannst fristlos gekündigt werden.

Lieben Gruß
Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Krankheit erwähnen oder nicht??

sandra79, Wednesday, 16.04.2014, 20:07 (vor 4505 Tagen) @ Mondenkind

Nein, ich will den Behindertenausweis nicht als "Rückversicherung". Es hat auch bei mir sehr lange gedauert, bis ich ihn überhaupt erst beantragt habe - irgendwie fand ich immer der Ausweis macht es offizieller.

Das ich 60 % habe hört sich schlimmer an, als es heut zutage eigentlich ist. Ich bin weit besser dran wie ca. vor 2-3 Jahren. Das Problem ist bei mir nur, dass die Anfälle sich nicht "ankündigen"

Ich habe ihn wie gesagt nur wegen dem "Kündigungsschutz":-D

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich es einfach nicht erwähne, solange ich nicht direkt auf´s gesundheitliche angesprochen werde. Es ist eine Anstellung für´s Büro, also muss ich mir auch keine Sorgen machen andere zu gefährden.

Danke schon einmal für die schnellen Antworten :)

Krankheit erwähnen oder nicht??

Mondenkind, Wednesday, 16.04.2014, 22:28 (vor 4505 Tagen) @ sandra79

Hallo Sandra,

Ich habe ihn wie gesagt nur wegen dem "Kündigungsschutz":-D

Ja, aber dafür musst du deinem Arbeitgeber vom Schwerbehindertenausweis erzählen (bevor du ihn brauchst).

LG
Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Krankheit erwähnen oder nicht??

keki, Thursday, 17.04.2014, 22:16 (vor 4504 Tagen) @ Mondenkind

Doch, das kann man sagen und da man einen erweiterten Kündigungsschutz hat, kann der AG einen neben nicht einfach so feuern.

Krankheit erwähnen oder nicht??

Samuel_70, Wednesday, 16.04.2014, 21:49 (vor 4505 Tagen) @ sandra79
bearbeitet von Samuel_70, Wednesday, 16.04.2014, 21:59

Ich bin in der gleichen Situation, arbeitssuchend, körperlich und geistig vollbelastbar aber mit Epi(anfallsfrei) und SB-Ausweis.
Soviel ich weiß, muss man, wenn man explizit danach gefragt wird ob schwerbehindert ist, korrekt antworten und darf nicht lügen, brauch aber nicht sagen warum.
Aber bei Arbeiten bei denen man sich selbst oder Andere durch die Epi in Gefahr bringen kann muss man es sagen. (zB. als ich mich als Warendisponent in einem Lager mit Staplerverkehr beworben hatte)
Ansonsten versuche ich auch meist um die Fragen herum zu kommen doch, meist bekommt man dann noch einen Wisch oder Profil das man ausfüllen muss und schon muss man sich outen.
Wenn ich dann aber erwähnen muss das ich SB bin, erkläre ich es aber immer genau warum ich es bin und wie mein akt. Zustand ist, um vielleicht etwas Vertrauen zu bekommen.
Denn wenn man sagt das man SB ist und den Rest verweigert, ist es bestimmt nicht von Vorteil.

...war mal schnell googlen und hab gefunden:
http://www.myhandicap.de/behinderung-bewerbung-job.html

http://www.myhandicap.de/behinderung-bewerbung-job-1.html

Ausnahmen sind allerdings Stellen bei denen SB bevorzugt behandelt werden. Dort erwähne ich SB und Epi bereits in der schriftl. Bewerbung(LL privat).

Alles zu verschweigen und zu lügen habe ich mich bisher aber noch nie getraut, obwohl es ja höchstens ne fristlose Kündigung werden kann.

S_70


Appropo SB-Ausweis: Gibt es unter Euch Leute deren Ausweis unbefristet ist ?

Krankheit erwähnen oder nicht??

Mondenkind, Wednesday, 16.04.2014, 22:26 (vor 4505 Tagen) @ Samuel_70

Hallo Samuel,

Appropo SB-Ausweis: Gibt es unter Euch Leute deren Ausweis unbefristet ist ?

Ja, ich habe einen GdB von 50 - unbefristet.

Lieben Gruß
Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Krankheit erwähnen oder nicht??

podi, Wednesday, 16.04.2014, 23:17 (vor 4505 Tagen) @ sandra79

Ich hab jetzt bei einer neuen Firma angefangen. Beim Vorstellungsgespräch hab ich kurz überlegt, aber mich dann dafür entschieden, es zu sagen. Damit es keine Panik Reaktion gibt, wenn ich mal einen Anfall (meist Absence) hab. Hab damit bis zum Ende des Gesprächs gewartet und es dann erwähnt. Sie wollten wissen, wie sich verhalten sollen, wenn ich einen hab. Hab gesagt, das sie sich keine Sorgen machen sollen, das sie mich ruhig anfassen können und es meist nach einer Minute vorbei ist. Jetzt gibt es keine großen Sorgen, wenn einer kommt. War sicher gut, das ichs gesagt hab.

Krankheit erwähnen oder nicht??

sandytimmy, Friday, 18.04.2014, 10:26 (vor 4503 Tagen) @ podi

Genau so hatte ich es auch gemacht bei der letzten stelle. Ich hatte von den anfallen im vsg erzählt, sonst rufen die nocheinen aArzt, nur wegen eines dummen Anfalls.
Nur vom Ausweis habe ich nichts erzählt.
Die nicht - Verlängerung des Vertrags nach einem Jahr kam dann eh wegen des schlechten Gedächtnisses nicht wegen der Anfälle
Alte Geschichte :-|

Krankheit erwähnen oder nicht??

baerli3333, Thursday, 17.04.2014, 22:30 (vor 4504 Tagen) @ sandra79

Ich hoffe nur, dass dein neuer AG keine Ausgleichsabgabe zahlen muss, denn dann
wärest Du sofort draußen, wenn Du es nicht gesagt hast. auch wenns nur läppische 120 euro im Jahr sind,
hätte man damit schon der Firma finanziellen Schaden zugefügt, und allein das reicht.

Krankheit erwähnen oder nicht??

keki, Friday, 18.04.2014, 11:28 (vor 4503 Tagen) @ baerli3333

Nein! Ob und wann man den GdB angibt oder nicht, ist alleinige Entscheidung des Arbeitnehmers. Nur wenn man durch die Behinderung für die Stelle nicht geeignet ist oder jemanden gefährdet (z.B. Epi/LKW-Fahrer) muss man es angeben.
keki

Krankheit erwähnen oder nicht??

baerli3333, Friday, 18.04.2014, 12:41 (vor 4503 Tagen) @ keki

Hallo keki
bis auf das erste Wort stimme ich mit dir vollkommen überein.
Mir geht es jedoch um die vom AG aus zu zahlende Ausgleichsabgabe,
wenn ihm nicht bekannt ist, dass er sich diese, wenn auch nur ein paar euro,
hätte einsparen können.

Krankheit erwähnen oder nicht??

keki, Friday, 18.04.2014, 19:53 (vor 4503 Tagen) @ baerli3333

Ich weiß, dass man hier keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben darf, so wie ich das als Schwerbehindertenvertretung auch nicht darf. Daher bin ich auch vorsichtig mit dem, was ich hier schreibe.Und natürlich sind Schwerbehinderte nicht unkündbar. Aber die Kündigung eines Schwerbehinderten bedarf der Zustimmung des Integrationsamtes und wird dadurch erst rechtskräftig. Wenn man die Kündigung erhält, hat man das Recht, dann erst die Schwerbehinderung offen zu legen. Die Schwerbehinderung nicht vorher zu erwähnen, ist kein Kündigungsgrund. (Wie gesagt, keine rechtsverbindliche Auskunft.)
Ich persönlich halte es aber für sinnvoll, den GdB anzugeben; ggf. erst wenn man einen unbefristeten Vertrag hat. Die Nachteilsausgleiche sind ziemlich wichtig. Und es ist dem AG gegenüber wirklich fairer, aber nicht alle AG wissen diese Fairness zu schätzen...

Krankheit erwähnen oder nicht??

Samuel_70, Friday, 18.04.2014, 20:32 (vor 4503 Tagen) @ keki

Ich weiß, dass man hier keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben darf, so wie ich das als Schwerbehindertenvertretung auch nicht darf.

Warum darfst Du das nicht ?

Ich persönlich halte es aber für sinnvoll, den GdB anzugeben;

Was ist Deine Abkürzung? Grad der Behinderung, oder Grund der Behinderung ?
Zweiteres würde ich ja als sinnvoller halten.

S_70

Krankheit erwähnen oder nicht??

sandra79, Saturday, 19.04.2014, 12:30 (vor 4502 Tagen) @ keki

Erst einmal an alle:

Vielen Dank für den großen "Zuspruch" :-)

Jetzt noch einmal an keki im Besonderen:

Das du solche Angabe hier nicht ausführlicher geben kannst weiß ich, aber vielleicht könntest du mir einen Tipp geben. Wenn ich meinen Freund Google frag kommt da viel Mist raus und die Ärzten, wo ich nachgefragt habe halten sich auch sehr bedeckt :-D

Ich habe schon oft gelesen, dass es keine bindende Gesetze gibt, stimmt das, oder ist es mehr Ausrede?

Ein Link wäre wirklich toll. Wenn auch das nicht erlaubt ist:

sandra1508@live.de

LG
Sandra

P.S. ist zwar nicht wirklich wichtig, aber so wie es aussieht werde ich die Stelle nicht bekommen, sie wollten Mittwoch oder Donnerstag anrufen, was sie nicht getan haben :-( Heißt also weitersuchen und sich einen Kopp machen ob oder ob nicht

Krankheit erwähnen oder nicht??

keki, Saturday, 19.04.2014, 13:27 (vor 4502 Tagen) @ sandra79

Ich weiß nicht, wie man was verlinkt, aber wenn du als Suchbegriff sgb IX eingibst, findest du schon eine Menge. In diesem Sozialgesetzbuch sind solche Dinge gesetzlich geregelt.
Ich würde, wenn in der Annonce auf Menschen mit Behinderung hingewiesen wird, den GdB erwähnen, dann muss nämlich die Schwerbehindertenvertretung beim Vorstellungsgespräch dabei sein. Aber sowas haben nur große Firmen. Wenn es eine "normale" Stellenausschreibung ist, würde ich es auch so machen wie huge weiter oben schon gesagt hat: Unterschreiben und es dann beiläufig erwähnen, dann merkt der AG nämlich auch, dass die Epi nicht im Mittelpunkt deines Lebens steht.Hör auf deinen Bauch!
Außerdem gibt es eine Woche mehr Urlaub und Steuervorteile, aber natürlich nur, wenn die Lohnbuchhaltung davon weiß.
Ich drück dir die Daumen, dass sich der Anruf nur wegen der Feiertage verzögert! Ich finde bestimmt noch weitere Infos in meinen Unterlagen, bin aber zurzeit wegen des Fisches (s.o.) nicht so einsatzfähig, entschuldige.
LG keki