Keppra - Neue Festbetragsregelung seit 1.7.2014

epieltern, Tuesday, 08.07.2014, 17:12 (vor 4422 Tagen) @ unbekannt

Es handelt sich nicht um die "normale" Zuzahlung/Eigenanteil, sondern um die Preisdifferenz zwischen dem Festbetrag, den die Krankenkassen bei Medikamenten mit diesem Wirkstoff zahlen, und dem Preis, den das Unternehmen für dieses Medikament verlangt. Diese Differenz ist die Aufzahlung, die der Patient übernehmen muss, wenn er unbedingt dieses Medikament haben möchte.

Es sind auch andere Medikamente davon betroffen, z.B. gegen Bluthochdruck...


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